Flugverspätung und Konsequenzen geltend machbar?

Betreff: Dringende Angelegenheit - Probleme mit Flugreise

Sehr geehrte pfiffige Damen und Herren von Gutefrage mit Köpfchen ,

ich wende mich an Sie, um eine dringende Angelegenheit in Bezug auf unsere Flugreise zu besprechen, die über MyDealz gebucht wurde. Ursprünglich hatten wir Flüge von Bremen nach Budapest und von Budapest nach Dubai geplant. Allerdings wurden unsere Pläne durch unerwartete Änderungen beeinflusst.

Zunächst wurde unser Flug von Bremen nach Budapest aufgrund von Umständen außerhalb unserer Kontrolle nach Köln verlegt. Diesen Umstand haben wir akzeptiert, da der Zeitplan gleich geblieben ist. Alles schien in Ordnung zu sein, bis einen Tag vor dem geplanten Abflug eine SMS (am 3. Oktober um 12:34 Uhr) eintraf, die uns über eine Verspätung des Fluges 2292 CGN-BUD informierte. Die neue Abflugzeit wurde auf 12:50 Uhr am 10. April 2023 festgelegt.

Trotz dieser Information haben wir uns dazu entschieden, nach Budapest zu fahren, wo wir bereits ein Hotel für vier Personen gebucht hatten (5 Sterne, 1900 Euro, All-Inclusive). Beim Check-in haben wir alle erfolgreich eingecheckt, sind bis zum Gate gelangt und haben sogar unsere Bordkarten erhalten. Allerdings stellte sich bei der Ankunft am Gate heraus, dass der deutsche Reisepass meiner 14-jährigen Schwester nur noch 5 Monate und 30 Tage gültig war, während gesetzlich 6 Monate erforderlich sind. Daraufhin wurde ihr das Boarding verweigert, und nur zwei von uns konnten den Flug antreten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.​Hierfür steht uns pro Nase 250 EUR zu, theoretisch​

Es ist wichtig zu betonen, dass der Check-in trotz der Flugverspätung unverändert blieb. Der Flug von Köln nach Budapest hatte letztendlich eine erhebliche Verspätung von über 4 Stunden, während der Flug nach Dubai pünktlich verlief. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass alle Flüge separat gebucht wurden.

Aufgrund dieser unglücklichen Umstände bin ich äußerst verärgert und suche Rat darüber, wie wir in dieser Angelegenheit weiter vorgehen können. Obwohl Airhelp ihre Hilfe anbietet, erheben sie eine Gebühr von 34% pro Person, was uns zögern lässt.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe für weitere Informationen zur Verfügung.

Was können wir wie geltend machen zudem erwähne ich noch meine kleine Schwester war am GATE am boarding ( checking hat funktioniert gehabt ) und werde zurückgewiesen, somit musste ich mit ihr zurück nach Hause ( 950 km) 

danke euch

Mit freundlichen Grüßen, 

zfold

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Webentwickler Freelancer - wer kümmert sich um DSGVO?

Ist es üblich das ich als Webentwickler mich auch um Datenschutz texte und funktionierenden cookie banner kümmere (nur notwendige akzeptieren, nur marketing cookies, alle akzeptieren) usw. ?

Und je nachdem verändert sich die seite weil googoe fonts oder maps zugestimmt wurde.

Wenn ich davon nichts genau erwähnt habe im veertrag nur von home, contact page und solchen sachen die rede ist.

Wie der Name sagt bin ich Webentwickler nicht jurist.

Ich würd die ins netz stellen für die person oder offline zuschicken aber was danach passiert ist nicht mein Problem sag ich mal.

vorallem wenn ich mit wordpress was mache sind da alle möglichen plugins irgendwelche tracker und der datenschutz problematisch. 

wenn ich die von Grund auf selber programmiere mit zb. react hab ich da zumindest vollen überblick. 

oder wie würdet ihr da vorgehen ? 

engagiert man da einen Anwalt ? Mach ich das und sollte mit 200€ extra rechnen für diese Implementierung oder der Kunde macht das alleine ?

Aber wie kennt der Anwalt sich aus mit react js oder wordpress plugins ? Und dann kann er garantieren/haften das die seite konform ist ? 

Bei diesen generatoren ist das ja nicht gegeben und cookie banner muss auch ordnungsgemäß funktionieren, kann nicht sein das er unter der haube garnichts macht.

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Rechtslage: Miete eines E-Scooters, Produktionsfehler und anderer Mangel?

Ich habe mir beim Marktführer für das Mieten von Elektronik einen E-Scooter gemietet (24,90€ monatlich) für 18 Monate, ich bin volljährig.

Bei mir kam ein neues Gerät an, also alles spitze - bis ich mit dem Teil mal gefahren bin. Das Ventil am Hinterreifen steht sehr weit nach außen und schlägt bei jeder Reifenumdrehung gegen die Stehfläche des E-Scooters, das Ventil bekommt also mehrfach pro Sekunde einen heftigen Schlag ab. Ein Drehen/Abknicken davon ist nicht möglich, da es sich immer wieder in die Ursprungsposition biegt. Das führt dann unweigerlich dazu, dass das Ventil innerhalb von kurzer Zeit herausgerissen wird und der Reifen kaputt ist.

(Habe dieses Modell vorher bei einem Freund getestet, welcher ihn auf Amazon gekauft hat, bei ihm passiert das nicht und das Ventil steht nicht ab. Mein gemieteter Roller ist das identische Modell, lediglich eine andere Farbe und das Logo der Verleihfirma ist aufgedruckt - es handelt sich also um eine Charge, welche direkt für die Vemietfirma produziert wurde und lediglich im Design angepasst wurde).

Daher habe ich mich an den Vermieter gewendet und mir wurde innerhalb von 48 Stunden ein neues Gerät gesendet, ebenfalls brandneu. Tatsächlich liegt beim zweiten Roller aber ebenfalls der Fehler an dem Ventil vor, es schleift und haut gegen die Stehfläche (-> defekter Reifen in kurzer Zeit).

Ich habe mich ein zweites Mal unverzüglich an den Support gewendet und beschrieben, dass innerhalb von kurzer Zeit ein defekter Reifen auftreten wird und ich gerne einen Roller hätte, bei dem der beschriebene Fehler nicht vorliegt. Darauf kam bisher keine Antwort (fünf Werktage vergangen).

Ich gehe davon aus, dass die gesamte Charge dieses Modells vom Vermieter fehlerhaft ist (zwei Roller, beide exakt identischen Fehler). Ebenfalls existiert ein weiterer Mangel: Die Reichweite. Der Scooter ist angegeben mit "bis zu 60km".

Natürlich sind diese Werte oft übertrieben, ist mir klar. Der Roller schafft aber gerade einmal 13km, ich fahre auf gutem Straßenbelag ohne nennenswerte Steigung und unterschreite das Maximalgewicht des Rollers um über 40kg.

Ich hatte mal eine Zivilrechtsvorlesung und habe noch ein wenig Ahnung davon, würde mich aber gerne absichern. Wenn ich es noch korrekt im Kopf habe, könnte ich vom Vertrag zurücktreten sofern auch nach zwei Mängelbeseitigungsversuchen der Mangel immer noch vorliegt.

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