Können Bürgegeldempfänger 100 % sanktioniert werden?

Nein 62%
Ja 38%

13 Stimmen

4 Antworten

Nein aber die Leistungen können irgendwann komplett eingestellt werden, bis die Mitwirkungspflichten wieder erfüllt werden


wasserschlange  16.09.2024, 15:34

Dann kommt die Sozialhilfe zum Zug, denn der Staat ist lt. Grundgesetz verpflichtet dazu

Rudi1245 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 19:49

Mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 gilt eine weitere Sanktionsregelung: Jobcenter können nun Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern.

Warum steht dann das ?

herzilein35  15.09.2024, 19:52
@Rudi1245

Das ist das was ich geschrieben habe. streichen ist gleich einstellen. Das könnte man aber auch schon vorher und ist nichts neues

Rudi1245 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 19:55
@herzilein35

Achso verstehe. Die meinen also einstellen damit und wenn man sich dann sich meldet/nachkommt dann kriegt man die Kohle ununterbrochen.

Ja

"Mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 gilt eine weitere Sanktionsregelung: Jobcenter können nun Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern. "

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2124684

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Ja

Es ist faktisch nicht eine Sanktion wenn die weitere Zahlung des vollständigen Bürgergeldsatzes (vorläufig/bis auf weiteres)eingestellt wird...weil alle Jobangebote abgelehnt wurden oder auf die letzten 4-5 Termine nicht erschien.

Da ich kein Bürgergeld erhalte ist es nur eine Annahme

Nein

Es kann nur versagt/eingestellt werden.

Sanktionen sind bis max. 30 % möglich


Rudi1245 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 19:46

Mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 gilt eine weitere Sanktionsregelung: Jobcenter können nun Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern.

Warum steht dann das ?

GutenTag2003  15.09.2024, 19:47
@Rudi1245
 Jobcenter können nun Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern.

Gehört habe ich das auch ... aber noch keinen Einfluß ins SGB II gesehen