Bundesagentur Mahnung?

2 Antworten

Vermutliich erhielt die Mutter zu viel Bürgergeld für Dich.

"Nach § 1629a BGB haften Minderjährige grundsätzlich nur mit dem Vermögen, das sie beim Eintritt der Volljährigkeit besitzen. Diese Haftung eines Kindes ist zukünftig auf das Vermögen beschränkt, das bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15.000 Euro übersteigt (§ 40 Absatz 9 SGB II n.F.).05.01.2023"

https://www.google.com/search?q=bürgergeld+minderjährigenhaftung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nein das geht schon um dich !

Deine Mutter hat im besagten Zeitraum Leistungen vom Jobcenter erhalten, damals noch ALG - 2, nennt sich nun Bürgergeld.

Unter 25 Jahren wohnhaft bei deiner Mutter hast Du mit ihr eine BG - Bedarfsgemeinschaft gebildet, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken konntest.

Der Antrag den deine Mutter damals gestellt hat galt auch in Vertretung für dich, deine Mutter hat also auch Leistungen für dich bezogen und da ist es dann nach deinen Angaben zu einer Überzahlung deines Bedarfs gekommen.

Das Jobcenter darf solche zu Unrecht bezogenen Leistungen und entsprechende Forderungen die bei minderjährigen Kindern entstanden sind frühstens ab Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind zurück gefordert werden.

Du solltest umgehend auf diese Forderung mit einem schriftlichen Widerspruch reagieren und dich darin auf den Paragraf 1629 a BGB - berufen, findest Du im Internet und solltest Du dir dringend suchen und durchlesen.

Dieser regelt die beschränkte Minderjährigenhaftung von Kindern, zu dem Widerspruch legst Du dann in Kopie gleich einen entsprechenden Nachweis über dein Vermögen, welches Du an deinem 18 Geburtstag hattest, also z.B.einen Kontoauszug.

Wenn Du da nicht mehr als bis zu 15.000 Euro an Vermögen hattest, sollte sich die Forderung nach dem Widerspruch eigentlich erledigt haben.