Ihr Lieben, Ich hab ein richtiges Problem. Ich hab ein Übergangshandy verkauft, das ich nicht mehr benötige, habe es selbst gebraucht gekauft gehabt, da es ja nur für den Übergang war. Als ich es benutzt habe war überhaupt nichts eingeschränkt usw.
Ich habe das Handy genau so wie es ist reingesetzt, äußerliche Gebrauchsspuren, technisch einwandfrei.
Hab es verkauft bekommen, der Käufer wollte eigentlich persönlich zur Abholung kommen, wir haben dann aber nie einen Zeitpunkt gefunden, an dem er auch kann und dann wollte er es zugesandt bekommen (hab ich alles als Chatverlauf).
Nun 2 Tage nach dem er es bekommen hat, findet es angeblich seit dem 1. Tag kein Netz & hat noch 2 andere Probleme (technisch).
Bei mir hatte alles funktioniert, habe es extra nochmals ausprobiert als es zurückgesetzt war & habe 3 Zeugen hierfür (benötigt man ja heutzutage).
Nun möchte der Käufer das Handy zurückgeben. Habe dies in der Anzeige aber extra ausgeschlossen & auch die Garantie ausgeschlossen, da ich ja privat und nicht gewerblich handle.
Der Käufer möchte nun zu seinem Anwalt gehen bezüglich dieser Sache.
Kennt sich bei euch Jemand aus? Was mache ich nun? Muss ich irgendwas beweisen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könnt.