Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Anlass §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Der Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, angegebener Zeitraum 2 Monate also kein genaues Datum. Wenn es das ist was ich denke waren es 20-25 gramm, bestellt im Internet.

Ich wurde nie persönlich erwischt, es lag damals im Briefkasten oder ich hatte es vom Postboten angenommen, da bin ich mir jetzt leider nicht mehr sicher was eig. wichtig wäre aber ich denke eher es war im Briefkasten.

Ich gehe davon aus dass der damalige Verkäufer erwischt wurde und meine Adresse + Bestellung bei ihm noch vorgefunden wurde. Der Vorname der Adresse die ich verwendete müsste ein ausgedachter gewesen sein, könnte aber auch mein echter gewesen sein, IP war nicht meine ich hatte ein VPN.

Ich hatte schon 2-3 mal solche Briefe und bin zur Vorladung gegangen und da ging es dann um 1-5 gramm wo ich nur die Aussage verweigerte und es daraufhin eingestellt wurde. Nun geht es aber wenn es das ist was ich meine um mehr und was ich nicht verstehe ist, warum dort Handel steht, ich habe noch nie gehandelt sonder nur für Eigenkonsum bestellt.

Also was sie haben/könnten:

Meine Adresse+was ich bestellt habe, falsche IP VPN, anonyme Bitcoin Zahlung, wenn ich es persönlich entgegengenommenhabe im schlimmsten Fall unterschrift beim Postboten.

Wie kommen die jetzt darauf dass ich handel, meine einzige Idee wäre wegen der Menge dass sie das aufgrund einer Vermutung dort hinein schreiben.

Ich habe seit ein paar Monaten schon nichts mehr mit Cannabis am Hut, mache mir auch eigentlich kaum sorgen momentan, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr denkt/mir ratet zu tun.

Soll ich wie sonst auch immer hin gehen, mir anhören was sie sagen und die Aussage verweigern, oder direkt anrufen und sagen dass ich nicht komme und gebrauch von meiner Aussageverweigerung mache. Was kann auf mich zukommen bei diesen "Beweisen/Indizien"wenn man es so nennen kann. Theoretisch kann ja jeder das ganze bestellt haben wenn ich es nicht vom Postboten angenommen hatte.

Jemand hätte auf meinen Briefkasten das ganze bestellt, der weiss dass ich nicht oft daheim bin und es einfach aus dem Briefkasten geangelt. Einfachste Erklärung. Keine IP von mir, keine Zahlung, einzig und allein meine Adresse ist bekannt im besten Fall. (Das sag ich natürlich erstmal nicht so, wäre eher eine Idee für den Anwalt im Fall der Fälle.)

Danke schonmal für die Antworten.

Polizei, Anwalt, Gesetz, Cannabis, Hanf, Richter, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Haus verkauft, Käufer nervt wegen Schlüsselübergabe noch vor Bezahlung?

Hallo zusammen, ich hab ein kleines Problem:

wir (eigentlich meine Eltern) haben uns vor einem Jahr ein neues Haus gekauft, seitdem steht das alte leer und wird zum Verkauf angeboten. Es ist noch eine Restschuld von 19000€ auf dem Haus.

Nun haben wir einen Käufer gefunden, meine Eltern waren mit dem auch schon beim Notar um den Vertrag unterschreiben zu lassen. Ich war leider nicht dabei da ich arbeiten musste und dachte dass sie das auch alleine schaffen, die Maklerin und ein Herr von der Wüstenrot waren ja dabei.

Wie ich es verstanden habe zahlt nun der Käufer den Kaufpreis, das Geld geht an die Wüstenrot bei der die Restschuld besteht, die tilgen diese und überweisen uns den Rest. Dann kann der Notar alles in die Wege leiten um den Grundbucheintrag ändern zu lassen.

Nun ruft aber der Käufer fast täglich bei meiner Mutter an und verlangt sehr agressiv die Übergabe der Hausschlüssel, da er ja aus seiner Wohnung raus müsste. Scheinbar hat er gedacht nach dem Termin beim Notar gehört ihm schon alles.

Der Herr kommt aus Ungarn, eventuell ist es da ja anders, aber solange wir im Grundbuch eingetragen sind laufen ja die Kosten für Versicherung, Strom und Wasser über uns oder? Der Mann will auch groß umbauen und sofort anfangen, somit würde er ja noch aus unserem Haus Wände und Böden raus reißen. Was wenn da was passiert, ein Brand, Wasserschaden oder Unfall?

Nun hat er scheinbar eine Bleibe gefunden in der er unterkommen kann und meine Mutter hat ihm blöderweise erlaubt Sachen in unseren Garagen zu lagern. Diese sind nicht abschließbar, was für uns nie ein Problem war da das Haus recht abgeschieden steht. Als ich heute vorbei gefahren bin habe ich Schlösser entdeckt die der Herr dort angebracht hat, somit habe ich nun keinen Zugang mehr zu den Garagen die ja unser Eigentum sind.

1.: Darf er das? 2.: Dürfen wir die Schlösser entfernen und / oder den Inhalt aus der Garage nehmen? Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches. 3.: Dürfen wir vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Kosten kommen da auf uns zu und wer trägt diese? 4.: Falls er sich widerrechtlich Zugang zum Haus verschafft, sollte ich dann die Polizei rufen? 5.: Falls wir ihm tatsächlich den Schlüssel geben und er nachher nicht zahlen kann, wie bringen wir den Kerl dann aus dem Haus?

Wen können wir zu dem Sachverhalt befragen, ist es ratsam den Notar anzurufen (War letzte Woche im Urlaub) oder die Maklerin die das abgewickelt hat (war letzte Woche krank)?

Mein Vater und ich arbeiten auswärts und meine Mutter lässt sich leider zu leicht einschüchtern. Ich hab Angst dass sie nachgibt und die Schlüssel herausrückt.

Haus, Polizei, Handwerk, Anwalt, Eigentum, Finanzierung, Notar
WLAN langsam, 1&1 macht nichts! Kann ich kündigen?

Guten Tag, Wir sind jahrelange 1&1 Kunden. Wir wohnen ländlich und haben eine Regio Flat Telefonie und Internet. Leider liegen bei uns noch keine Glasfaserkabel und somit ist das Internet schon im Normalfall schlecht. Man versprach uns, als wir vor 2 Jahren umzogen, dass die 16.000 MBit, die vertraglich festgehalten waren, nicht ankommen würden, sondern davon nur 6600 MBit. Das hat auch die Jahre ganz gut funktioniert...wenn man mit Handy, Laptop und TV im Internet war ging es zwar ab und zu mal langsamer aber passabel. Seit ca. 1 Monat geht jedoch nichts mehr! Laptop und Handys müssen aus sein damit man vielleicht irgendwas angezeigt bekommt auf dem TV. Filme schauen geht nicht, Videos ebenso...den Router haben wir schon mehrmals (auch mit Hilfe von 1&1) aus- und wieder eingestöpselt. Als wir mit 1&1 telefonierten sagte man uns, dass durch "irgendwas" (keine Störung) die Zahl auf 500 mb runter gegangen wäre... Nun gut, im Gespräch konnte der Herr dann irgendwie den Router Neustarten und dann kamen um die 5000 MBit an. Jedoch schwankt die Zahl lt. unserer Messung immer um die 3000 - 5000 MBit. Mit dieser Zahl ist aber trotzdem nichts möglich! Ist nur einer mehr im WLAN drin, stocken alle anderen Anwendungen. Das wurde 1&1 mitgeteilt, jedoch sagte man uns, dass man daran leider nichts machen kann und das solche Schwankungen der MBit Zahl möglich sind und nicht mehr nach oben geschraubt werden kann. Unsere Hardware wäre das beste was man haben kann, jedoch ist unser WLAN Empfang unterirdisch.... 1&1 sagt, man könne daran nichts ändern und man könnte uns nicht weiterhelfen.

Ist sowas überhaupt rechtens? Wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe sollte ich doch auch ins WLAN gehen können (wohlgemerkt, wenn ich alleine zu Hause bin und mit dem Handy im Internet bin und ganz normal surfe, funktioniert das schon. Kommt mein Partner heim ohne das Handy zu benutzten -WLAN ist ja dann trotzdem an- dauert es auf meinem Handy lange bis sich die Seite aufbaut)? Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen? Kann ich das irgendwie rechtlich anfechten?

Danke! PS: Bitte nicht ärgern wenn ich MBit/mb verwechsele oder falsch verwende ;) Kenne mich da wirklich nicht aus....

Internet, WLAN, Internetverbindung, Recht, Anwalt, 1und1, Internetvertrag
Lizenzrecht - Faktastisch, Mademyday und co?

Mir ist bewusst, dass Bilder, Videos und Ton immer einen Urheber haben und man für die Weiterbenutzung immer eine Bestätigung des Urhebers braucht oder eben dieses Medium komplett lizenzfrei sein muss. Da ich nicht davon ausgehe, dass Faktastisch/MadeMyDay und co. dauerhaft Bilder/Videos kaufen, müssen sie irgendwie einen anderen Weg gefunden haben - besonders als sie mit ihren Social Media Seiten noch kein Geld verdient haben.

Bei ihren Quellenangaben lese ich stets das heraus:

Quellenangaben: -iStock -Folgende Bilder und Videos unterliegen der Creative Commons Attribution 3.0: ,der Creative Commons Attribution 2.0 oder der Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.5: (Links von mir herauskopiert, wegen Spambenachrichtigung von Gutefrage.net)

Da frage ich mich, ob jeder diese Creative Commons bekommen kann bzw. wie es sein kann, dass sie Videoausschnitte von Seiten, wie Focus Online, Galileo etc. verwenden? Oder kann es sein, dass Videos, die z.B auf YouTube hochgeladen werden, dort sowieso das Recht besteht, diese weiter zu verwenden, weil sie eben "frei" hochgeladen worden sind von dem Ersteller des Videos? - Wenn ihr versteht, was ich meine?

Wie läuft das Ganze nun ab mit den Creative Commons? Könnte ich theoretisch auch die Erlaubnis bekommen, unter den Creative Commons, Bild- und Videomaterial herauszusuchen und diese dann öffentlich zu uploaden?

Danke für die Antworten! :)

Achja, bevor jetzt jemand schreibt: "Google doch mal!" - Das habe ich getan und wurde nicht komplett fündig bzw. es ist immer noch unschlüssig, deswegen freue ich mich über eine kurze Stellungsnahme eines Wissenden! :)

Recht, Anwalt, Urheberrecht, Jura, juristisch, Lizenz, Lizenzrecht, Urheber, Creative Commons
KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

KFZ, Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Rechte, Gesetz, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Schaden

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