Hütte Bauen - Baugehmigung?

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irgendwie muss ich über die Antworten lachen:D habt ihr euch mal die Maße der ,,Hütte,, angeschaut???2m hoch:D dann müsste man vllt nochmal erwähnen das es ,,Kinder,, sind die sich da einfach ein Holzverschlag hinsetzen wollen,keine Erwachsenen mit einem Einfamilienhaus^^ Solange kein Fundament gesetzt wird,keineStromkabel verlegt werden oder/und kein wasser angeschlossen wird,spricht garnichts dagegen paar Bretter hinzustellen..(zumal man diese schnell und jederzeit wieder abbauen könnte)+es ist kein erschlossenes Bauland!!!!zumal die Einverständnisserklärung des Eigentümers vorliegt... Ihr wart doch alle mal jung,oder?? Also Ferdi11.. baut einfach mal drauf los,beachtet die Dinge die ich hier aufgezählt habe und macht keine Villa draus..ihr macht es ja auch nicht zu eurem Dauerwohnsitz:D sollte mich also wundern wenn jemand von der Bauaufsicht vorbeikommt..die haben besseres zu tun! Um jeglichen Stress zu umgehen,hängt ein Schild an die Tür,wo drauf steht;;Kornkammer,,und lasst immer ein Eimer Körner bei euch in der Bude..dadurch habt ihr oder euer Bekannter wenigstens eine Nutzungserklärung...is doch echt quatsch über sowas hier zu diskutieren..ihr könnt ja Hand in Hand mal zum Bürgermeister gehen und ihn über euer ,,Hüttchen,, in Kenntniss setzen...er wird lächelnd sagen...aha..na dann^^

wie auch immer..viel Spass dabei;) gruß hh

Ja, im Außenbereich immer. Aber nur, damit die Bauaufsicht die Hütte ablehnen kann. Derartige Gebäude sind nämlich unabhängig davon, ob sie genehmigungspflichtig sind oder nicht, immer unzulässig. Es sei denn es handelt sich um einen Tierunterstand einer privilregierten Landwirtschaft.

Hallo Ferdi11, ich stimme Holzharry zu, fragt nicht so viel bei offiziellen Stellen die dürfen das nicht gehnemigen aber genehmigugsfrei sind:

"Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ - im Außenbereich nicht mehr als 20 m³ - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen."

Wenn eure Hütte also nicht größer als 10m2 und zwei Meter hoch ist, bekommt ihr keinen Ärger wenn alle Nachbarn damit einverstanden sind. Das mit dem "Grundstück schenken" ist teuer! Wenn ihr das macht müsst Ihr einen Notar bezahlen und den Besitzerwechsel im Grundbuch eintragen lassen. Das kostet mehr Geld als die schönste Hütte. Wenn er euch das bauen nicht verbietet ist alles gut!

So, viel Spass, lasst eure Finger heil!


Holzharry  23.02.2012, 10:42

ja stimmt..geschenkt wäre schon wieder schlecht...zur Verfügung stellen hört sich besser an;)

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grundsätzlich nein geschweige mit 14j, auch wenn du 40 bist

Des kannst da abschminken.