Hallo,

mein Freund wurde vor zwei Wochen gekündigt und hat Arbeitslosengeld beantragt. Nun fehlt jetzt aber noch die Arbeitsbescheinigung seines letzten Arbeitgebers. Da die Kündigung nicht gerechtfertigt war hat er eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Muss er jetzt deswegen warten bis sich das alles geklärt hat? Der Gütertermin ist erst in 4 Wochen. Oder ist der Arbeitgeber verpflichtet es jetzt schon der Agentur für Arbeit einzureichen, da er ja auch das Geld braucht.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke im voraus.