Hallo, folgendes Problem: Im Sommer habe ich einen Vertrag zum Verkauf meines Hauses über einen Notar abgeschlossen. Der Käufer (Bauträger) wurde über einen von mir beauftragten Makler vermittelt. Das Haus ist befahrbar über eine Einfahrt eines Nachbargrundstück. Hier ist ein Wege- und Leitungsrecht eingetragen. Nun benötigt das Bauamt für eine Baugenehmigung eine Baulast, die auf dem Nachbargrundstück einzutragen ist. Wenn sich nun der Nachbar dagegen weigert diese Baulast einzutragen, was hat das für Auswirkungen bezüglich des geschlossenen Vertrages zwischen dem Käufer und mir? Kann dieser hier ohne Konsequenzen zurücktreten? Oder hat der Käufer das Problem mit der nicht vorhandenen Baulast? Wer hätte im Vornherein diese Sachlage prüfen müssen? Der Makler hatte sich mündlich geäußert, das hier eine entsprechende Eintragung im Grundbuch vorliegt. Nun ist natürlich das Haus bereits geräumt, viel Inventar verschenkt, weggeschmissen und alles offiziell zur Hausübergabe abgemeldet worden. Lieben Gruß Frank