"Mein Grundloses Einkommen" - Gewinnen + Bürgergeld - Was bleibt?
Hallo,
wenn man bei
https://www.mein-grundeinkommen.de/
1000€ monatlich über ein Jahr gewinnen würde, was passiert dann, wenn man Bürgergeld bezieht?
Chat GPT meint:
Die Freibeträge im Rahmen des Bürgergelds sehen derzeit folgendermaßen aus:
- Einkommen bis 100 Euro: Dies ist ein Grundfreibetrag, der vollständig anrechnungsfrei bleibt. Wenn du monatlich bis zu 100 Euro zusätzlich erhältst, wird dieser Betrag nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.
- Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: Für Einkommen, das in diesem Bereich liegt, bleiben 20 % anrechnungsfrei. Das bedeutet, wenn du beispielsweise 200 Euro zusätzlich bekommst, bleiben 100 Euro (der Grundfreibetrag) anrechnungsfrei und von den nächsten 100 Euro bleiben 20 %, also 20 Euro, anrechnungsfrei.
- Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro: In diesem Bereich sind 30 % des zusätzlichen Einkommens anrechnungsfrei.
Da das Grundeinkommen von Mein Grundeinkommen in der Regel 1.000 Euro monatlich beträgt, könnte es zu einer signifikanten Anrechnung kommen, da nur ein Teil des Einkommens nicht angerechnet wird. Bei 1.000 Euro würden folgende Freibeträge gelten:
- Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei.
- Von den nächsten 420 Euro (zwischen 100 und 520 Euro) bleiben 20 % anrechnungsfrei, also 84 Euro.
- Von den nächsten 480 Euro (zwischen 520 und 1.000 Euro) bleiben 30 % anrechnungsfrei, also 144 Euro.
Insgesamt wären also 100 + 84 + 144 = 328 Euro anrechnungsfrei. Der Rest würde auf dein Bürgergeld angerechnet, das entsprechend gekürzt würde.
Stimmt das soweit?
Viele Grüße
3 Antworten
Falsch. nur die 144€ sind anrechnungsfrei. Das wird nicht gestaffelt und dann aufgedröselt pro Beregnungsgrenze, sondern nur einmal vom Endbetrag und das sind eben 1000€. Und davon wird der freibetrag einmalig berechnet und das sind eben die 30%. Der Rest wird angerechnet. heißt wirklich viel wirst du nicht mehr kriegen an bürgergeld.
Kannst du mir nochmal erklären, welche Summe man dann von 1000€ bekommt?
Sind das dann 144€?
Das Geld würde angerechnet.
Meiner Meinung nach ohne Freibetrag, da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt.
Die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten nur auf Erwerbseinkommen und nicht auf Gewinne !
Wenn Du jeden Monat durch einen Gewinn 1 Jahr lang 1000 Euro ausgezahlt bekommen würdest, ist der Gewinn im Monat des Zuflusses erst einmal Einkommen und wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf deinen Bedarf angerechnet.
Läge dein anrechenbares Einkommen unter Berücksichtigung des dann evtl.selber zu zahlenden Beitrags für die Krankenkasse von derzeit um die 230 Euro pro Monat über deinem Leistungsanspruch vom Jobcenter, würde dein Anspruch im Monat des Zuflusses des Gewinns entfallen.
Im Folgemonat nach dem Zufluss würde dann aus dem vorher anrechenbaren Einkommen Vermögen und das wäre dann bis auf Höhe des Schönvermögens nicht mehr auf den Bedarf anzurechnen.
Wenn Du kein Erwerbseinkommen hast, auf das schon Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden, könntest Du vom Gewinn ggf. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen oder auf Nachweis den tatsächlichen Betrag, der zum Gewinn geführt hat.
Also nicht was Du insgesamt schon verspielt hast, sondern nur was Du für diesen einen Gewinn eingesetzt hast.
Würdest Du also alleine leben, dann beträgt ja alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt derzeit schon 563 Euro und dazu dann min.noch deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Da ist man sicher bei um oder über 1000 Euro an Bürgergeld pro Monat, je nachdem wo man wohnt und ob man eigenes Einkommen hat oder nicht.
Wenn man dann noch den Beitrag für die Krankenkasse von um die 230 Euro pro Monat berücksichtigt, würde wohl noch ein kleiner monatlicher Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.
Dann bliebe nicht mehr viel, was vom anrechenbaren Einkommen nach dem Monat des Zuflusses zu Vermögen werden könnte, außer ggf.diese 30 Euro Versicherungspauschale.
Auf 1 Jahr gerechnet hättest Du dann ggf.einen Gewinn durch die 30 Euro Versicherungspauschale von insgesamt 360 Euro gemacht.
Anders sähe es aus, würdest Du den Gewinn nicht verteilt auf 1 Jahr, sondern einmalig ausgezahlt bekommen.
Dann würde der Leistungsanspruch im Monat des Zuflusses entfallen und im nächsten Monat würde wieder Anspruch bestehen, wenn der Rest dann zum Vermögen würde und Du damit nicht über die Grenze des Schönvermögens kommen würdest.
Danke für die Ifno