Verdient ein Altenpflegehelfer (APH) in einer Tagespflege (TP) genauso viel Geld wie in einer stationären Pflegeeinrichtung?

Ich mache nämlich gerade eine Ausbildung zur APH und stelle mir momentan genau diese Frage, ich würde nach meiner Ausbildung nämlich gerne in einer TP arbeiten.

Honoriert man dort die Ausbildung der APHs oder bekommt man dann nur das Gehalt der Betreuungskräfte? An sich, also in der Theorie dürfte dies ja nicht sein, weil eine APH bleibt ja eine APH! Auch bei den Gehältern nach Tarif, habe ich noch nie von einer Unterscheidung von stationär und teilstationär gehört, aber genau wissen tu ich es nicht.

Außerdem habe ich einen Behandlungsschein (den man hier in NRW als APH-Schüler machen muss), mit dem ich Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2 durchführen darf. (Besteht man diesen Schein nicht darf man zwar als APH arbeiten, aber keine Behandlungspflege durchführen). Das beinhaltet z.B. Insulinverabreichung, BZ-Messung und Blutdruckmessung, also Aufgaben die auch in einer TP anliegen können/könnten.

Ich bin auf diese Frage gekommen, da ja etliche Klischees über die Betreuung von alten Menschen herrschen. Sie sei ja zu langweilig und einfach. Vielleicht denken sich die Chefs, dass man hierfür nicht viel können muss und erheben deshalb nur ein niedrigeres Gehalt. Manche TPs stellen meiner Erfahrung nach auch nur Fachkräfte und Betreuungskräfte ein. Bin ich da unpassend qualifiziert? Als APH darf ich ja gegenüber den Fachkräften keine Schichtleitung machen und für die reine Betreuung die, die Betreuungsassistenten durchführen brauche ich ja keine direkten Pflegekenntnisse. Also wäre das einmal zu niedrig und einmal zu hoch qualifiziert.

Ich habe auch von TPs gehört die immer mehr Pflege anbieten, also mit Arztbesuchen und Co. demnach müsste ich ja wieder interessant sein und auch das APH Gehalt verdienen. Wird es in TPs immer mehr Pflege geben oder bieten dies nur spezielle TPs an?

Würde mich über eine Antwort freuen :)

LG und noch einen schönen Abend!

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Nach Ende einer Betreuung wird kein Schlussbericht und keine Schlussabrechnung gemacht? Wie sollte man sich in der Entlastungserklärung äußern?

Vorweg erwähne ich gleich mal am Anfang, dass es ein sehr komplizierter Fall ist.

Ich stand jetzt etwa 4 Jahre unter gesetzlicher Betreuung. Anfangs hatte ich Vermögen, wovon sich der erste Betreuer selbst bediente (was auch erlaubt ist, da man Betreuung selber zahlen muss). Zwischenzeitlich wurde dann der Betreuer gewechselt und es wurden mehrmals Aufgabenkreise erweitert. Schlussfolgern kam es dann zur Entmündigung und ich wurde postalisch über nichts mehr informiert. Da ich Schulden hatte, hat der erste Betreuer Geld an Gläubiger überwiesen. Leider erhielt ich keine Kenntnis wohin das ganze Geld floss. Der nachfolgende Betreuer hatte anscheinend keine Ahnung, dass da überhaupt mal Vermögen vorhanden war, also gehe ich davon aus, dass der erste Betreuer Unterlagen unterschlagen haben könnte.

Nun wurde die Betreuung beendet und ich stehe noch in Dunkeln, was die ganzen Sachen betrifft von denen ich keine Kenntnis erhielt. Per Brief erfuhr ich: das Gericht und Betreuung fertigen keine Schlussabrechnung und keinen Schlussbericht an. Dazu soll ich mich nun äußern. Entweder auf die Stellungnahme verzichten, oder eine Erklärung abgeben. Nun würde ich gerne mal wissen, was ich da erklären soll?

Mein erster Gedanke: erklären, dass ich auf eine Schlussabrechnung und einen Bericht bestehe. Natürlich würde ich auch erklären, dass ich eine Darlegung aller Zahlungseingänge- und Ausgänge möchte (damit ich weiß, wohin das Geld genau ging und was alles für Rechnungen bezahlt wurden). Sollte ich da dann auch etwas zum ersten Betreuer schreiben? Gibt es sonst noch etwas, das man anfordern sollte?

Gesundheit, Arbeit, Geld, Recht, Bericht, Betreuung, Konto, Unterlagen, Vermögen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Darf der Hort bei Bagatelldelikten die Kinder nach Hause schicken?

Unser Hort hat als normale Strafmaßnahme Hortverbote aufgestellt: Hat man drei rote Punkte -und die gibt es schon bei alltäglichen "Delikten" und nicht nur bei Gewalt- wird ein Tag Hortverbot vergeben. Für mich ist das der Offenbarungseid der Pädagogik und allenfalls bei wirklicher Gewalt angebracht. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wie kann man sich dagegen wehren? Wir können doch keinen Urlaub nehmen nur weil mein Sohn verbotenerweise aufs Klettergerüst gestiegen ist...

Nachtrag: Diese Regel ist neu und wurde ohne vorherige Info aufgestellt.

2. Nachtrag: Es ging beim "Klettergerüst" nicht um eine Gefährdung, sondern wie gesagt um eine Bagatelle: Mein Sohn ist draufgeklettert, obwohl ein anderes KInd an der Reihe gewesen wäre.

Dritter Nachtrag und Präzisierung wegen der vielen Beiträge - vielen Dank an alle übrigens: Meine Kinder sind 9 Jahre alt. Der Hort schickt sie nicht einfach nach Hause, sondern ruft vorher an, ob auch jemand da ist. Als meine Frau das telefonisch verneint hat, wurde von uns verlangt, das verhängte Hortverbot eben in der kommenden Woche durchzuführen, was wir ebenfalls verweigert haben, da keiner von uns einfach so Urlaub nehmen kann. Wie sieht nun die rechtliche Situation aus? Kann der Hort diese Strafe erzwingen, auch dann wenn wir nicht in der Lage sind Urlaub zu nehmen? Hier würde mich besonders die rechtliche Seite des Casus interessieren. Natürlich ist auch die pädagogische Frage von Gewicht; allerdings sind wir - trotz grundsätzlicher Diskussionsbereitschaft - ziemlich festgelegt: Die Eltern zu strafen, um somit indirekt die Kinder zu strafen, ist schwarze Pädagogik im progressiven Gewand... Bequem für die Erzieher, Stress für die Eltern. Lohnt da wirklich eine Diskussion...?

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Sind die Philippinen sehr gefährlich (Betrug)?

Guten Abend zusammen,

Ein guter Freund von mir möchte gerne ab Ende November in die Philippinen für ein halbes Jahr einreisen.

Er hat dort eine Frau im Internet kennen gelernt, die nach eigenen Angaben ein eigenes Geschäft hat.

Beide haben sich wohl auch schon ihre "Liebe" mehr oder weniger gestanden. Sie schreibt ihm, er solle nicht ihr Herz brechen.

Der Mann um den es sich handelt steht unter Betreuung und hat sowohl auch ein Alkoholproblem. Seine Betreuer werden ihm nach eigenen Angaben unterstützen und er nimmt derzeit verschiedene Arzttermine wahr um sich Impfungen geben so lassen.

Nun mache ich mir schon so meine Sorgen, welche Absichten die Frau haben könnte. Er ist an sich schon sehr leicht beeinflussbar und weiß nicht einmal wo er genau wohnen wird. Ob Wohnung, Hütte oder Haus, er lässt sich überraschen. Auch obliegt er der Vorstellung, dass beide im selben Bett übernachten werden... Gewissheit hat er jedoch nicht und er wird erstmal ein Zwischenstop nach Manila machen - bis er dann von dort aus wieder mit den Flugzeug in sichere Gebiete fliegen möchte...

Auf Warnungen meinerseits hört er nicht. Sein Betreuer macht sich ebenfalls Sorgen um ihn, z. B sagte er, nicht das er dort entführt wird... Seine Betreuerin wiederum möchte ihm helfen. Lediglich ist mir aufgefallen das Termine abgesagt oder verschoben werden. Vielleicht spielen beide das Spiel mit und warten bis es sich von selbst erledigt?

Alt genug mit Mitte 60 müsste er sein. Besorgniserregend ist das er schon in der Vergangenheit auf Betrüger im Internet reingefallen ist, die ihm versprachen nach Deutschland zu kommen.

Auch das dort viel Elend und teilweise Krieg herscht, scheint ihm nicht zu beunruhigen. Im April möchte er wiederkommen.

Ich frage mich ob die Frau nicht einfach auf die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aus ist und das sie in ihm ihre "Eintrittskarte" sieht.

Sie hat bereits Kinder. In einem Videochat mit ihr wollte sie auf einmal nicht mehr mit ihm sprechen. Er fragte ob sie sich gegenüber ihres Vaters für ihn schämen würde. Sie sagte, sie habe einfach noch KEINE Erfahrungen mit Männern, hat aber gleichzeitig Kinder.

Sollte ich mich aufhören Sorgen zu machen oder sind meine Sorgen berechtigt?

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