"Mein Grundloses Einkommen" - Gewinnen + Bürgergeld - Was bleibt?

Hallo,

wenn man bei

https://www.mein-grundeinkommen.de/

1000€ monatlich über ein Jahr gewinnen würde, was passiert dann, wenn man Bürgergeld bezieht?

Chat GPT meint:

Die Freibeträge im Rahmen des Bürgergelds sehen derzeit folgendermaßen aus:

  1. Einkommen bis 100 Euro: Dies ist ein Grundfreibetrag, der vollständig anrechnungsfrei bleibt. Wenn du monatlich bis zu 100 Euro zusätzlich erhältst, wird dieser Betrag nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.
  2. Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: Für Einkommen, das in diesem Bereich liegt, bleiben 20 % anrechnungsfrei. Das bedeutet, wenn du beispielsweise 200 Euro zusätzlich bekommst, bleiben 100 Euro (der Grundfreibetrag) anrechnungsfrei und von den nächsten 100 Euro bleiben 20 %, also 20 Euro, anrechnungsfrei.
  3. Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro: In diesem Bereich sind 30 % des zusätzlichen Einkommens anrechnungsfrei.

Da das Grundeinkommen von Mein Grundeinkommen in der Regel 1.000 Euro monatlich beträgt, könnte es zu einer signifikanten Anrechnung kommen, da nur ein Teil des Einkommens nicht angerechnet wird. Bei 1.000 Euro würden folgende Freibeträge gelten:

  • Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei.
  • Von den nächsten 420 Euro (zwischen 100 und 520 Euro) bleiben 20 % anrechnungsfrei, also 84 Euro.
  • Von den nächsten 480 Euro (zwischen 520 und 1.000 Euro) bleiben 30 % anrechnungsfrei, also 144 Euro.

Insgesamt wären also 100 + 84 + 144 = 328 Euro anrechnungsfrei. Der Rest würde auf dein Bürgergeld angerechnet, das entsprechend gekürzt würde.

Stimmt das soweit?

Viele Grüße

Geld, Arbeitslosengeld, Einkommen, ALG II, Amt, arbeitslos, Bot, Gewinn, gewinnen, Lotterie, Sozialamt, Sozialhilfe, Staat, Freibetrag, Bürgergeld, grundlos, ChatGPT
Darf Jobcenter geliehenes und in raten zurückgezahltes Geld anrechnen?

Seit einiger Zeit wurmt mich eine Frage ganz besonders.

Ich habe vor einigen Jahren durch bestimmte Ereignisse ein Schmerzensgeld von 45.000€ zugesprochen bekommen wärend ich (damals noch Arbeitslosengeld 2) bezogen habe und zudem noch eine Opferentschädigungsrente fortlaufend bekommen.

Als mein Vater noch lebte habe ich meinen Eltern Geld vorgestreckt für Garten, Wohnzimmereinrichtung und Urlaub auf Sylt mit der Vereinbarung das sie mir in monatlichen Raten wieder zurück zahlen was wir auch wegen dem Jobcenter schriftlich festgehalten haben mit Betrag, anfang und Ende der Zahlung so wie Unterschrifft und alles drum und dran.

Es ist schon fast alles Beglichen und ich bekam ein Schreiben vom Jobcenter warum wieso weshalb ich jeden Monat einen gleichen Betrag erhalte von meiner Mutter.

Ich dem Jobcenter geschrieben gehabt und auch die Vereinbarung der Ratenzahlung rüber geschickt, dieser Betrag wurde seit dem verrechnet mit meinem Anrechnungsfreien Freibetrag (Ratenzahlung war in gleicher höhe)

Nun stelle ich mir die Frage: Darf eine Ratenzahlung für vorgestrecktes Geld überhaupt angerechnet werden? Denn im Grunde ist es ja mein Eigenes Geld worauf ich nicht einmal Zinsen bekomme, der Selbe Betrag wandert wieder zu mir zurück.

Wäre die Ratenzahlung höher ausgefallen hätte ich dann weniger ALG 2 vom Jobcenter bekommen, ist das so denn überhaupt rechtens weil mir hier eigentlich dann Geld genommen wird oder habe ich da einen Denkfehler?

Geld, Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, leihen, Ratenzahlung, Rückzahlung, Ratenzahlungsvereinbarung

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II