Gibt es in Hessen die Pflicht auf einem Grundstück (keine Neubebauung), dass wie das umliegende Gebiet mischbebaut ist, eine Grünfläche zu haben und wenn ja, mit welcher Grundlage und wieviel Prozent der Grundstücksfläche müsste begrünt sein? Gibt es eine Alternative, wie z.B. sich an fremden Grünflächen zu beteiligen oder eine Gebühr für das Fehlen solcher? Wie hoch wäre eine Strafe, wenn die Grünfläche einfach entfernt würde?