Strafrecht und Tilgung der Strafe sowie Bewerbung bei der Polizei?

Guten Abend zusammen,

Hier wurden schon etliche Themen bezüglich der Tilgung von Strafen aus dem Bundeszentralregister  eröffnet und diskutiert. Doch keine dieser Fragen bietet mir Hilfe bei meinem Problem.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und bitte sachlich bleiben :)

Also folgender Sachverhalt existiert:

Im Juni 2011 wurde ich wegen einer kleinen Dummheit zu 30 Tagessätzen á 50€ im Zusammenhang mit dem Erwerb von BTM verurteilt. Ich bin als ich Post bekam aus Angst nicht zu der Vorladung bei der Polizei erscheinen und wurde ohne meine Anwesenheit mit einer Geldstrafe belegt. Habe diese natürlich bezahlt weil ich naiv war und Angst davor hatte meine Eltern zu enttäuschen und das sie mir nicht glauben würden wenn ich ihnen sage "Ich habe eigentlich nichts damit zu tun!" Freunde von mir benutzten mein Handy um ihren Dealer anzurufen ... als der Typ aber wohl hoch genommen wurde müssen die gesehen haben das viele Anrufe von meiner Rufnummer aus ging. Soviel zur Strafe.

Ich weiß das mein Verhalten nicht korrekt war und ich sehe es als meine Jugendsünde.

Nun habe ich mich bei der Polizei beworben und schon den theoretischen Teil sowie den sportlichen Teil bestanden. Termin für das Interwiew bekomme ich die nächste Tage. Ich habe Angst ,dass meine Dummheit mir noch Ärger bei der Bewerbung machen könnte

In diversen Foren konnte ich lesen das Strafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Stimmt das so ? Kann ich mich nun wieder als nicht Vorbestraft sehen ?  

Also rein rechtlich gesehen dürfte die Polizei meine Vorstrafe doch nicht mehr sehen oder ?

Ich danke euch vorab schonmal 😊

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Vorstrafe, Tilgung, bundeszentralregister
Mülltonnen falsch befüllt - Entsorgungskosten sollen auf alle Mieter umgelegt werden - ist das rechtens?

Hallo zusammen!

Ich wohne zur Miete in einer Wohnanlage. Pro Eingang stehen eine Restmülltonne und eine Biotonne zur Verfügung, die abschließbar sind. Für Verbundstoffe stehen seit etwa zwei Jahren mehrere große Container bereit (vorher musste derartiger Müll bei den Wertstoffsammelstellen abgegeben werden). Diese Container werden von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt, sie sind also nicht einer bestimmten Gruppe zuzuordnen. Außerdem sind sie nicht abschließbar, theoretisch könnte jeder, der hier vorbeikommt, seinen Müll dort entsorgen.

Nun ist es bereits zum zweiten Mal passiert, dass in den Containern Restmüll/ Sperrmüll/ etc. entsorgt wurde, der dort nichts zu suchen hat. Bereits beim ersten Mal wurden wir über einen Aushang an der Infopinnwand der Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht (mit einen Schreiben und Fotos) und darüber informiert, dass die Kosten nun auf alle Bewohner umgelegt werden.

Auch dieses Mal sollen nun alle Bewohner für die Entsorgungskosten aufkommen, indem diese entsprechend umgelegt werden. Ich bin darüber natürlich alles andere als erfreut, da ich meinen Müll immer sehr gewissenhaft trenne. Außerdem kann ich persönlich ja nichts tun, um das künftig zu vermeiden - wer weiß, wie oft das also noch passiert.

Natürlich ist mir klar, dass die Hausverwaltung auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Und dass auch sie nichts dagegen tun können, dass Bewohner ihren Müll fälschlich dort entsorgen. Ich bin allerdings sehr wohl der Meinung, dass es zumindest angebracht wäre, die Container vor Fremdbenutzung zu schützen (durch ein Schloss oder ein absperrbares Häuschen oder dergleichen).

In einem anderen Hausflur der Wohnanlage, wo das besagte Schreiben natürlich auch hing, habe ich heute gelesen, dass ein Bewohner darunter geschrieben hatte, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sei. Er fordert alle anderen auf, sich dagegen zu wehren und erklärt (mit Unterschrift), dass er nicht bereit ist, das zu zahlen.

Nun wollte ich fragen, ob sich jemand damit auskennt und mir sagen kann, wie es sich rechtlich verhält in diesem Fall!? Und wenn die Umlage auf alle rechtlich nicht tragbar ist, wie ich dann konkret vorgehen kann/ muss!? Und falls sie es doch ist, wie ich dann in Zukunft solche Kosten vermeiden kann!?

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße, Katja

Mietrecht, Anwalt, Entsorgung, Mülltrennung
GegensprechanlageIch kaputt - wer muss zahlen?

Hallo. Vor ein paar Wochen war unsere TouchScreen Gegensprechanlage kaputt. Diese besteht aus einem viereckigen Gerät, welches oben den Bildschirm hat und unten einen Knopf zum Tür öffnen und ein Knopf für Sprechen und das Menü (letztere beiden sind ein und derselbe Knopf). Alles ging, außer das Menü. Es kam ein Elektriker zur Reparatur. Dieser meinte bei diesen Geräten sei es normal, dass da mal was defekt ist. Er tauscht es einfach aus und dann ist gut. Gesagt, getan. Nun kam die Rechnung und wir sollen über 600€ bezahlen weil es unsere schuld sei, wegen “starkem Druck“ von außen. Als wenn wir da gegen boxen würden!!! Wir haben einfach ganz normal auf die knöpfe getoucht und irgendwann ging halt die menüfunktion nicht mehr. Wir sehen also absolut nicht ein, da irgendwas zu bezahlen mal abgesehen davon dass die ganze Wohnung eh total billig verarbeitet ist (nach de ersten Nutzung nach schon der duschkopf ab, was natürlich auch unsere schuld war angeblich). Was kann man jetzt tun bzw. Wer muss das zahlen? Müssen die mir nicht erstmal beweisen das ich das war und was soll starker Druck denn sein? Dann müsste man ja irgendwelche Sitten Spuren entdecken können und dann wären sicher auch mehrere Funktionen kaputt. Mir wurde nur eine Rechnung vom elektriker geschickt. Ich bin da echt ratlos. Vor allem weiß ich auch nicht, was ich der Versicherung sagen soll.Die will sicherlich wissen wie das passiert ist und dafür weiß ich absolut keine Antwort, den wenn ich denen sage ich war es nicht zahlen die am Ende gar nichts. Deswegen scheue ich mich gerade diese zu benachrichtigen. Da war ja nicht mal ein kleiner Kratzer drauf, dass man sagen könnte man ist mit einem großen Paket dort rangekommen. (Wir wohnen in einer Mietwohnung übrigens)

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Technik, Elektronik, Versicherung, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Hausrat, Schaden, Sprechanlage

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