Wie verhält es sich, wenn jemand ALG-2 bezogen hat, am 20. November einen Arbeitsvertrag unterschreiben würde und ab dem 1. Dezember wieder arbeiten geht ?
Sie muss ja dem Jobcenter direkt mitteilen, das sie ab 1. Dezember wieder in einem Arbeitsverhältnis steht und daher kein ALG-2 mehr benötigt.
Da ALG-2 nun eingestellt wird und sie ihren Lohn erst am 31. Dezember bekommt, steht sie mit ihrem Kind den kompletten Monat Dezember ohne Nahrungsmittel, Miete usw da. Manche haben sicherlich Unterstützung von Verwandtschaft etc., aber leider nicht alle.
Kann hier die "normale" Sozialhilfe nach §19 SGB XII greifen ?
Ich weiß, das man wohl einen Kredit beim Jobcenter beantragen kann, aber auch der muss erst mal genehmigt und zurück gezahlt werden. Daher frage ich mich, ob da nicht die Sozialhilfe (kein ALG-2) dann zuständig wäre und man diese beanspruchen kann ?
Irgendwo muss man doch für solch einen Übergang eine Grundsicherung her bekommen.