"Mein Grundloses Einkommen" - Gewinnen + Bürgergeld - Was bleibt?

3 Antworten

Falsch. nur die 144€ sind anrechnungsfrei. Das wird nicht gestaffelt und dann aufgedröselt pro Beregnungsgrenze, sondern nur einmal vom Endbetrag und das sind eben 1000€. Und davon wird der freibetrag einmalig berechnet und das sind eben die 30%. Der Rest wird angerechnet. heißt wirklich viel wirst du nicht mehr kriegen an bürgergeld.


DasOrakel  23.09.2024, 06:53

Ich glaube nicht, daß in diesem Fall Freibeträge zur Anwendung kämen.

Das Geld würde angerechnet.

Meiner Meinung nach ohne Freibetrag, da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten nur auf Erwerbseinkommen und nicht auf Gewinne !

Wenn Du jeden Monat durch einen Gewinn 1 Jahr lang 1000 Euro ausgezahlt bekommen würdest, ist der Gewinn im Monat des Zuflusses erst einmal Einkommen und wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf deinen Bedarf angerechnet.

Läge dein anrechenbares Einkommen unter Berücksichtigung des dann evtl.selber zu zahlenden Beitrags für die Krankenkasse von derzeit um die 230 Euro pro Monat über deinem Leistungsanspruch vom Jobcenter, würde dein Anspruch im Monat des Zuflusses des Gewinns entfallen.

Im Folgemonat nach dem Zufluss würde dann aus dem vorher anrechenbaren Einkommen Vermögen und das wäre dann bis auf Höhe des Schönvermögens nicht mehr auf den Bedarf anzurechnen.

Wenn Du kein Erwerbseinkommen hast, auf das schon Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden, könntest Du vom Gewinn ggf. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen oder auf Nachweis den tatsächlichen Betrag, der zum Gewinn geführt hat.

Also nicht was Du insgesamt schon verspielt hast, sondern nur was Du für diesen einen Gewinn eingesetzt hast.

Würdest Du also alleine leben, dann beträgt ja alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt derzeit schon 563 Euro und dazu dann min.noch deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Da ist man sicher bei um oder über 1000 Euro an Bürgergeld pro Monat, je nachdem wo man wohnt und ob man eigenes Einkommen hat oder nicht.

Wenn man dann noch den Beitrag für die Krankenkasse von um die 230 Euro pro Monat berücksichtigt, würde wohl noch ein kleiner monatlicher Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.

Dann bliebe nicht mehr viel, was vom anrechenbaren Einkommen nach dem Monat des Zuflusses zu Vermögen werden könnte, außer ggf.diese 30 Euro Versicherungspauschale.

Auf 1 Jahr gerechnet hättest Du dann ggf.einen Gewinn durch die 30 Euro Versicherungspauschale von insgesamt 360 Euro gemacht.

Anders sähe es aus, würdest Du den Gewinn nicht verteilt auf 1 Jahr, sondern einmalig ausgezahlt bekommen.

Dann würde der Leistungsanspruch im Monat des Zuflusses entfallen und im nächsten Monat würde wieder Anspruch bestehen, wenn der Rest dann zum Vermögen würde und Du damit nicht über die Grenze des Schönvermögens kommen würdest.