Wandaufbau für Holz(Tiny)haus und EnEV?

Hallo,

wir möchten ein Tinyhouse in Holzständerbauweise bauen und sind am Beginn der Planungsvorbereitungen. Nun geht es um die Außenwände und deren Beschaffenheit. Nach Recherche haben wir uns dazu entschieden diffusionsoffen zu bauen, jedoch fehlt noch ein wichtiger Punkt - nämlich die Wandstärke bzw. die Dämmstärke.

Gibt es hierzu einen groben Anhaltspunkt? Wir möchten mit Holzfaser oder Hanf dämmen, alles soll so natürlich wie möglich sein (bzw. mit unserem moralischen Empfinden der Natur nicht zu viel zu nehmen in Einklang stehen). Holzfaser hat eine Wärmeleitfähigkeit von 0,038 W/m2K, Hanf von 0,042 W/m2K - ist dieser Unterschied merklich oder eher theoretischer Natur? Und wie stark würde die Dämmstärke ausfallen?

Das leitet mich auch zur nächsten Frage. Muss ein Tinyhouse, zirka 11m x 3,5m, auf Schraubenfundament in Verbindung mit einem Mobilheimchassis (per Krank versetzbar), nach EnEV gebaut werden? Oder entfällt bei einem derart kleinen Häuschen, welches nicht ortsgebunden ist, diese Forderung? (Mit den Gesetzbüchern und der Gleichen werde ich nicht warm, daher wäre mir eine einfache Antwort recht)

Da uns das ganze momentan etwas erschlägt wäre ich froh, wenn Ihr etwas Licht ins dunkle bringen könntet und uns auf (einfache) Art und Weiße in die Materie einführen könntet. Links und Quellen zu unseren Themen sind auch gerne gesehen.

PS: Wir wollen in Bayern bauen.

Vielen Dank!

Schule, Hausbau, Baurecht, Holzhaus, dämmung haus
Bauträger arbeitet Mängel nicht ab?

Hallo zusammen,

wir haben (mal wieder) großen Ärger mit unserem Bauträger. Wir sind Ende Juni in unsere Doppelhaushälfte eingezogen (ursprünglicher Termin war 1. Mai) und im Juni waren noch jeden Tag Handwerker da also auch nicht fertig. Aber das ist heute nicht Thema. Bei der "Übergabe" haben wir dann einige Mängel aufgeschrieben die bis August hätten behoben werden müssen.

Leider ist der Bauträger hier nicht nachgekommen. Nachdem wir schon so lange mit dem Bauträger diskutieren und ich schwanger bin hatte ich in letzter Zeit weder die Kraft noch die Nerven ihm zu schrieben. Daher haben wir ihn leider erst vor einem Monat angeschrieben und ihn an die noch anstehenden Arbeiten erinnert. Auf diese E-Mail hat er mal wieder nicht reagiert. Daraufhin haben wir ihm nochmal eine Mail mit einer Frist von einer Woche gesetzt. Leider auch keine Reaktion. Wir haben ihm jetzt letztmalig bis Mitte der Woche die letzte Frist gesetzt. Was können wir tun, wenn er wieder nicht reagiert (wovon ich ausgehe).

Unser Baby kommt Anfang des Jahres und ich möchte in den ersten Monaten defintiv keine lärmende, Handwerker im Haus haben. Den Kaufpreis vom Haus haben wir bereits bezahlt, damit das mit dem Überschreiben losgeht. Jedoch ist noch eine größere Summe für "Sonderwünsche" offen die wir noch nicht beglichen haben, damit wir eben auch noch was in der Hand haben. Sobald wir was zu ihm sagen und "Druck" machen, droht er uns mit 10% Zusatzkosten für die Sonderleistungen (haben wir leider auch vertraglich unterschrieben). Was meint ihr rechnet sich ein Anwalt?

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Bau, Recht, Baurecht, Bauträger, Vertragsrecht
Ist das eine übliche Vorgehensweise für Erschließung von Baugebiet?

Hallo,

die Stadt will auf einer Wiese von mir neues Baugebiet erschließen.

Die Hälfte der Fläche gehört einem anderen Besitzer und die wurde bereits 2018 von der Stadt gekauft. Die andere Hälfte gehört mir und habe ich noch nicht verkauft, da das private Angebot vom Bürgermeister meist unter aller Sau war.

Auf meiner Wiese sollen ca. 12 Bauplätze entstehen. Die Stadt will mir für 9 Bauplätze 38€ pro m² als Bauerwartungsland zahlen. Der erschlossene Bodenrichtwert liegt bei uns ca. bei 125€. 3 Parzellen wollen wir für mich und meine 2 Geschwister rausnehmen quasi als Eigenbehalt übernehmen. Die Stadt will uns aber nun 89€x1800m² (für die 3 Parzellen) berechnen. Diese 180.000€ sollen also vom Gesamtverkaufspreis abgezogen werden. Ich soll mir also meinen Baugrund von der Stadt zurückkaufen wenn ich das richtig verstanden habe. Zusätzlich muss ich alles noch aus der Landwirtschaft steuerlich entnehmen was nochmals 150.000€ für den Staat sind. Im Endeffekt bleibt mir so gut wie nichts übrig und ich komme mir etwas verarscht vor. Die Stadt sieht sich hier als großer Wohltäter, da ja meine 3 Grundstücke eine fiktive Wertsteigerung erhalten haben, die sie mir dann berechnen und vom Gesamtverkaufspreis abziehen.

Ich habe mich mal umgehört und bin drauf gekommen, dass das eher unüblich ist und es sogar normal ist, dass der Verkäufer sich ein Drittel zur eigenen Vermarktung behalten darf. Die Stadt darf dann den Rest verkaufen.

Wie seht ihr das? Bzw. wie wird es wo anders in Deutschland oder Bayern gehandhabt?

Steuern, Hausbau, Recht, Baurecht, Grundstück, juristisch, Hausbaukosten, Wirtschaft und Finanzen

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