Erstmaliger Auszug aus dem Elternhaus (Ü25) in die eigene Wohung?

Einen wunderschönen guten Tag allerseits. (Sorry für den langen Text)

Derzeitig bin ich 26 Jahre jung, wohne in Berlin und bin noch bis Anfang Juli diesen Jahres mit meinem Abitur über den 2. Bildungsweg beschäftigt und gelte als Auszubildender und beziehe daher noch Bafög.

Da einer der ersten großen Schritte in die Selbstsändigkeit das eigene Heim darstellt, wollte ich nun nach dem Abitur ausziehen. Der Auszug während des Abiturs hat sich als relativ schwierig erwiesen, da ich über keinerlei Einkommen verfüge (ausgenommen Bafög) und mir auch eine Bürgschaft verwehrt blieb.

Nun war ich heute beim JobCenter um mich schonmal für Juli anzukündigen und habe auch einen Erstantrag für ALG2 (am Empfang) erhalten. Nach Erhalt des Antrages wurde ich zu einem Sachbearbeiter geschickt, welcher mir den Antrag gleich wieder abgenommen hat (nicht ausgefüllt) und mir stattdessen einen Antrag für einen Wohnungswechsel (nach Äußerung meines Wunsches auf eine Eigene) gab.

Meine eigentlich Frage ist daher, in welcher Reihenfolge ich die Anträge stellen soll. Denn noch beziehe ich ja kein ALG2 und ich dachte, dass erst einmal dieser Antrag unter Dach und Fach sein sollte, bevor ich überhaupt einen Anspruch auf eine eigene Wohnung habe.

Nachtrag (Anmerkung):

Der Sachbearbeiter war bezüglich des Wohnungswechsel nicht gerade erfreut gewesen als er mir das Formular aushändigte. Ich müsse schon einen triftigen Grund schriftlich nachreichen, wenn der Auszug gestattet werden soll.
Nach meinen Recherchen weiß ich, dass dies nicht zutrifft.
Jedoch mache ich mir sorgen, dass man mir unnötig Steine in den Weg legen wird.

MfG

Wohnung, ALG II, Auszug, Elternhaus, erste Wohnung
Grundsicherung Rente bei Trennung?

Hallo ihr Lieben,

ich schreibe hier im Namen meiner Mutter. Sie möchte sich von meinem Vater trennen. Die Scheidung spielt vorerst noch keine Rolle. Wir haben vor zu zweit in eine Wohnung zu ziehen. Für ungefähr ein Jahr würden wir finanziell auch klar kommen, da ich in der Ausbildung bin. Danach allerdings werde ich wegziehen, da ich noch studieren will und meine Mutter müsste alleine leben. Von da an könnte sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestreiten und müsste Zuschüsse beantragen. Meine Mutter erhält eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 710,00 € monatlich. Zudem trägt sie noch Zeitungen aus, das wären 130,00 €. Wie lange sie das allerdings noch körperlich machen kann, steht nicht fest. Wir haben uns über die Grundsicherung informiert und sie würde dann wahrscheinlich nur 100,00 € erhalten. Auch Wohngeld wäre nur sehr wenig. Ich frage mich ernsthaft, wie sie so leben soll. Meine Mutter ist wirklich nicht anspruchsvoll, aber die Mieten hier sind relativ hoch und man kann froh sein, wenn man eine 2-Zimmerwohnung für 600 warm kriegt. Zudem hat sie noch ein eigenes Auto. Ich mache mir große Sorgen, was mit meiner Mutter nach diesem Jahr, wenn ich wegziehe, passieren soll. Unterhalt von meinem Vater will sie auf keinen Fall, da sie nie wieder von diesem Menschen abhängig sein möchte, nach dem was er getan hat. (Spielt hier keine Rolle.) Hat jemand von euch also vielleicht ähnliche Erfahrungen oder einen Ratschlag, was eventuell noch zusätzlich beantragt werden kann?

Ich danke euch jetzt schon.

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Vermieter verweigert Zugang zur Wohnung - was ist zu tun?

Ich hatte große persönliche und finanzielle Probleme und bin so in Mietrückstand (Wohnung von Privat gemietet) gekommen. Der Rückstand betrug 3 Monate und ich bin mir vollumfänglich bewusst das dies ein großer Fehler war und ich gehörigen Mist gebaut habe. Aufgrund des Nichtzahlens der Nebenkosten stellte der Vermieter die Zahlung an die Stadtwerke ein und die Wohnung war seit dem 03.11. ohne fließend Wasser. Anstatt sofort zu reagieren steckte ich den Kopf in den Sand und lief vor meinen Problemen davon. Am Wochenende vor Weihnachten (ich war zu dieser Zeit schon bei meinen Eltern untergekommen vorübergehend), wechselte der Vermieter ohne Ankündigung das Haustürschloss (unten) aus und ich war ohne Zugang zur Wohnung. Ich bin dann endlich zu Besinnung gekommen und habe mich mit meinem Vermieter zusammengesetzt und mich für die Umstände entschuldigt und ihm versichert den Mietrückstand begleichen zu wollen. Auch teilte ich ihm mit, dass ich bis Ende Januar versuchen werde auszuziehen. Er sagte mir, dass er nicht sofort einen Schlüssel aushändigen könne, ich aber über die Kelleraußentür ins Haus könne und gab mir hierfür einen Schlüssel. Nachdem ich das Geld (1800€) aufgetrieben hatte, überwies ich den Betrag dem Vermieter am Vormittag des 31.12. . Als ich die Wohnung am selben Abend betreten wollte,musste ich feststellen, dass die Kelleraußentür von innen verbarrikadiert wurde. Telefonisch war der Vermieter nicht erreichbar und ich ging ich am Montag den 4. Januar zu einem Anwalt.. Dieser setzte ein Schreiben an den Vermieter auf, in dem er ihn aufforderte den Zugang zur Wohnung und die Wasserversorgung binnen 48 Stunden wiederherzustellen und dass bis dahin der Mietzins um 100% gekürzt sei. Vor Ablauf der Frist meldete sich der Vermieter und händigte mir einen Schlüssel aus und begründete das Verweigern des Zugangs damit, dass ich nicht schnell genug gezahlt hätte. Die Wasserversorgung war nicht wiederhergestellt. Mein Anwalt setzte ein weiteres Schreiben auf, in dem er den Vermieter erneut aufforderte die Wasserversorgung wiederherzustellen, diesmal mit einer Frist von 24 Stunden. Als diese Frist ohne Reaktion verstrich, ließ ich über den Anwalt den Mietvertrag fristlos kündigen und kündigte die Räumung der Wohnung bis voraussichtlich Mitte Februar an, da ich meine neue Wohnung erst ab dann beziehen kann. Bis heute ist das Wasser nicht wieder angestellt. Am Wochenende des 13. Februars wurde seitens des Vermieters die Haustür von innen verbarrikadiert. Ich kann keine weiteren Vorbereitungen (Kartons sind bereits gepackt) für den Umzug tätigen und keine Möbel abbauen. Wieder war er telefonisch nicht erreichbar, rief jedoch am nächsten Tag zurück und verlangte eine Mietnachzahlung für Februar, da ich doch eigentlich bis Ende Januar ausgezogen sein sollte. Ein Betreten der Wohnung sei nur nach Terminabsprache mit ihm möglich, , alles andere wäre Hausfriedensbruch meinerseits.

Kündigung, Vermieter, Auszug

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