Jugendamt verpflichtet auch bei anonymer anzeige zu reagieren?

eine nachbarin hat eine tablettenabhängige tochter, die dringend in therapie gehen müsste - laut aussage der letzten behandelnden ärztin, sie tut es aber nicht. eine gefahr für sich oder andere ist sie scheinbar nicht, aber sie hat selber eine 10-jährige tochter, die immer verhaltensauffälliger wird. sie ist jeden abend ab 19.00 uhr alleine, da ihre mutter dann bereits ins bett geht, sie darf keine freunde , klassenkameraden mitbringen, nur selten zu anderen, wird daher auch immer weniger eingeladen, mit viel überredungskunst durfte sie endlich zum reiten, aber da hat die mutter sich so schlecht aufgeführt, dass sie nicht hinkommen dürfen. das gleiche droht jetzt beim musikprojekt. dazu kommt, dass die mutter auch vollgedröhnt auto fährt und dabei schon recht merkwürdige dinge angestellt hat, wie bei rot, auf den bürgersteig zu fahren, an allen anderen autos so vorbei und dann sich vor das erste setzte. mehrere kleinere blechschäden sind auch schon passiert. die kleine wird immer introvertierter, spielt nicht mehr richtig, wird immer dünner... Ihre Oma traut sich nicht zum Jugendamt, höchstens anonym - reicht das? versuche derzeit, sie dazu zu bewegen hinzugehen, wenn ich sie begleite, aber noch ohne erfolg. Kann ich auch alleine gehen ohne dass dann doch die Oma mit rein gezogen wird oder tun die das als Hören-Sagen ab? habe da leider keinerlei erfahrung.

Jugendamt, Tablettensucht
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