Ausbildung mit 17 abgebrochen wie läuft es mit dem Arbeitslosengeld?

6 Antworten

Also erstens würde ich nicht kündigen weil die es so wollen! Fall da nicht rein.

Zweitens kannst du Arbeitslosengeld bekommen wenn du mindestens 6 Monate gearbeitet hast. Sonst kriegst du kein Geld.


isomatte  07.10.2019, 09:31

In diesem Fall würden min.6 Monate für den ALG - 1 Anspruch nicht ausreichen !

Für die kurze Anwartschaftszeit gelten besondere Voraussetzungen, die hier nicht erfüllt werden würden.

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Dodomox  07.10.2019, 12:52
@isomatte Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Für welche Dauer Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt davon ab, wie lange Sie zuvor beschäftigt waren und wie alt Sie sind.

Gut zu wissen: Sie waren weniger als 12, aber mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Auch dann haben Sie vielleicht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Fragen Sie bei Ihren Ansprechpartnern nach.

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isomatte  08.10.2019, 04:59
@Dodomox

Genau, deshalb auch der Hinweis auf die kurze Anwartschaftszeit !

Einfach im Internet einmal nachlesen, dann wirst du sehen das dies in dem Fall nicht zutreffen würde, selbst wenn der FS - ler min.6 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen könnte.

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Nix gibt es, wenn, lass dich kündigen.

Die Kündigung durch den AG können deine Eltern durchsetzen, indem sie das nicht unter schreiben.

Zu deiner direkten Frage bei ALG 1 nein

weil das ist nicht ALG 2, Oder umgangssprachlich Harz 4. Da sieht das anders aus, wenn du im gleichen Haushalt lebst. Da kenne ich mich aber nicht aus.


Buntdestroyer1 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 16:39

Okay aber kündigen lassen kommt nie gut für neue arbeitgeber..

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MarSusMar  06.10.2019, 18:43
@Buntdestroyer1

Das denkt jeder ohne Berufserfahrung. Keine Ahnung wer das verbreitet. Mit der Eigenkündigung würdest zeigen, das du weg WILLST. Ein absolutes Tabu.

Eine AG Kündigung ist kein Wirkliches Problem. Was du ja hier an allen Antworten siehst.

Ich bin immer wieder gesprungen, (Auch zwischen zwei absolut gegensätzlichen Jobthemen) weil das hier notwendig ist, um in Arbeit zu bleiben und hatte nie Probleme. Du brauchst nur einen Grund, den am besten im Gespräch erwähnen, das ist einfacher als im Bewerbungsschreiben.

Und deiner ist ja Keine Problem, solang du ehrlich bist.

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herakles3000  06.10.2019, 19:35
@Buntdestroyer1

Hör endlich auf dir was vorzumachen wen du kündiegst gibt es eine 3 monantiege sperre vom amt wo du kein geld bekommst und Nichtmal Krankenversicherert für ca 6 Wochen bist! Wirst du Gekündigt siehst das alles wieder anders aus ! Eigentlich kann man dich nicht kündigen nur weil du dich auf eine andere stelle beworben hasr das geht nur in der Probezeit ohne Angabe der gründe!

Außerdem woher soll ein neuer Arbeitgeber wissen das du gekündigt worden bist ?

Niemals einen Aufhebungvertrag unterschreiben der ist nur dazu du das du Ärge rbekosmt den das Wird vom amt als Eigene kündiegung gesehen und das wird immer dan

gemacht wen der azub nicht kündbar ist und die firna umgeht damit auch oft noch die normale Kündigungsfrist wo sie die noch zu bezahlen hat!

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herakles3000  06.10.2019, 21:19
@Buntdestroyer1

Du stellst dir vor das es ein nachteil ist gekündigt zu werden und das du das den neuen chef mitteilen musst!

Eine Kündigung ist nur zu deinem nachteil vom chef wen du selber dafür gesorgt hättest zb Arbeitsverweigerung ständig unpünktlich Diebstahl oder Beleidigung des Chefs bzw der kunden!

Auch firmen unterliegen den Datenschutz!

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Vermutlich könnten deine Eltern direkt am Montag morgen beim Amt auf der Matte stehen und nachfragen.

Ich weiß nicht, ob "ihnen" oder "dir" etwas gesperrt wird, grundsätzlich ist eine eigene Kündigung aber immer ein Problem, wenn kein Plan B existiert.

Ich würde dir raten, noch einmal mit dem Chef zu sprechen und dir ein bisschen Zeit zu verschaffen. Es gibt nicht wenige Ausbildungsstellen, die jetzt wieder frei werden oder in diesem Jahr gar nicht besetzt wurden, und so eine zu kriegen ist sicher sinnvoller als vom Amt direkt in eine Berufsvorbereitung (oder eine Ausbildung ihrer "Empfehlung") gesteckt zu werden, die dir möglicherweise nicht viel bringt.

Vielleicht überlegst du dir aber auch mal, ob die Lage wirklich sooooo schlimm ist, dass du schon nach ein, zwei Monaten alles hinschmeißen musst.

Wenn du eine andere Ausbildung willst, kannst du auch noch nach der probezeit wechseln, mit einem neuen Vertrag, einem "sauberen" Lebenslauf und einer kurzen Kündigungsfrist (selbst nach der Probezeit nur 4 Wochen!).

Wenn dein Chef dich trotzdem unbedingt loswerden will, soll er dir kündigen. Ist in der Probezeit auch für ihn kein Problem.


Buntdestroyer1 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 17:48

Ja danke für die antwort aber ich kann eben nicht mehr dort bleiben laut dem arbeitgeber das ist das Problem..

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DODOsBACK  06.10.2019, 17:59
@Buntdestroyer1

Dannlass IHN die Kündigung schreiben.

Du musst nicht zustimmen und damit (dem Amt oder späteren Arbeitgebern) signalisieren, dass du (dort oder überhaupt) nicht arbeiten willst.

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Würde ich nicht machen, wenn er dich nicht mehr haben möchte, dann soll er dich kündigen, auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen einvernehmen unterschreiben, dass käme einer Eigenkündigung gleich und hätte eine Sperre ( ALG - 1 ) bzw. Sanktion im ALG - 2 Bezug zur Folge, wenn man keinen wichtigen nachweisbaren Grund dafür hätte.

Du könntest also gleich eine 100 % Sanktion bekommen, solltest du unter 25 sein und keinen wichtigen Grund dafür haben, deine Eltern würden dann aber für den Zeitraum der 3 monatigen Sanktion die vollen Mietkosten bekommen, weil deine Eltern durch dein Fehlverhalten ( Sippenhaftung ) nicht mit bestraft werden dürfen.

Ab über 30 % Sanktion kann man bei seinem SB - dann Lebensmittelgutscheine beantragen, was man auch machen sollte, denn nur wenn diese dann bewilligt würden, würde auch weiter der KK - Beitrag an die Krankenkasse gezahlt, sonst würden da ggf.Schulden auflaufen.

ALG - 1 steht dir in so kurzer Zeit noch nicht zu, dafür müsstest du innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen müssen und dann würde es in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen ( § 159 SGB - lll Sperrzeiten ) geben, wenn du keinen wichtigen Grund nachweisen könntest.


Buntdestroyer1 
Beitragsersteller
 09.10.2019, 13:07

Vielen dank für die umfassende antwort!!

Also würde mir nichts passieren wenn er mich kündigen würde?

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isomatte  10.10.2019, 05:44
@Buntdestroyer1

Wenn es auf deinen Wunsch hin passiert, dann ja, es sei denn du würdest gar nicht arbeitslos werden, sondern nur eine andere Beschäftigung bei ihm nahtlos ausüben, in deinem Fall wahrscheinlich dann eine andere Ausbildung !

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Das dir geraten wird selber zu kündigen heist schon da scheint was nicht zu stimmen !

Wen du aus so einem Grund kündigst bekommen deine Eltern kein Geld für dich vom amt! Mache dort deine Arbeit und wen du selber wirklich mit dem Beruf aufhören wilst Dan warte ab bis du wo anders was gefunden hast oder bis man dich kündigt!

Das ganze hört sich nach einem Aufhebungsvertrag an und der ist immer nur zu deinem nachteil und eigentlich Nichtmal nötig wen du in der Probezeit bist!

Wen du da nicht bleiben kannst Dan soll dein Arbeitgeber dich kündigen!