Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld
Kfz Schaden Schreiben gegnerische Versicherung?

Hallo zusammen,

ich hatte seit kurzem einen KFZ Schaden bei dem ich laut Polizei und Zeugen keine Schuld trage. Nun hat mich die Versicherung des Gegners angeschrieben. Leider verstehe ich den Inhalt des Briefes nicht wirklich und mein Anwalt ist leider erst kommende Woche zu erreichen.

Da der Gegner einen Anwalt trotz eindeutigen Schadenfall genommen hat möchte ich auch nicht mit dessen Versicherer in Kontakt treten.

Der Versicherer Schreibt folgendes:

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Schadensfalls haben wir das Kennzeichen und/oder Fahrzeugsind. nummer Ihres Kfz an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gegeben. Dort wird auch der Meldegrund Kraftfahrzeug- Totalschaden und der Schadentag hinterlegt. Dieses System wird von der informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring Wiesbaden betrieben. und dient den beteiligten Versicherungsunternehmer zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Die Daten können zu einem späteren Zeitpunkt von dem jeweiligen Versicherer abgefragt werden., wenn das Fahrzeug an einem weiteren SChadenfall beteiligt sein sollte.

Es werden keine Daten zu Ihrer Person gespeichert, Ihnen wird bei einer Fahrzeugmeldung keinerlei unlauteres Verhalten unterstellt.

Auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind, sind wir dennoch verpflichtet, Sie persönlich über die Fahrzeugmeldung zu informieren, das Mandatsverhältnis wird dadurch nicht berührt.

Was hat dieses Schreiben den im Detail zu bedeuten bzw. um was geht es hier? Wird mir etwas vorgeworfen oder wozu dient das ganze?

Danze euch im voraus.

Anwalt, Kfz-Versicherung, Schaden
Kaufanbot gültig ohne Finanzierung?

Hallo, Ich habe eine Immobilie (Standort Österreich) zum Verkauf angeboten und über einen Makler auch einen Käufer gefunden. Der Käufer und wir haben das kaufanbot unterschrieben. Auf dem Anbot steht der Kaufpreis, Käufer/Verkäufer, Objekt und das jegliche mündlichen Absprachen ungültig sind; über Finanzierung wird nichts erwähnt.

Nach Unterschrift haben wir allen anderen Interessenten abgesagt (da das Anbot ja mit einem Kaufvertrags gleichzusetzen ist) und das ist jetzt 2 Monate her. Laut Makler gibt es Probleme mit der Finanzierung, obwohl der Makler uns bei Unterschrift versichert hat, das alles in Ordnung ist (sonst hätten wir den anderen nicht abgesagt).

Wir haben jetzt eine weitere Frist von 1 Woche gesetzt und werden uns ab dann Hilfe von einem Anwalt holen, allerdings würde ich gerne vorab wissen ob da jemand vielleicht Ahnung hat ob: -Man auf Erfüllung klagen kann, auch wenn sein Kredit nicht bewilligt wird. -Ob der Makler hier zur Verantwortung gezogen werden kann (er hätte uns bei Unterzeichnung informieren müssen dass die Finanzierung noch nicht fix ist, oder dies im Anbot vermerken müssen) -In welchem Prozentbereich sich der Schadensersatz bewegt (falls Erfüllung unmöglich). (Das Objekt steht schon seit fast einem Jahr zum Verkauf, also ist es schwierig schnell einen neuen Käufer zu finden)

Vielen Dank für alle antworten. LG Alex

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Immobilien, Finanzierung, Makler
Was gilt, Krankheitstag oder Feiertag?

Hallo, zuerst möchte ich gerne sagen das ich bitte nur qualifizierte Antworten lesen möchte. Ich brauche keine Tipps wie "frag doch am besten deinen Anwalt...", oder "ich glaube mal gehört zu haben...". DANKE !

Also es ist so, bei uns in BW ist der 05.05.2016 ein gesetzlicher Feiertag gewesen und somit wie ein bezahlter Urlaubstag zu sehen. In der Woche vom 02.05 - 06.05.2016 habe ich ein Krankmeldung im Betrieb abgegeben.

Nun zum Jahreswechsel haben wir unser Weihnachtsgeld bekommen, das mit mehreren Faktoren sehr kompliziert berechnet wird. Einer dieser Faktoren sind die Krankheitstage die im selbigen Jahr angefallen sind, mehr Krankheitstage = weniger Weihnachtsgeld !!

Also habe ich im Personalbüro vorsichtig angefragt und darauf hingewiesen das der besagte Tag ein Feiertag ist, und man dies doch bitte nochmal prüfen soll. Daraufhin kam folgende Antwort: Wir haben eine Krankmeldung vorliegen vom 02.05.2016 bis zum 06.05.2016. Diese Zeit darf nicht unterbrochen werden! Der 05.05.2016 kann deshalb nicht als Feiertag abgerechnet werden, sondern ist ebenfalls ein Krankheitstag. Das ist nach dem Sozialversicherungsrecht so und die Abrechnung hat somit ihre Gültigkeit.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Recht bin, oder ob das hier mal wieder ein klassischer Fall von "erzählen wir dem Mitarbeiter irgendwas, er hat davon eh keine Ahnung" ist.

LG proto

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsplatz, Anwalt, Arbeitsrecht, Rechte, Gesetz, Soziales, Strafrecht
Antrag auf Wohnungszuweisung abgelehnt trotz Kindeswohlgefährdung und Alkoholabhängigkeit)?

Moin Moin, ich werde versuchen meine Infos so kurz und Kompakt wie möglich zu verpacken, sonst wird es zu viel:

Meine Schwester, ihr Mann, verheiratet seit 8 Jahren, zwei Kinder im Alter von 5 und 9 leben in einer nach der Ehe gemeinsam angemieteten Genosschenschaftswohnung.

Der Mann ist seit ca Anfang 2014 Arbeitslos und Alkoholiker (und andere Drogen, Ritalin, Cannabis, Krebsmedikamente) und daraus resultierend seit Sommer 2015 sehr Krank (Milzriss, chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung, Herzstillstand) mit mehreren langen KKHaus aufenthalten und eindringlichen Rat zum verzicht auf Alkohol.

Der Konsum der Drogen hat ihn sehr Aggressiv ggü Frauen und Kindern gemacht, 2 x Polizei, Jugenamt bekannt, körperliche Gewalt nur in Form von Schubsen und Festhalten. Bei den Kindern aber auch mal eine Backpfeife.

Im Sommer 2016 hat meine Schwester ihm dann nach mehreren Gesprächen (mach bitte eine Therapie sonst trenn ich mich uvm) gesagt, sie möchte sich trennen und er solle bitte ausziehen damit sie mit den Kindern in der Wohnung bleiben kann.

Will er natürlich nicht, für ihn hat meine Schwester Schuld an allem und Alkoholkrank ist er sowieso nicht und die Kinder behält er auch.

Also zum Anwalt, Antrag auf Wohnungszuweisung. Er hat gleich daraufhin den selben Antrag gestellt.

Verhandlung: Viele offensichtliche Lügen seinerseits (Bsp. Er wäre seit Sommer 15 trocken..., musste aber im Oktober 2016 den Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben, die kleine Tochter saß auch mit im Wagen...Hat der Richter auch durchblickt)

Alle dachten, ganz klar wird er der jungen berufstätigen Mutter die Wohnung geben, denn nicht nur die massive Kindeswohlgefährdung steht im Raum auch ständiger Psychoterror ihr gegenüber. Sie setzt aus Rücksicht auf die Kinder nicht viel dagegen und muss Schlucken was er ihr an den Kopf wirft.

Heute die Entscheidung vom Richter, beide müssen dort wohnen bleiben (Genossenschaftswohnung kann nur gemeinsam gekündigt werden, ein Auszug befreit nicht von der Mietschuld) mit der Begründung sonst wäre der arme Mann ja Obdachlos.

Obdachlos?!? Was ist das für eine Begründung? Er soll sich ne Hartz4 Woghnung suchen, ins Männerheim gehen, oder zu seiner Mutter (verstritten) ziehen (Haus mit einer leeren Etage) oder zu seinem Sauf-freund.

Warum müssen meine Schwester und ihre Kinder diesen Terror weiter aushalten? Was ist das für eine dämliche Entscheidung?

Und vorallem, wie wird sie den jetzt los?

Danke für jeglichen Tipp!

Kinder, Familie, Recht, Anwalt, Scheidung, Trennung, Gericht, Kindeswohl

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