Hallo mein Nachbar will einen Fahrradschuppen bauen u. soll direkt an meine Grundstücksgrenze und 2m hoch auf einer Gesamtlänge von 6,5m bebaut werden u. ca. 1,6m direkt an mein Haus. Muss er hier nicht einen Grenzabstand einhalten und wie hoch darf er den Fahrradschuppen bauen? Kann mir jemand eine stichhaltige Auskunft geben wie die Gesetzeslage ist? Wir wohnen in Baden-Württemberg.