Hallo Leute,
folgendes trug sich bei mir, zum ersten mal, zu.
1. Anfang August erhielt ich vom Vermieter eine Gutschrift (Nebenkosten) auf meinem Konto.
2. Habe ich Kopie Kontoauszug, mit der Gutschrift, unverzüglich an das JC gesendet.
3. Mitte August hatte ich erst Nebenkostenabrechnung vom Vermieter, war im Urlaub, erhalten.
4. Hatte ich die Nebenkostenabrechnung dem JC zukommen lassen (19.08.).
Bin davon ausgegangen, dass JC wird die Überzahlung beim nächsten mal einbehalten.
Regelsatz September wurde komplett, ohne Abzüge, überwiesen.
Wahr wohl auch zu kurzfristig eingegangen.
NUN, heute am 24.09.2024 erhalte ich vom JC:
A) Berechnungsbogen der Leistung für “September“. (Abzüglich der Nebenkostengutschrift).
B) Wird mitgeteilt, dass ich mich über eine „Aufhebung“ äußern kann.
Ähm… Was bedeutet dass denn jetzt?
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und abgeben?
Ich bin davon ausgegangen, ich teile alles dem JC mit, und die ziehen die Gutschrift einfach beim nächsten mal ab.
Habe ich was falsch gemacht?
Muss ich jetzt diesen Bogen ausfüllen? Wenn nicht = Ärger mit JC?
Danke für Antwort :)