Jobcenter, wegen Anhörungsbogen zu Überzahlung Nebenkosten, antworten?
Hallo Leute,
folgendes trug sich bei mir, zum ersten mal, zu.
1. Anfang August erhielt ich vom Vermieter eine Gutschrift (Nebenkosten) auf meinem Konto.
2. Habe ich Kopie Kontoauszug, mit der Gutschrift, unverzüglich an das JC gesendet.
3. Mitte August hatte ich erst Nebenkostenabrechnung vom Vermieter, war im Urlaub, erhalten.
4. Hatte ich die Nebenkostenabrechnung dem JC zukommen lassen (19.08.).
Bin davon ausgegangen, dass JC wird die Überzahlung beim nächsten mal einbehalten.
Regelsatz September wurde komplett, ohne Abzüge, überwiesen.
Wahr wohl auch zu kurzfristig eingegangen.
NUN, heute am 24.09.2024 erhalte ich vom JC:
A) Berechnungsbogen der Leistung für “September“. (Abzüglich der Nebenkostengutschrift).
B) Wird mitgeteilt, dass ich mich über eine „Aufhebung“ äußern kann.
Ähm… Was bedeutet dass denn jetzt?
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und abgeben?
Ich bin davon ausgegangen, ich teile alles dem JC mit, und die ziehen die Gutschrift einfach beim nächsten mal ab.
Habe ich was falsch gemacht?
Muss ich jetzt diesen Bogen ausfüllen? Wenn nicht = Ärger mit JC?
Danke für Antwort :)
2 Antworten
Wenn Du das erst am 19. August eingereicht hast, war es für die Berücksichtigung schon zu spät, außerdem darf ein BK - Guthaben erst im Monat nach dem Zufluss mindernd auf den Bedarf für die Unterkunft angerechnet werden.
Hat das Jobcenter alles bekommen, also BK - Abrechnung und Kontoauszug in Kopie und Du hast schon für September einen Änderungsbescheid erhalten, dann musst Du dich dazu auch nicht mehr äußern, dann hat das Jobcenter schon nach Aktenlage entschieden, sonst hättest Du ja für September keine neue Berechnung erhalten.
Selbst wenn das noch nicht geklärt wäre, müsstest Du dich dazu nicht äußern, dass ist das übliche Anschreiben was dann jeder bekäme.
Dann wird eben nach Aktenlage entschieden, wenn das Jobcenter die BK - Abrechnung und den Kontoauszug in Kopie hat, auf dem der Eingang des Guthabens zu sehen ist.
Es wird dann im Regelfall je nach Höhe des BK - Guthabens in einem Betrag oder dann in monatlichen Raten von den Leistungen für die Unterkunft abgezogen, bis das Guthaben vollständig verrechnet wurde.
Aber einen Nachteil hat man dadurch nicht, wenn man sich nicht dazu äußert, außer dass das Guthaben dann ggf.in einem Betrag und nicht in Raten abgezogen würde.
ich denke, dass Du nichts ausfüllen "musst". Wird erledigt werden, ganz ohne weitere Mitwirkung von Dir, denn es ist ja alles klar.
Danke. "Die" machen einen ganz schön "kirre" mit ihren Formularen. Könnte dieses Verhalten verstehen, wenn Verdacht auf Unterschlagung besteht. Na ja :-D
Es wird nur Standardverhalten praktiziert....ohne darauf zu achten, ob es passt oder überflüssig ist.
Meinst du JC oder Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg? :-D
Danke :)
Berechnung September liegt bei, abzüglich 150 € Nebenkostengutschrift.
Kann mit einmaligem Abzug gut leben. DIE machen einen nur nervös mit diesem unsinnigem geschreibe!