Vermögen nicht vollständig angegeben - laufenden Antragsprozess abbrechen/zurückziehen?

Guten Abend zusammen,

aufgrund eines Jobverlustes habe ich übergangsweise BG beantragt. Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft (meine Ehefrau + 2 kleine Kinder). Meine Ehefrau bezieht zwar aktuell noch Elterngeld, allerdings sind wir mit den Einnahmen deutlich unter Existenzminimum, daher die Entscheidung BG zu beantragen. Aktuell befinden wir uns noch in der Antragsphase, wo wir die restlichen Unterlagen nachreichen müssen, haben also bis jetzt noch keine Bewilligung erhalten.

In Summe sind wir bezüglich der Vermögen deutlich unter dem Schonvermögen und erfüllen alle Voraussetzungen für eine Bewilligung.

Allerdings ist mir zwei Wochen später eingefallen, dass ich ein kleines Sparbuch (ca. 2500 Euro), welches auf dem Namen unseres Sohnes läuft (damals ein Geschenk der Oma) vergessen habe mit anzugeben. Zunächst hatte ich überlegt das nachzumelden, allerdings habe ich mich ja anscheinend per Definition (zumindest laut meiner Recherche) des Versuches des Sozialbetrugs strafbar gemacht.

Da ich morgen ein vielversprechendes Vorstellungsgespräch habe und hoffe ab Oktober eine neue Stelle anzutreten, hatte ich die Überlegung den bereits laufenden Antrag für August und September zurückzuziehen und einfach die Miete + Ausgaben aus dem Ersparten weiterhin zu zahlen.

Einerseits ist es schade, da ich bereits im Vorfeld viel Arbeit reingesteckt habe, alle Unterlagen zusammenzutragen. Da kommt dann doch einiges zusammen bei einer 4-köpfigen Familie, mit mehreren Konten, Sparbüchern etc.

Andererseits habe ich echt keine Lust auf nächtliche Schweißausbrüche und Angst im Nacken. Denn wenn ich das nachmelde, könnte ich natürlich auf Kulanz und Verständnis des Sachbearbeiters spekulieren. Aber warum sollte der Sachbearbeiter es gut mit mir meinen und mir das als Versehen abkaufen? Für das Jobcenter ist man doch in diesem Fall gefundenes Fressen. Welche Erfahrungswerte habt ihr?

Kann man vom laufenden Antrag ohne Probleme und Angabe von Gründen zurücktreten?

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialhilfe, Bürgergeld

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