Meinung des Tages: Regierung plant neue Maßnahmen beim Bürgergeld - was haltet Ihr davon?

Das Thema Bürgergeld scheidet die Geister. Bürgergeldempfänger kritisieren, dass sie damit am Existenzminimum leben müssten, Bürgergeldgegner hingegen empfinden die Regelungen als zu lasch und befürchten, dass die Arbeitsmotivation leiden könnte. Nun plant die Bundesregierung Neues beim Bürgergeld.

Diese Voraussetzungen gelten für das Bürgergeld derzeit

Um Bürgergeld zu beziehen, muss eine Person erwerbsfähig und leistungsberechtigt sein. Das bedeutet, der Empfänger muss mindestens 15 Jahre, jedoch noch nicht im Rentenalter sein. Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland sein, mindestens drei Stunden täglich muss eine Arbeit ausgeführt werden können. Außerdem muss die betreffende Person oder jemand in der Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig sein, das Einkommen muss also unter dem Existenzminimum liegen.

Bevor Bürgergeld bezogen werden kann, müssen eigene Mittel eingesetzt werden. Das heißt eigenes Einkommen oder verwertbares Vermögen muss vorab eingesetzt werden, sofern Freibeträge nicht überschritten werden. Das erste Jahr Bürgergeld zählt als Karenzzeit, hier wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn dieses erheblich ist. Als erheblich zählt Vermögen von 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro pro Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Neue Pläne der Regierung

Die neuen Regelungen, die die Regierung plant, sind Bestandteil der Wachstumsinitiative der Ampelkoalition. Damit soll die „lahmende deutsche Wirtschaft“ in Schwung gebracht werden. Durch die Maßnahmen sollen Bezieher von Bürgergeld dazu gebracht werden, eher eine Arbeit aufzunehmen.

So sollen beispielsweise Strafen verschärft werden, wenn Menschen sich weigern, Jobs anzunehmen. Wer ohne triftigen Grund eine Stelle ablehnt, muss mit Bürgergeldkürzungen von 30% für drei Monate rechnen.

Auch Schwarzarbeit soll nun als „Pflichtverletzung“ gelten. Auch hier droht eine Kürzung bis zu 30% für drei Monate

Die Karenzzeit für das Schonvermögen soll außerdem halbiert werden. Zur Erinnerung: Derzeit ist ein Zeitrahmen von zwölf Monaten angegeben – künftig soll dies auf maximal sechs Monate halbiert werden.

Auch bezüglich eines potentiellen Arbeitsweges gibt es neue Perspektiven: Wer bis zu sechs Stunden am Tag arbeitet soll, wenn es nach der Regierung geht, Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden hinnehmen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, müsste sogar drei Stunden für die Hin- und Rückfahrt in Kauf nehmen. Jobcenter sollen im Umkreis von 50 Kilometern nach möglichen Arbeitsplätzen suchen.

Reaktionen aus der Politik

Skeptisch ist die SPD. Dagmar Schmidt, die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, kündigte eine Prüfung der Beschlüsse an. Aus dem Ressort von Minister Hubertus Heil gab es auch nur eine eher wortkarge Reaktion – man müsse abwarten, was tatsächlich umgesetzt werde.

Anders sieht es der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auf X (ehemals Twitter) beschreibt er das Vorhaben als „ökonomisch klug“ und erklärt, dass diejenigen, die „keine Lust“ haben zu arbeiten, obwohl sie könnten, bald „mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert“ werden. Generell hat sich die FDP stark für entsprechenden Maßnahmen ausgesprochen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die einzelnen Maßnahmen?
  • Gibt es welche, die ihr zu lasch oder zu strikt findet? Falls ja, weshalb?
  • Welche Strecken / Zeiten sind mit Blick auf die Arbeitsstätte Eurer Meinung nach vertretbar?
  • Denkt Ihr, strengere Maßnahmen führen tatsächlich dazu, dass mehr Menschen Arbeit aufnehmen werden?
  • Könnte die Wirtschaft durch derartige Beschlüsse angekurbelt werden?
  • Sollten die Voraussetzungen, um Bürgergeld beziehen zu können, noch strenger werden? 
  • Sollten Leute, die dauerhaft massiv gegen Auflagen verstoßen, komplett aus dem Leistungsspektrum des Bürgergelds fallen?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-empfaenger-arbeitsweg-102.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
https://x.com/MarcoBuschmann/status/1809885773912555715

Bild zum Beitrag
Ich halte nichts von den strengeren Maßnahmen, denn ... 47%
Ich halte die strengeren Maßnahmen für sinnvoll, weil ... 42%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

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