Wie lange hat der Verklagte Zeit, eine Stellungnahme zu äußern?

Guten Abend Ihr Lieben.

Wie die Überschrift bereits die Frage aufdeckt, möchte ich es aber dennoch bisschen näher erläutern:

Ich bin mit der Fachhochschule vor Gericht. Das Verwaltungsgericht hat bereits Anfang November für mich entschieden, da Sie der Meinung war, dass ich in der Klausur weder meine Anonymität aufgehoben und auch kein Täuschungsversuch begangen habe. Daraufhin gab die Fachhochschule eine Stellungnahme ab, dann mein Anwalt, daraufhin wieder die FH und letztlich wieder mein Anwalt. Jetzt habe ich mein Anwalt gefragt, wie weit das noch so geht und was der nächste Schritt sein wird. Daraufhin antwortete er, dass die Gegenseite die Gelegenheit bekäme, sich zu unserer Stellungnahme zu äußern. Geschieht dies nicht, wird ein Stillstand im Verfahren eintreten, der über viele Monate andauern kann. Irgendwann wird das Verwaltungsgericht die Sache terminieren, so mein Anwalt.

Das wäre jetzt meine frage; geht das jetzt nach Lust und Laune der FH, oder wie lange hat sie Zeit sich zu äußern. Letztendlich geht es hier auch um meine Zukunft. Ich kann doch nicht einfach auf deren Lust und Laune warten.

Wäre super, wenn mir jemand erklären könnte, wie man bei so etwas vorgeht. Super erfreulich, wenn sich die äußern würden, die mit so etwas oder ähnliches Erfahrung haben, noch besser, wenn wir Anwälte unter uns haben, die mich aufklären.

Jetzt schon mal vielen Dank für eure Zeit.

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Rechnung Anwalt ohne Auftrag rechtens?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal Rat.

Entschuldigt die Länge des Textes. Ich hoffe, ihr blickt durch.

Es geht um einen Rechtsstreit aus Mai 2016. Kläger war unser damaliger Vermieter gegen meinen Ex Partner und mich.

An der Verhandlung nahm ich wegen Krankheit nicht teil. Mit einer Vollmacht sollte mich mein neuer Lebensgefährte vertreten. Diese Vollmacht wurde jedoch durch das Gericht nicht akzeptiert. Mit dem Hinweis: Das Gericht weist darauf hin, dass er zur Vertretung von $79 ZPO nicht berechtigt ist.

Mein Ex Partner erschien dort inkl. seines Anwalts.

Spontan gab sein Anwalt dann an, dass er mich ebenfalls mit vertreten würde. (Ich hatte mit diesem Anwalt in diesem Rechtsstreit überhaupt keinen Kontakt, es gab noch nicht mal ein Telefonat, nichts!).

Die Verhandlung wurde ohne mich geführt und es kam zu einem Vergleich. War auch völlig in Ordnung.

Den Vergleich erhielt ich zeitnah schriftlich durchs Amtsgericht.

Nun, Januar 2017 erhielt ich ein Schreiben von diesem Anwalt mit Nachsicht, dass er mir jetzt erst den Vergleich zu sendet inkl. seiner Rechnung mit der Bitte um Bezahlung, da er mich ja ebenfalls wie meinen Ex vertreten hat.

Wenn es überhaupt keinen Kontakt mit diesem Anwalt gab, ist diese Rechnung rechtens?

Wie reagiere ich nun darauf?

Oder soll ich die Rechnung ignorieren?

Ich vermute, er hat es damals bei Gericht behauptet, mich mit zu vertreten, damit die Verhandlung ohne mich statt finden kann. Die Vertretung mit Vollmacht für meinen jetzigen Lebensgefährten wurde ja nicht akzeptiert.

Danke euch!

Recht, Anwalt

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