Ich habe vor ca.2 Jahren an meiner Gartenlaube einen überdachten Freisitz ca.2x2m angebaut. Da ich bei weitem die gesamte überdachte Fläche von 24m" nicht überschreite wie im Bundeskleingartengesetz festgelegt bin ich davon ausgegangen das ein Bauantrag nicht nötig sei.Somit habe ich auch keinen gestellt.Seit nunmehr 2 Jahren habe habe ich ich diesen überdachten Freisitz,und der Vorstand hat dieses bei Gartenbegehungen auch nie beanstandet.Heute habe ich eine schriftliche Aufforderung von meinem Vorstand erhalten diesen wieder abzubauen.Auf meine Bitte diesen Bauantrag jetzt nachzureichen zu können teilt man mir mit das der Vorstand dieses nicht akzeptiere.Bei Nichtabriss drohe mir die Kündigung meines Kleingartenpachtvertrages.Wenn die Bauordnung dieses nunmal so vorsieht muss es doch möglich sein dem Pächter dieses zu gewähren. Danke für viele hilfreiche Antworten.