Kann der Mieter einer Eigentumswohnung Abrechnungsbelege fordern?

Die Situation:

  • Eine WEG-Verwaltung erstellt für den Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Jahresabrechnung (Einzelabrechnung).
  • In der Abrechnung sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten separat aufgeführt, um dem Eigentümer die Abrechnung mit seinem Mieter zu erleichtern.
  • Die Abrechnung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt und angenommen.
  • Anschließend erstellt der Eigentümer auf Grundlage seiner eigenen Abrechnung eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter.

FRAGE 1: Kann nun der Mieter bei der WEG-Verwaltung Einsicht in die Rechnungen fordern?

Nach meiner Meinung NEIN, weil der WEG-Verwalter verpflichtet ist, sämtliche Angelegenheiten der WEG gegenüber Nichteigentümern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber dem Mieterbund und gegenüber Rechtsanwälten.

FRAGE 2: Kann der Mieter bei seinem Vermieter Einsicht fordern?

Nach meiner Meinung JA - allerdings beschränkt sich das auf die Einsicht der Jahresabrechnung für den Eigentümer - nicht aber auf die Belege der Verwaltung, die zu dieser Abrechnung geführt haben. Außerdem kann er Einsicht in alle Belege zu den Positionen fordern, die sich nicht aus der Abrechnung des Eigentümers ergeben (also z.B. Grundsteuer oder Kleinreparaturen).

Mein Bauchgefühl sagt dazu folgendes: Die umlagefähigen Kosten werden für den Vermieter durch die Genehmigung und Annahme der Jahresabrechnung festgesetzt. Nur dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht des Vermieters und damit für die Entstehung der Kosten. Die Grundlagen, auf denen wiederum die Eigentümerabrechnung entstanden ist, sind hierfür nicht von Bedeutung. Selbst wenn die WEG-Abrechnung falsch wäre, aber der Beschluss über die Genehmigung nicht angefochten wurde, würde sich daran nichts ändern.

so, liebe Gemeinde :) Ein BAUCHGEFÜHL ist die eine Sache ... aber wer kennt die Wahrheit?

Mietrecht, Vermietung, Abrechnung, Betriebskosten, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Wegerecht
Zweifel an der Richtigkeit der Bewertungszahlen der Heizkörper zur Ermittlung der Kosten

Hallo,

auf Grund unserer sehr hohen letzten Heizkostenabrechnung 2011 durch die Firma Minol habe ich große Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 26 Einheiten des Bj. 1975. In ca. 1/3 tel. der Wohnungen wurden die Heizkörper durch neue getauscht. Ich habe die Heizkörper im Jahr 2010 ausgetauscht. Ich habe bis 2010 in einem Einfamilienhaus gewohnt und deshalb ist die ganze Sache mit der Heizkostenabrechnung Neuland für mich.

Mein Verbrauch lt. der HKV ist eigentlich für eine 95 qm große Wohnung mit 36 Einheiten (hier noch Verdunstung, wurde erst jetzt 2012 in elektronische HKV getauscht) verhältnismäßig gering. Auf Grund der Bewertungszahlen der Heizkörper durch die Firma Minol ergeben sich aber sehr hohe Einheiten für die Berechnung. Die Nachbarn haben sehr viel höhere Verbrauchseinheiten, aber durch die sehr viel niedrigeren Bewertungszahlen wiederrum weniger Einheiten und somit weniger Kosten. Bei mir wird 4,567 und bei den Nachbarn 2,638 für gleiche Heizkörpergröße zu Grunde gelegt.

Ich habe mit anderen Eigentümer die Abrechnung verglichen, dort sind die Bewertungs-zahlen deutlich geringer als bei mir. Es handelt sich um gleich große und lange Heizkörper vom Typ 22, nur die Hersteller sind abweichend. Meine Heizkörper sind von der Firma Buderus. Kann es sein, dass es nur durch unterschiedlich Hersteller zu solch unterschiedlichen Bewertungszahlen kommt? Die Firma Minol will mir auf Grund Datenschutz nicht weiterhelfen. Ich habe auch nach dem Tausch der Heizkörper nie ein technisches Grunddatenblatt über die Einstufung erhalten.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank!

Grüße

Haus, Abrechnung, Heizkostenabrechnung
Heizkosten zweimal hintereinander schätzen lassen - Große Überraschung bei der Abrechnung!

Ich habe eine Frage bzgl. meiner Heizkostenabrechnung. Leider war es der Fall, dass die Heizkosten für meine Nebenkostenabrechnung im Jahr 2010 und 2011 abgeschätzt werden mussten. Normalerweise werden in unserem Mietshaus jährlich im Dezember Heizkostenverteiler (Röhrchen) abgelesen und erneuert. Der letzte gemessene Wert wurde somit im Dez. 2009 vorgenommen. Für das Jahr 2010 hat die Ablesefirma den geschätzten Betrag aus dem gemessenen Vorjahreswert gebildet. Soweit so gut. Für das Jahr 2011 hat die Ablesefirma jedoch den Betrag aus dem Flächenanteil meiner Wohnung gebildet. Mir wurde am Telefon erklärt, dass es ein gemittelter Wert aus allen Wohnungsverbräuchen im Mietshaus wäre. Laut Gesetz wäre man ab zweimal hintereinander folgenden Verbrauchsabschätzungen dazu verpflichtet!? Das bedeutet für mich, da ich mit die kleinste Wohnung habe, meine Heizkosten haben sich um 60% erhöht ohne eigentlich mehr verbraucht zu haben. Soweit auch noch okay, da ich davon ausgegangen bin, sobald im Dezember 2012 wieder die Heizkosten per Heizkostenverteiler gemessen werden, der verbrauchte Wert über die letzten drei Jahre gemittelt wird. Das würde bedeuten dass die Mehrkosten aus dem Jahr 2011 mir im Jahr 2012 gutgeschrieben werden. Die gute Frau der Ablesefirma hat mir aber jetzt erklärt, dass die Abrechnungen für die letzten beiden Jahre 2010 und 2011 abgeschlossen wären und eine Gutschrift aufgrund ‚falsch‘ abgeschätztem Wert nicht stattfindet. Der Grund wäre wohl dass diese Röhrchen lediglich zur Messung einer Heizperiode hergenommen werden könnte. Ein Mittelwert über drei Jahre, wäre nicht möglich. Ich kenne mich leider nicht damit aus ob dies der Wahrheit entspricht. Es wäre klasse wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte. Vielen Dank!

Heizkosten, Heizung, Abrechnung, Nebenkostenabrechnung
Wie Abrechnung ohne Heizzähler?

Kurz zur Situation: An den einzelnen Heizkörpern gibt es keine Zähler (soll nachgerüstet werden). Die Öltanks selbst haben auch keine Tankuhr (soll ebenfalls nachgerüstet werden), aber da die Tanks bei jeder Lieferung (einmal im Jahr) wieder ganz aufgefüllt werden ist ersichtlich wie viel Heizöl vom gesamten Haus (3 Mietparteien) über das Jahr verbraucht wurde. (Nämlich so viel, wie bei der nächsten Lieferung aufgefüllt wird.) Mir ist bewusst, dass das eine schwierige Situation ist, ich suche jetzt aber nach einer Lösung wie ich fair für beide Seiten (!) dennoch eine Abrechnung erstellen kann. Denn dass die Mieter gar nicht zahlen, obwohl sie verbraucht haben, das kann doch auch nicht sein.

Ich habe beim Recherchieren im Internet immer wieder was von Umlageschlüsseln gelesen, dass nur max. 50% der Kosten nach qm umgelegt werden dürfen, und der Rest nach Verbrauch. Aber wie ermittelt man denn in meiner Situation den Verbrauch pro Mietpartei? Mir ist ebenfalls bewusst, dass ich in der Rechnung 15 % der Verbrauchskosten wegen fehlender Zähler abzuziehen habe. Ich blicke gar nicht mehr durch, und da die ehemaligen Mieter um die es sich handelt bereits seit Beginn sehr zahlungsunwillig waren und auch noch einige Monate Mietrückstände bereits anwaltlich angemahnt wurden will ich nicht schon wieder einen fehler in der Abrechnung machen. Bei der letzten sind wir auf fast 500 Euro Kosten sitzen geblieben, weil es Fehler in der Abrechnung gab, und die Mieter dann nach einer Weile wegen Verfristung gar nicht mehr zahlen mussten (und auch nicht aus Kulanz wenigstens einen Teil der Summe zu übernehmen bereit waren.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)

Heizkosten, Abrechnung, Heizkostenabrechnung, Zähler

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