Rente, Jobcenter?

3 Antworten

Ob steuerfrei oder steuerpflichtig spielt da keine Rolle, es ist Einkommen und wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Grundsätzlich erscheint mir das korrekt.

Ob die Höhe der Rückforderung richtig ist, kann ich so nicht beurteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ja, du musst alle Einkünfte angeben. Sonst ist das Betrug.