Wie sieht die rechtliche Situation aus?

A ( 24 ) möchte eine Personenbeförderungsschein machen. Dieser leidet an einer ASS - Störung und hat dies auch im Antrag angegeben.

Es sind soweit alle Anforderungen erfüllt - Führerschein, aus der Probezeit raus, keine Punkte in Flensburg, Führungszeugnis einwandfrei. Augenärztliche Untersuchung, Reaktionstest, alles bestanden.

Aufgrund der ASS - Störung hieß es im Schreiben :

Zur abschließenden Beurteilung diesbezüglich Fachärztliche Stellungnahme erforderlich.

A hat ein Schreiben vom Hausarzt, und auch vom Facharzt vorgelegt wo drin steht , dass keine Bedenken im Bereich der Fahrgast - /Personenbeförderung besteht und die Fahreignung gegeben ist.

Dem Straßenverkehrsamt reicht dies nicht aus. Diese möchten aber ein ausführliches Gutachten bezüglich des Krankheitsverlaufes, Medikation usw . haben.

A kann dies aber gar nicht vorweisen. Der Psychiater, wo der A 1x alle 3 - 6 Monate für 10 Minuten ist, kann gar nicht umfassend beurteilen und woher soll ein Arzt dies 100% ausschließen ob jemand Medikamente nimmt , wie er sich im Straßenverkehr verhält usw. ohne jemals mit ihm Auto gefahren zu sein ?

Zudem hat A seit 7 Jahren den Führerschein und fährt unfallfrei und sicher Auto. Es gab nie Probleme.

Es wurde viel Zeit und Geld investiert und die berufliche Zukunft hängt daran. A überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten und das Recht für den P - Schein einzuklagen. Erfolgsaussichten?

Finanzen, Job, Anwalt, Personenbeförderung, Straßenverkehr

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