Alg 2 Anspruch auf weiter Finanzielle Hilfe?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du schon Leistungen beziehst, würde auch dein Kopfanteil der Warmmiete berücksichtigt, wenn Du diesen an deinen Vater zahlen musst und das so im Antrag angegeben wurde.

Wie alt bist Du denn ?


isomatte  19.09.2024, 15:54

Danke dir für deinen Stern !

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 17:35
@isomatte

kein Problem nochmals Vielen Dank sie haben mir gut weitergeholfen habe jetzt erstmal den veränderungsbescheid eingereicht und mich auf einem seperaten Blatt Papier erklärt

isomatte  19.09.2024, 17:39
@GaunerBigRob

Dann sollte die Veränderung ja auch entsprechend einen höheren Bedarf begründen, denn die anteiligen Wohnkosten stehen dir ja zu, wenn dein Vater nun auf eine Mietzahlung besteht.

Bitteschön

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:16
@isomatte

Guten Tag ich habe meine Unterlagen letzte Woche eingereicht hab eben beim Jobcenter angerufen ist alles jetzt da nur wurde mir gesagt das ich unbedingt einen Untermietvertrag machen soll soll ich den einfach Schriftlich mit meinem Vater aufsetzen mit der miete die ich monatlich zahlen muss?

isomatte  24.09.2024, 12:28
@GaunerBigRob

Wenn sie einen haben möchten, dann sollte sich dein Vater zunächst einmal beim Vermieter erkundigen, wenn der keine Einwände hat, dann schließt Du halt einen Untermietvertrag mit deinem Vater ab.

Im Internet solltest Du eine Vorlage zum Ausdrucken finden.

Dein Vater sollte am besten nachweisen was er an Grundmiete Nebenkosten und Heizkosten zahlen muss und dein Mietenteil sollte davon am besten nicht mehr als 50 % betragen.

Denn das stünde dir bei 2 Personen im Haushalt auch ohne Untermietvertrag als Kopfanteil der Wohnkosten zu deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu.

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:41
@isomatte

einen Mietnachweis über Grundmiete und Nebenkosten habe ich schon eingereicht mit dem Vermieter muss mein Vater das dann einmal abklären danke dir für die schnelle Antwort

isomatte  24.09.2024, 12:50
@GaunerBigRob

Wenn das mit dem Vermieter geklärt ist, könnte dein Vater natürlich auch mehr als nur 50 % an Untermiete von dir verlangen, solange sie nach dem SGB - ll als angemessen für dich alleine gelten würde.

Nur hätte dann dein Vater Mieteinnahmen und müsste das dem Finanzamt melden und entsprechend versteuern.

Deshalb nicht mehr als 50 % von der Warmmiete, die dein Vater zahlen muss, dann hat er auch keine Mieteinnahmen und muss nichts melden.

Bitteschön

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 13:06
@isomatte

alles klar nochmals danke für die antwort ich muss ja auch nur knapp 25% der miete dazuzahlen

isomatte  24.09.2024, 13:17
@GaunerBigRob

Muss dein Vater dann selber wissen, zustehen würden dir wie erklärt im Regelfall auch ohne Untermietvertrag 50 % der Warmmiete, die dein Vater zahlen muss.

Deshalb wundert es mich warum sie auf einen Untermietvertrag bestehen, aber so kann das Jobcenter Geld sparen.

Dein Vater und Du solltet euch das mit der Höhe der Miete nochmal überlegen.

Denn wie erklärt stünden dir 50 % der Warmmiete zu, dein Vater könnte entsprechend Geld sparen.

Warum soll er zahlen, was er nach dem SGB - ll gar nicht zahlen müsste, weil dir eben 50 % und nicht nur 25 % von der Warmmiete als Bedarf für die Unterkunft zustehen würde.

Die 25 % kann sich dein Vater sparen und für etwas angenehmes bei Seite legen.

Bitteschön

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 15:06
@isomatte

ich habe leider in meiner Erklärung zum Jobcenter die schon angekommen ist mit reingeschrieben das ich 200 euro miete zum 01.10.2024 zahlen muss könnte mein Vater trotzdem bis zu 50% bekommen?

isomatte  24.09.2024, 17:29
@GaunerBigRob

Wenn Du das schon abgegeben hast, solltet ihr nun auch dabei bleiben, musst dann ja eh nachweisen das Du das auch zahlst.

Also entweder aufs Konto vom Vater überweisen oder bei Barzahlung für jede eine Quittung ausstellen.

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 17:39
@isomatte

alles klar danke dir nochmals hab heute den Untermietvertrag nachgereicht

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 12:59

ich bin 31 habe gestern beim Jobcenter angerufen mir wurde gesagt das ich einen Untermietervertrag mit meinem Vater machen soll. Gibt es dafür einen richtigen Antrag vom Jobcenter oder muss man das schreiben selber aufsetzen?

isomatte  19.09.2024, 15:06
@GaunerBigRob

Du brauchst keinen Untermietvertrag, weil das Jobcenter im Regelfall die Warmmiete pro Kopf ermittelt.

Hättest im Antrag nur angeben müssen, dass Du die Hälfte der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom an deinen Vater zahlen musst, wenn Du mit ihm alleine wohnst.

Sonst ginge die Warmmiete durch die Personen im Haushalt und ergibt dann den Kopfanteil pro Person.

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 15:14
@isomatte

danke für die antwort aber kann ich das trotzdem mit dem untermietvertrag machen weil mein alg 2 muss ich erst zum ende diesen Jahres verlängern?

isomatte  19.09.2024, 15:22
@GaunerBigRob

Du kannst dem Jobcenter eine Veränderungsmitteilung zukommen lassen, geht im Regelfall auch schon online, wenn nicht findest Du diese zum Ausdrucken im Internet.

Dazu könntest Du dann noch eine kurze Erklärung auf einem separaten Blatt Papier abgeben und mit einem Nachweis über die Zahlung an den Vater in Kopie beim Jobcenter einreichen.

Wie schon erklärt, wenn Du mit deinem Vater alleine lebst, stünde dir als Bedarf für Wohnkosten im Regelfall der Kopfanteil von 50 % der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu, die dein Vater zahlen muss.

Es muss nur im Antrag oder dann WBA - entsprechend angegeben und nachgewiesen werden, dass ginge auch ohne Untermietvertrag.

Da würden auch z.B. Kontoauszüge in Kopie ausreichen, wenn Du es ihm überweisen würdest oder bei Barzahlung eine entsprechende Quittung in Kopie.

Bitteschön

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 15:30
@isomatte

nochmals danke für die schnelle antwort das werde ich machen aber eine letzte frage habe ich noch ich soll die 200 euro ab nächsten Monat an meinen Vater zahlen bis vor kurzem ging es noch ohne deswgen kann ich dem Jobcenter keine Mietzahlungsnachweise vorzeigen weil bis jetzt ja keine existieren?

isomatte  19.09.2024, 15:53
@GaunerBigRob

Dann schickst diese Veränderungsmitteilung ans Jobcenter und erklärter das ganze nochmal separat auf einem Blatt Papier.

Also ab wann dein Vater auf die Zahlung besteht und ab wann, am besten noch nachweisen was dein Vater an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen muss und er sollte da auch unterschreiben.

Dann sollte das Jobcenter wie erklärt nach den Personen im Haushalt den Kopfanteil ermitteln, also dann für deinen Bedarf zum Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro noch die Hälfte von der Warmmiete zahlen.

Bitteschön

Du kannst höchstens wegen der Mietzahlungen was bekommen.

Aber dann müsste es einen Mietvertrag geben und dein Vater die Mieteinnahmen versteuern.

Bezahlt dein Vater die Miete von seinem Gehalt? Oder wird das vom Amt übernommen?


Isuzu189  18.09.2024, 13:14
Du kannst höchstens wegen der Mietzahlungen was bekommen.

Miete ist im ALG2 Satz ja automatisch mit drinnen (also gehe davon aus dass die Miete ausbezahlt wird).

Und Miete muss nicht versteuert werden, wenn man keinen Gewinn dabei erzielt - davon ist hier absolut nicht auszugehen wenn die sich die Räumlichkeiten teilen und der Vater die Hauptmiete zahlt.

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 13:17
@Isuzu189

Mein Vater bezahlt die Miete selber und bezieht keine Leistungen vom Amt

DaKaBo  18.09.2024, 13:21
@Isuzu189
Miete ist im ALG2 Satz ja automatisch mit drinnen

Die Miete ist doch nicht im Regelsatz enthalten...

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 13:25
@DaKaBo

ich kriege nur den ganz normale Satz von 563 Euro im Monat

Mehr als das ALG2 gibt es nicht.

Ratenzahlungen/Inkasso etc. sind nicht das Problem vom Jobcenter, im Zweifel musst du dich an eine Schuldenberatung wenden, die dich auch hinsichtlich einer möglichen Privatinsolvenz aufklären kann - damit du wieder mehr Luft zum atmen kriegst


GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 13:15

Danke für die Schnelle Antwort hab schon länger wegen einer Privatinsolvenz Nachgedacht aber mir haben bis jetzt alle davon abgeraten wegen 6000 Euro Schulden eine Privatinsolvenz anzumelden dann werde ich das wohl in Betracht ziehen müssen

Isuzu189  18.09.2024, 13:16
@GaunerBigRob

Die Frage ist halt eher wann du realistisch aus den 6000 € Schulden rauskommen würdest. Deine Schufa ist wegen den Inkassodiensten eh schon kaputt, da ist die Privatinsolvenz an der Stelle auch nicht mehr relevant. Du kannst ja nicht mal mehr von der Hand in den Mund leben (auch wenn ichs löblich finde, dass du die Schulden zurückführen willst - aber hungern kann jetzt nicht die Alternative sein)

GaunerBigRob 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 13:22
@Isuzu189

Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort ich werde mich dann wohl oder übel um eine Privatinsolvenz bemühen um mich Finanziell zu entlasten

Die zweihundert € solltest Du vom Jobcenter erstattet bekommen, wenn ich daon ausgehe, daß Du mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.

Deine Schulden interessieren das Jobcenter jedoch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.