freund nach Beziehung ende aus der Wohnung schmeißen?
hallo
ich habe eine frage an ein Anwalt der mir dies beantworten kann
ich (Frau) hatte eine Beziehung mit einem (Mann)
von dem ich mich aber getrennt habe, ich hab ihm seid 1,5 Jahren gesagt das er ausziehen soll aus meiner Wohnung die er aber trotz Aufforderung nicht verlassen wollte,
er ist nur in meiner Wohnung gemeldet er hat keinen Mietvertrag, kein untermietvertrag, kein Name von ihm am Klingelschild oder Briefkasten,
er ist auch lediglich von der Vermietung geduldet, er hat bisher die miete freiwillig bezahlt aber nun tut er dies auch nicht mehr
somit hat er doch kein recht auf eine weise in dieser Wohnung zu verweilen ?
da er nur einen Koffer besitz mit Eigentum sonst nichts der Rest der Wohnung gehört mir
und er hat auch mit seiner Tochter meine Wohnung verwüstet,
wir sind nicht verlobt und auch nicht verheiratet
meine frage ist nun, kann ich in seinem Beisein ihn und seinen Koffer rauswerfen und den Schlüssel nehmen ohne was zu befürchten?
ich danke schon mal für eine schnelle Antwort lieben Gruß Anja
11 Antworten
Durch Zahlung von Miete, Übernahme eines Wohnungsschlüssels und Einzug hat die Person mit dir einen mündlichen Mietvertrag geschlossen. Hat die Person ein Zimmer belegt, das überwiegend mit deinen Einrichtungsgegenständen ausgestattet war, dann zählt hier der § 549 BGB als Vermietungsgundlage. Nach §573 c (3) BGB kann also dieser Mietvertrag in den nächsten 14 Tagen zum 31.3.24 ordentlich gekündigt werden, dazu braucht es keinen Grund.
Willst du fristlos kündigen, so muss ein triftiger Grund gefunden werden wie mehr als eine Gesamtmiete nicht bezahlt oder Verwüstung der Wohnung. Was hat es mit der Tochter aufsich?
Er hat bisher die Miete freiwillig bezahlt.
Damit hat er einen rechtsgültigen Untermietvertrag, der mündliche geschlossen wurde. Er konnte in die Wohnung und er hat dafür bezahlt. Somit bestand ein Übereinkommen für einen Mietvertrag. So sieht es rechtlich aus.
Wenn er nun nicht mehr bezahlt, womöglich schon 2x nicht bezahlt hat, kannst Du ihn direkt fristlos kündigen. Das machst Du schriftlich und schreibst in die Kündigung hinein, dass er gleichzeitig fristgerecht gekündigt ist.
Fristgerecht bedeutet jetzt, Ende der Kündigungsfrist ist der 31.03.2024. Da ist das Mietverhältnis dann auf jeden Fall beendet.
Wenn Du fristlos gekündigt hast, bitte ihn, sofort die Wohnung zu verlassen. Zahlt er direkt die rückständige Miete nach, ist die fristlose Kündigung vom Tisch und dann gilt die fristgerechte, also zum 31.3.2024.
Sollte er nicht bezahlen und will er auch nicht die Wohnung verlassen, besorgst Du Dir einen Ersatzzylinder für die Wohnungstür, den Du in dem Moment einbaust, wo er die Wohnung mal verlassen hat. Dann kann er nicht mehr zurück. Stelle ihm seinen Koffer direkt vor die Tür.
Wenn er dann der Meinung ist, dass er in die Wohnung zurück muss und will das womöglich gewaltsam erzwingen, kannst Du die Polizei rufen. Hat er noch Sachen in der Wohnung, die er abholen will, vereinbarst Du mit ihm einen Termin und zu diesem Termin holst Du Dir ein paar kräftige Freunde zu Deinem Schutz dazu.
Du kannst einfach den Koffer vor die Tür stellen und ein neues Schloss einbauen lassen, und dem Vermieter mitteilen das nur noch Du Mieterin bist, und wenn er dann vor der Tür steht und rein will rufst Du die Polizei an
m
Pack seine Koffer, Stelle sie vor die Tür und Wechsle das Schloss aus.
notfalls rufe die Polizei, da er nicht im Mietvertrag steht, geht das ganz schnell und problemlos.
meine frage ist nun, kann ich in seinem Beisein ihn und seinen Koffer rauswerfen und den Schlüssel nehmen ohne was zu befürchten?
ja, kannst du!
Dazu braucht es keinen Anwalt, das kann man auch so beantworten. Ganz klarer Fall.
Es ist einzig und allein deine Wohnung. Er ist nur zu Besuch da, wenn auch schon lange. Er ist nicht Mieter der Wohnung, hat keinerlei Recht sie überhaupt nur zu betreten. Wo er gemeldet ist, spielt keine Rolle.
Du kannst seinen Krempel vor die Tür stellen und das Schloss auswechseln, ganz ohne dass er da ist. Dazu kannst du ihm noch einen deutlichen Hinweis senden, dass er deine Wohnung nicht betreten darf. Tut er es trotzdem, rufst du die Polizei und zeigst ihn wegen Hausfriedensbruch oder sogar Einbruch an, wenn er das Schloss knacken sollte.
Auch die Verwüstung der Wohnung würde ich anzeigen.