Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

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Mietrecht ex rausschmeißen geht das?

Hallo , Wohne seit Ca 1 Jahr mit meinem Freund zusammen . Bzw jetzt expartner, da er mich betrogen hat. Jetzt möchte ich ihn so schnell wie möglich rausschmeißen. Jetzt erzählt er mir immer er hat sowas wie Gewohnheitsrecht ich muss ihm 3 Monate Zeit geben um eine neue Wohnung zu suchen. Ist das wirklich so ? Ich kann das keine 2 Wochen mehr mit dem aushalten er muss SoFort weg ! Was kann ich tun . In whatapp hat er mir geschrieben in 2 Wochen zieht er aus dann sagt er wieder in 4 Wochen dann wieder Mitte November und udn .. Das geht nun schon was länger so das er schon vor mind 2 Monaten ausziehen will .. Was kann ich machen soll ich ein Kündigung Mietverhältnis machen oder was ? dabei steht er in keinem Vertrag drinne . Habe den Mietvertrag alleine unterschrieben . Miete zahlen wir immer halb halb er hat mit Letztes Jahr immer Geld überwiesen in immer unterschiedlichen Höhen der Rest war immer bar . Jetzt haben wir seit 3 Monaten es so , das ich ihm Geld geben und er überweiset die Miete . Er steht an der Türklingel drauf . Hab heute meine Vermieter (der darüber weiß das 2 Personen hier wohnen ) informiert das er die nächsten Tag auszieht und das er Türklingel ändern soll . Ist ein 20 Parteien Haus und er ist nur behördlich gemeldet hier. Kann ich ihn nicht einfach auf die Straße setzen für das was er mir angetan hat ? Ist ja immerhin nur meine Wohnung . Oder eine fristlose / außerordentliche Kündigung schreiben aus Vertrauensmissbrauch oder welchen Grund kann ich angeben ? Die meisten sagen kannst ihn einfach vor die Tür setzen soll er zu seinen Eltern 1 km weiter ziehen . Aber mein ex mein ich kann ihn nicht einfach auf die Straße setzen

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Freundin, 18 Jahre alt, muss wegen häuslicher Gewalt dringend zu Hause weg, Ratschläge?

Hallo,

Meine Freundin ist 18 Jahre alt und in einer schweren Notlage und keiner von uns kennt sich so wirklich mit dem Thema Auszug aus.

Wegen jahrelanger häuslicher Gewalt seitens ihrer Mutter ist die gemeinsame Unterkunft einfach nicht mehr möglich. Mehrfach musste schon die Polizei anrücken. Meine Freundin ist depressiv, diagnostiziert, wartet momentan auf einen Therapieplatz.

Beide bekommen Bezüge vom Amt, aber weil die Wohnung bei ihrer Geburt angemeldet wurde, wurde sie fristlos auf die Straße gesetzt. Momentan ist sie bei einem Freund untergekommen, der eine eigene Wohnung hat. Dieser möchte sie aber natürlich nicht unbefristet beherbergen.

Ich würde sie liebend gern aufnehmen, aber da ich auch noch bei meiner Mutter wohne und wir uns um meine schwerst pflegebedürftige Großmutter kümmern, ist dies auch nicht wirklich eine Option. 

Meine Freundin ist diagnostiziert schwer depressiv, nach den Jahren der Gewalt und des psychischen Stresses (warum das Jugendamt da nie wirklich etwas unternommen hat ist mir absolut unverständlich) und wartet momentan auf einen Therapieplatz. Das dauert aber noch einige Wochen. 

Wegen etlichen Umzügen, Stress zu Hause etc. hat sie die Schule abgebrochen. Sie ist auch ehrlich gesagt momentan zu kaum etwas fähig, will wirklich ihr Leben in den Griff bekommen, aber schafft es alleine nicht. Unter anderem deswegen ja auch therapeutische Beratung. 

Die Lage ist desolat, wir sind verzweifelt und würden uns über jedwede Art von Tipps freuen. Daher, wenn jemand weiß, wo sie menschenwürdig und ohne Angst (zierliche 18 Jährige, Gewaltvorgeschichte, da ist man skeptisch bei anderen Menschen) wohnen kann oder wie sie ins eigenständige wohnen kommen kann um ein geregeltes, normales Leben aufbauen zu können, wäre jede Idee erwünscht.

Ich danke im Vorraus.

Auszug, Freundin, häusliche Gewalt
WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?

Hallo zusammen. Folgendes ist mein Problem. Ich lebe derzeit in einer Wohnung die ich als WG vermieten darf. Vor Monaten hat eine Untermieterin/Mitbewohnerin meine Waschmaschine kaputt gemacht. Diese hatte ich für alle zur Verfügung gestellt.

Damit sie nicht alleine die Kosten für eine neue trägt, waren wir so nett und haben alle 200 Euro beigetragen . Also 3 Leute wohnen hier.

Nun zieht die gute aus und ist massiv auf Stress aus. Sie verlangt die Rückzahlung der 200 Euro.
Dies verweigere ich, da sie meine Waschmaschine damals zerstört hat. Ebenso lief die Bestellung auf meinen Namen und sie hat keinen schriftlichen Nachweis das sie wirklich die Kosten mit beigetragen hat. 

Kann ich dies für mich nutzen?

Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches. Und der jetzige Wert ist nicht mehr der wie früher. Dennoch möchte ich nicht das ihr ansatzweise Geld dafür gebe. Sie droht sogar mit Anwalt usw.

Hat sie irgendeine rechtliche Grundlage? Sie hat keine Zeugen , keine Nachweis usw.

Die "Zerstörung" war mutwillig . Sie wusste was sie macht und hat Risiko gespielt, und ordentlich verloren . Deswegen ging das nicht über die Haftpflicht da hier mutwillige Zerstörung vorlag. 

Die Maschine war nicht mal 4 Jahre alt und bis sie kam war sie im top Zustand , wurde sogar jährlich gecheckt. 

Desweiteren hat sie noch meinen Staubsauger kaputt gemacht . da überlege ich gerade auch noch den in Rechnung zu stellen , ist zwar nicht viel aber immerhin. 

Die jetzige Maschine ist über ein halbes Jahr alt und wird viel genutzt. Den Neuwert zu verlangen finde ich dann schon sehr dreist. Jetzt kostet sie eh nur noch 2 /3  des alten wertes. 

Das mit den 15% habe ich schon öfters in Foren gelesen , dass man das recht hat diese für Abnutzung von Geräten abzuziehen. 

Der Nachweis. Ich meinte damit das sie keinen schriftlichen Nachweis hat das sie TATSÄCHLICH mir das Geld gegeben hat. Den die Zahlung war bar . Die andere Mieterin hat es über PayPal gemacht. Ebenso würde die andere für mich mit aussagen das nie eine Zahlung getan wurde. .. sie steht ebenfalls auf Kriegsfuß mit ihr. 

Man könnte ja auch ebenso behaupten man hat 10 Euro für den Toaster , 20 für den Mixer ,  30 für grill usw mitgezahlt obwohl das nicht der Tatsache entspricht ... Sie hat keinen Nachweis für die Mitzahlung sonst könnte ich ja einfach daher kommen und willkürliche Rechnung aufstellen... meine Meinung. 

Vielen lieben Dank :)

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Mietvertag Klausel "Verlassen, wie vorgefunden"?

Guten Abend.Ich habe folgende Frage. In meinem Mietvertrag (oder besser gesagt in dem Zusatzschreiben "Zusatz zum Mietvertrag, Übergabeprotokoll" steht: ": „Die Wohnung sollte beim Auszug verlassen werden, wie vorgefunden.“ - nun sagt mir bitte, was das im Klartext heißt!

Vor meinem Auszug, etwa drei Wochen vorher, habe ich die Fenster geputzt (mitsamt einer Zahnbürste die Rahmen und Ecken), leider war das der Vermieterin nicht gut genug, sodass Sie mir angeboten hat, den Schlüssel zu behalten und die Fenster nochmal zu putzen, was ich jedoch abgelehnt habe, denn für mein Empfinden waren die Fenster i.O. Das Pollen und Blütenstaub im Mai fliegn kann ich leider nicht verhindern.

Desweiteren hat sie die Wohnung, die ich geputzt (nass gewischt, Spinnweben entfernt), abermals geputzt! Das möchte Sie mir nun in Rechnung stellen. Ist dies überhaupt rechtens, wenn im Zusatzprotokoll steht "Verlassen, wie vorgefunden"? Ist diese Klausel rechtens oder handelt es sich dabei um eine starre Klausel?

Bin ich verpflichtet, die Fenster nochmal zu putzen und ihrer Reinlichkeit nicht zu genügen? Warum sonst putzt sie abermals die Wohnung, Rollokästen usw.

Danke für eure Antworten, vielleicht gibt es ja irgendwo einen Paragraphen, den ich ihr "nahelegen" kann :-)

Hinzu kommt, dass uns beim Auszug an der Stelle, wo in der Küche die Kühl-/Gefrierkombination stand, ein Riss im PVC entstanden ist ( V-förmig, etwa 5cm lang). Selbstverständlich habe ich bei der Übergabe gesagt, dass ich für den Schaden aufkommen würde, bin aber auch ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass Sie den Boden fachmännisch kleben lassen würde, aber NEIN! Frau Vermieterin hat einen neuen Fußboden verlegt, den Sie mir mit 511 Euro in Rechnung stellt.
dies habe ich an meine private Haftpflichtversicherung übergeben, die darüber nur müde gelächelt haben und meinten, dass ich wenn überhaupt, lediglich den Zeitwert zahlen müsse.

So, ich glaube, das war erstmal alles :-)

danke euch, liebe Grüße,P.

Mietvertrag, Auszug, klausel

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