Ausbildung kündigen - ALG1/2?

5 Antworten

Für ALG - 1 muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Wenn Du ohne wichtigen Grund selber gekündigt hast oder für die Kündigung selber verantwortlich bist, kannst Du mir einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen rechnen.

Für diesen Zeitraum würdest Du dann keine Leistungen erhalten.

Du könntest dann unter Umständen Bürgergeld beim Jobcenter beantragen, da kommt es aber auf dein Alter an und wo und mit wem Du zusammen lebst.

Bist Du unter 25 und lebst noch bei deinen Eltern, würdest Du keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld haben, weil Du mit deinen Eltern eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Dann könntest Du nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten.

Wenn Du aber wie erklärt ohne wichtigen Grund selber gekündigt hast oder für die Kündigung selber verantwortlich bist, würde dir auch eine Minderung deines Regelbedarfs für den Lebensunterhalt von bis zu 30 % und 3 Monate drohen.

Wenn du selber kündigst kriegst du erstmal eine dreimonatige Sperre in der du gar nichts bekommst. Und ob du ALG1 beziehen kannst oder bürgergeld hängt halt von vielen Faktoren ab. Wenn du nämlich noch zu Hause wohnst wird auch das Einkommen deiner Eltern zumindest für bürgergeld mitberechnet. und da kann es sein dass du gar nichts bekommst weil deine Eltern zu viel verdienen. ALG1 müsste dir aber zustehen wenn du mindestens ein Jahr am Stück gearbeitet und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Hängt von zu vielen Faktoren ab : Ob man denn lang genug eingezahlt hat für ALG1 und ob die Eltern noch unterhaltspflichtig sind bei ALG2.

Ob man selbst kündigt oder gekündigt wird ist nur relevant für eine eventuelle Sperrzeit von 3 Monaten fürs ALG1. Nicht aber für den Bezug selbst.

Um ALG 1 zu erhalten, musst du mindestens 12 Monate in die Versicherung eingezahlt haben. Bei Eigenkündigung gibt's erst mal eine Sperre, also kein Geld.