Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten

Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Hilfe und Tipps zu folgender Frage:

Ein Mietshaus ist in 6 Mieteinheiten untergliedert. Jede Mieteinheit hat eine ihr zugeordnete Wasseruhr zur Bestimmung des Verbrauchs in der Wohnung. Diese Zählerstände werden von den Mietern Mitte Dezember abgelesen und dem Vermieter mitgeteilt

Am Haus-Wasseranschluss sitzt eine Hauptwasseruhr. Die Stadtwerke lesen den Zählerstand Mitte Dezember ab. Die Abrechnungsperiode läuft bis 31.Dezember. Die Stadtwerke rechnen den Verbrauch von Mitte Dezember bis 31. Dezember dann hoch. Endergebenis: 233,38 Kubikmeter.

Somit ergibt sich eine Differenz zwischen der Summer aller Mieteinheits-Zählerstände und dem von den Stadtwerken hochgerechneten Verbrauch von 14,431 Kubikmetern.

Wie sind die Kosten der 14,431 Kubikmeter nun in der Jahresabrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter an die Mieter abzurechnen. Angegeben wurde bislang immmer "neuer Zählerstand abzüglich neuer Zählerstand = Verbrauch". In einigen Jahren wurde eine Einheit "Wasserschwund" in der Abrechnung eingefügt; diese prozentual angegeben.

Ist der prozentuale Anteil auf Mieteinheiten oder Personen/Köpfe anzulegen? Oder wie verfährt man am besten?

Rechnerisch gesehen: 14,431 Kubikmeter entsprechen 6,18% von 233,38 Kubikmeter. Diese 6,18% auf die jeweilige Verbrauchszahlen der Vermieter aufschlagen?

Wie ist die Rechtslage hierzu?

Vielen Dank tipex1

Mietrecht, Abrechnung, Hausverwaltung, Mietnebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Habe ich ein Recht, dass mein Strom abgelesen wird?

Hallo,

ich habe ein Wohnrecht an einer Partei im Gebäude meiner Mutter. Leider haben wir uns in den letzten Jahren verstritten, was ich hier nicht näher diskutieren möchte. Damit die Räumlichkeiten weiterhin nutzbar bleiben, hatte ich die Heizungen auf Frostschutz laufen lassen. Nur kamen, dadurch, dass es Nachtspeicheröfen sind, knapp 1000 Euro per Anno zu Stande, was mir einfach zu viel ist. Also hatte ich dem Stromanbieter gekündigt. Ich muss hier einen Einschub machen: Die Zähler stehen im Gebäudeteil meiner Mutter und sie verweigert sowohl mir, als offenbar auch einem Techniker der EOn den Zutritt. Da ich rund 600 Km weit weg wohne, kann ich auch nicht mal eben ablesen fahren (mit Polizei käme ich noch an die Zähler). Aus diesem Grund hatte der Stromanbieter den letzten Verbrauch geschätzt- Als dann doch mal abgelesen wurde., kam heraus, dass es viel zu viel war und, dass zudem die Zähler falsch notiert wurden. Das gab viel Ärger und ein bisschen Geld zurück. Dann gab es noch weiter Diskussionen, dass ich nach der Kündigung die Zähler ausbauen lassen müsse, was ich aber aus o.G. Grund nicht kann. Mir teilte eine Mitarbeiterin des Stromanbieters aber schon mehrfach mit, dass sie auch mit Polizeigewalt in das Gebäude gelangen würden. So, das war die Vorgeschichte. Nun zur Frage:

Der Vertrag lief am 31.12. aus. Ich sollte den Strom ablesen und schrieb zum 10/15x, dass ich das nicht kann. Ich bat also, die Zähler abzulesen und bei der Gelegenheit abzubauen. Nun kam die Endabrechnung und der Betrag wurde wieder geschätzt, auf knapp 500 Euro vom Mai bis Dezember. Aufgrund der milden Witterung ist das völlig unmöglich - ich weiß ja jetzt, welchen Verbrauch meine Heizkörper generieren. Der ist zwar hoch aber längst nicht sooo hoch. Habe ich als Stromkunde denn kein Recht auf eine Ablesung? Ich weigere mich erblich gesagt gerade, diese Unsumme für einen Schätzwert zu begleichen. Den Restbetrag erhalte ich doch niemals zurück. Wie ist denn hier die Lage? Ich hatte auf früheren Unstimmigkeiten auch schon die Verbraucherschutzzentrale um Hilfe gebeten - hier riet man mir, zuerst zu zahlen und dann auf dem zivilen Weg zu Klagen, was ich aber für quatsch halte. Was sagt ihr? Im Mai würde der Strom so oder so wieder offiziell abgelesen. Kann ich mich nicht darauf berufen und sagen: Ich zahle erst dann, wenn der Wert feststeht? Es geht hier nicht um Zahlungswilligkeit sondern darum, dass ich mich seit über einem Jahr vom Stromanbieter verarscht fühle. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nämlich nichtmal davon ausgehen, dass die Leitungen in dem alten Gebäude sauber getrennt sind und ich nicht brav den Strom für meine Erzeugerin bezahle. Als das abgeklärt werden sollte, wurde dem Elektriker (siehe oben) der Zugang verweigert. Ist der Strom denn jetzt abgeklemmt oder generiert sie evt so weitere Kosten?

A never ending Drama ...

Danke Euch!

Strom, Recht, Heizkosten, Mietrecht, Abrechnung
Stromverbrauch durch defekten Kühlschrank extrem gestiegen - was jetzt?

Hallo,

wir haben am Samstag unsere Stromabrechnung bekommen und dort ist uns das Herz stehen geblieben. Wir haben eine Nachzahlung bekommen, die in keinen normalen Haushalt von 3 Personen passt. Wir haben nach und nach in den letzten Jahren bei uns alle Lampen auf LED umgestellt, TV Geräte sind alle neu und auch Waschmaschiene, Spülmaschiene sind A++. Auch haben wir seid Jahren ein Aquarium, was auch täglich mit 10h Licht versorgt wird, da aber noch normale Röhren und kein LED, aber des hatten wir die Jahre davor auch und der Verbrauch ist relativ gering.

Die Küche ist von unseren Vermieter in Preis der Miete enthalten und übernimmt auch bei Geräte Defekt die kosten des Austausch. Der Kühlschrank ist uns letzte Woche kaputt gegangen, bis auf Licht macht er nichts mehr. Da wir auf unseren Energie Verbrauch immer achten und für 3 Personen im Jahr zwischen 1000 und 1400 kWh nur brauchen bei 87 qm Wohnfläche, was selbst die Stadtwerke immer erstaunen lässt, ist mir gleich mal der gedanke gekommen und schau mal auf dem Energiemessgerät unter der Küche nach. Und siehe da, das Gerät hat unseren Verbrauch in den letzten 5 Monaten auf ein 6 Faches bald erhöht. Der neue Kühlschrank kommt Gott sei dank morgen, aber nun die Frage dazu: Wenn das Gerät nachweislich die Stromkosten verursacht hat, kann ich den Vermieter da auch einen Teil oder die komplette Nachzahlung in Rechnung stellen.

Den zur Zeit wissen wir nicht, wo wir das Geld hernehmen sollen udn auch der Abschlag ist enorm Hoch gestuft worden. Einen Tarifwechsel bei uns bringt nichts mehr, da wir schon das billigste haben. Morgen vormittag kommt auch jemand von den Stadtwerken und schaut sich das auch an, sollte es daran auch seiner meinung liegen, kann der Abschlag beim gleichen bleiben wie es war, immerhin eine Sorge weniger, aber da bleibt immernoch die Nachzahlung, die uns sorgen macht.

Sage schon mal vielen Dank für eure Antworten / Hilfe.

Kühlschrank, Vermieter, Kosten, Stromverbrauch, Abrechnung, Nachzahlung
Heizkostenabrechnung mit Caloric 5 P2

Sehr geehrte Community-Mitglieder,

aktuell habe ich ein Abrechnungsproblem und dabei sind brötje Heiungen, vorwiegend 22k, Europrofil Kompakt im Einsatz. Hierbei wird derzeit mit caloric 5 P2 Geräten die Leistungsabgabe gemessen. Ich möchte nachvollziehen können was mir die Abrechnungsfirma in Rechnung stellt und zwar für mich nachvollziehbar. Das Unternehmen wählt hierbei Faktoren und ich möchte dahinter kommen ob sie korrekt sind. Auf der Hersteller-Homepage der Heizungen und dort unter "Leistungserklärung für Heizkörper http://polo.broetje.de/leistung.php?rid=2&tid=4&hid=4&lid=10 " habe ich auch meine Heizkörper identifizieren können, nun kommen die Fragen an Sie als (vielleicht) Experten mit der Bitte um zeitnaher Beantwortung, da mir ca. das 2fache meines normalen Verbrauchs für letztes Jahr insgesamt (ca. 2.900,- für eine 72qm Wohnung!) in Rechnung gestellt wurde! Meine Heizkörper:

1) 22k, b: 1300mm, h: 600mm

2) 22k, b: 1000mm, h: 600mm

3) 22k, b: 1000mm, h: 600mm

4) 21k, b: 800mm, h: 600mm

5) 11k, b: 400mm, h: 600mm

Frage 1) Auf der Homepage "Leistungserklärung..:" stehen im Blatt immer zwei Werte, einmal phi 30 und dann phi 50. Welche Leistungsabgabe darf/muss ich davon verwenden, also wie viel kW hat denn der jeweilige Heizkörper?

Frage 2) Es stehen dann wie z.B. beim Heizkörper 1) jeweils ein Faktor bei der Abrechnung, dort die Zahl 2,803. Wie komme ich dahinter ob sie richtig ist und wissen Sie vielleicht wie diese in Analogie mit der Leistungsabgabe gebracht wird?

Ich hoffe Sie können mir bei der Aufklärung helfen.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus!

Schöne Grüße an Sie alle

HaTse

Heizung, Abrechnung, Hausverwaltung

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