Ungerechtfertigte Anhörung Arbeitsagentur - Kein Geld erhalten?

Hallo, ich habe heute eine Anhörung der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Jedoch kommt mir das sehr merkwürdig vor, denn bisher war alles mit der Arge geklärt. Ich bin wegen langer Krankheit nach 17 Jahren aus meinem Arbeitsplatz ausgeschieden. Es wurde deswegen ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, wurde von Juni bis Dezember freigestellt und bekam eine Lohnfortzahlung. Zuvor bekam ich von Januar bis Mai 2018 Arbeitslosengeld, da ich nach langer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert wurde. Den Aufhebungsbescheid der Arge bekam ich zugestellt, da ich mich aufgrund des Aufhebungsvertrages abgemeldet hatte. Somit bekam ich ab Juni 2018 kein Arbeitslosengeld mehr.

Nun bekam ich heute eine Anhörung der Arge zugestellt in der steht:

Sie haben von Juni bis Dezember 2018 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden.

Teilen Sie mir bitte mit, falls der Beginn Ihrer Beschäftigung nicht zutrifft. Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.

Mit Beginn der Beschäftigung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muss prüfen, ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitpunkt aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten müssen.

Bevor ich entscheide, können Sie sich bis zum 3. März 2019 zum Sachverhalt äussern. Falls Sie nicht oder verspätet äussern, werde ich nach dem bisherigen Kenntnisstand entscheiden.

Zahlen Sie erst an die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie hierzu aufgefordert worden sind. Falls Sie noch zusätzliche Zahlungen leisten sollen, werden Sie benachrichtigt.

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Ich habe den Aufhebungsbescheid vorliegen und seit dem kein Arbeitslosengeld erhalten.

Wieso bekomme ich so ein Schreiben von der Arge ?

Die Arge weiss genau über meine Situation Bescheid und trotzdem bekomme ich diese Anhörung.

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen und bedanke mich im voraus.

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