Bundesagentur Mahnung?
Hallo ich habe gestern eine Mahnung vom der Bundesagentur erhalten. Mein problem ist nur, das sich in den Zeitraum in der die Schulden gemacht wurden 15 Jahre alt war. Heute bin ich 18 und nun wollen sie das geld. Derzeit bin ich kein Kunde in der Bundesagentur.
könnte es daran liegen sas meine Mutter vergangenes Jahr verstarb und die nun von mir das geld wollen ?
kennt sich jemand damit aus und hatte dieses Problem bereits auch mal ?
kenn mich damit null aus, danke schonmal für eure hilfe.
2 Antworten
Vermutliich erhielt die Mutter zu viel Bürgergeld für Dich.
"Nach § 1629a BGB haften Minderjährige grundsätzlich nur mit dem Vermögen, das sie beim Eintritt der Volljährigkeit besitzen. Diese Haftung eines Kindes ist zukünftig auf das Vermögen beschränkt, das bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15.000 Euro übersteigt (§ 40 Absatz 9 SGB II n.F.).05.01.2023"
https://www.google.com/search?q=bürgergeld+minderjährigenhaftung
Nein das geht schon um dich !
Deine Mutter hat im besagten Zeitraum Leistungen vom Jobcenter erhalten, damals noch ALG - 2, nennt sich nun Bürgergeld.
Unter 25 Jahren wohnhaft bei deiner Mutter hast Du mit ihr eine BG - Bedarfsgemeinschaft gebildet, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken konntest.
Der Antrag den deine Mutter damals gestellt hat galt auch in Vertretung für dich, deine Mutter hat also auch Leistungen für dich bezogen und da ist es dann nach deinen Angaben zu einer Überzahlung deines Bedarfs gekommen.
Das Jobcenter darf solche zu Unrecht bezogenen Leistungen und entsprechende Forderungen die bei minderjährigen Kindern entstanden sind frühstens ab Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind zurück gefordert werden.
Du solltest umgehend auf diese Forderung mit einem schriftlichen Widerspruch reagieren und dich darin auf den Paragraf 1629 a BGB - berufen, findest Du im Internet und solltest Du dir dringend suchen und durchlesen.
Dieser regelt die beschränkte Minderjährigenhaftung von Kindern, zu dem Widerspruch legst Du dann in Kopie gleich einen entsprechenden Nachweis über dein Vermögen, welches Du an deinem 18 Geburtstag hattest, also z.B.einen Kontoauszug.
Wenn Du da nicht mehr als bis zu 15.000 Euro an Vermögen hattest, sollte sich die Forderung nach dem Widerspruch eigentlich erledigt haben.