Zu viele Fehltage, zu schlimm?

Guten Tag liebe Community, ich hätte eine Frage an euch . Ich hatte eine Erkrankung Anfang des Schuljahres(Erkrankung will ich nicht sagen). Deshalb hatte ich am Anfang viele Fehltage. Und ich fehle manchmal ab und zu jede Woche auch noch 1-2 Tage(so wie diese Woche) oder ich habe manchmal sonst noch etwa 2 Fehlstunden an manchen tagen, wenn es mir schlecht geht. Von etwa 95 Schultagen habe ich ca. 63 Fehltage 😐, was mir sorgen bereitet, dass es bald deshalb zu heftigen Stress mit der Schule etc. geben könnte. Ich habe auch ärztliche Berichte von meinen beiden Krankheiten(die eine Krankheit ist eigentlich schon gut wie weg). Die Berichte hatte ich der Schulleiterin auch gezeigt. Aber, alle Fehltage und Fehlstunden sind entschuldigt, manchmal selber entschuldigt(bin 18), und manchmal vom Arzt mit Attest. Es macht mir trotzdem Angst, weil ich wirklich keinen Stress haben will. Bei einem z.B. in meiner klasse hat der Klassenlehrer das Jugendamt angerufen, weil der Schüler fast gar nicht in der Schule erscheint(schwänzt) und eigentlich fast immer unentschuldigt fehlt. Und der Hausarzt sagt mir, dass es mit mir nicht mehr so weitergehen kann, weil ich angeblich zu viele Attests hole(14 Attests in den letzten 7 Monaten, insgesamt für 31 Schultage). Davor die Monate und Jahre habe ich nicht ein mal ein Attest geholt... Was würdet ihr mir für Tipps geben liebe Community, denkt ihr ich muss mir so viel Stress darüber machen? Jede Antwort wäre hilfreich, Liebe Grüße an allen 🤗

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AG sagt krank nach hause = Minusstunden?

Hallo,

ich war Montag von 6-14 Uhr geplant, bin aber um 11.30 nach Hause, weil es mir sehr im Magen rumging und meine Kollegin meinte ich sehe schlecht aus und soll heim.

Dienstag bin ich ganz normal wieder in die Arbeit.

Jetzt möchte meine Chefin meine Arbeitszeit von 6-11.30 reduzieren und die 2,5 Std als Minusstunden eintragen, da ich kein Attest habe.

Ich bin auf 40 Std / Woche eingestellt und bekomme ein Festgehalt.

Ich kenne Folgendes Urteil:

"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen."

(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

"Der AN ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen und schon AM ERSTEN TAG EIN ÄRZTLICHES ATTEST VORZULEGEN.

Im Falle der AU von mehr als einem Kalerndertag infolge Krankheit ist der AN verpflichtet, dem AG vor Ablauf des darauffolgenden Arbeitstages, eine ärztliche Bescheinigung über die AU sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden Erkrankung einzureichen.

Ist der AN an der Arbeitsleistunge infolge auf unverschuldeter Krankheit beruhender AU verhindert, so leustet die Gesellschaft Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes."

Zum ersten Absatz: der erste Tag wäre ja dann Dienstag gewesen, wenn ich noch zuhause geblieben wäre.. oder sehe ich das Falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, arbeitsschutz, Arbeitsunfähigkeit, Attestpflicht, fehlzeiten, minusstunden, Ausbildung und Studium
Darf die Lehrerin das (Attestpflicht, Schule)?

Hallo Leute, heute in der Schule hat meine Klassenlehrerin vor der ganzen Klasse gefragt, ob ich Attestpflicht hätte. Als ich verneinte, meinte sie, sie würde mir jetzt Attestpflicht geben. Bei uns in der Schule darf man 5 Tage im Schuljahr ohne Attest fehlen, ich hatte 3 Tage gefehlt ohne Attest und ansonsten immer mit Attest. Als ich dieses Argument lieferte meinte sie, sie kann das trotzdem entscheiden. Von einigen Schülern, die Attestpflicht haben, weiß ich aber, dass sie vorher ein pädagogisches Gespräch mit ihren Klassenlehrern führen mussten und sich darin rechtfertigen durften, bevor die Attestpflicht endgültig bestimmt wurde. Mir wurde dieses Recht ja verwehrt und einfach über meinen Kopf entschieden, ohne dass ich mich in Rechenschaft ziehen durfte. Zudem hat sie es noch vor der ganzen Klasse gesagt und mich damit ja schon "bloßgestellt", weil ich ja nicht will, dass jeder das mitbekommt. Ich fühle mich echt unfair behandelt. Zudem habe ich eine Krankheit und sogar Attestierungen von weiter weg - wer würde eine Stunde entfernt irgendwo hinfahren um zu schwänzen? Ich finde das einfach ungerecht.

Meine Frage ist jetzt: darf sie das überhaupt? Muss sie das nicht mit unserer 2. Klassenlehrerin erst absprechen (haben zwei Klassenlehrer)? Und muss sie mich nicht erst vorwarnen, dass ich zu viel fehle, bevor sie das beschließt und ist ein pädagogisches Gespräch nicht Pflicht?

Würde gerne eine zweite Meinung dazu holen. Soll ich daher mit meiner 2. Klassenlehrerin reden oder mit der Vertrauenslehrerin oder der (stellvertretenden) Schulleitung?

Hoffe auf schnelle Antwort, Mit freundlichen Grüßen, xx

Schule, Schüler, Lehrer, Schulrecht, Attest, Attestpflicht
Ärtzliche Attestpflicht, Schule Baden-Württemberg, Eintrag ins Zeugnis?

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Luis und ich bin 17 Jahre und habe eine Frage, welche sich auf das Schulrecht bezieht. Ich besuche ein Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg. Nun zum Fall: Mir wurde heute eröffnet, dass ich ab sofort, also für die nächsten 2 Jahre bis zum Abitur unter Attestpflicht stehe, dass heißt, die Schule möchte jedes mal, wenn ich krank bin eine ärtzliche Bescheinigung von mir und die Entschuldigung meiner Erziehungsberechtigen reicht nicht mehr aus. Da ich Privatkrankenversichert bin, könnte es bedeuten dass ich eine gewissen Selbstbeteiligung habe, d. h. ich müsste noch dafür zahlen wenn ich zum Arzt gehe. Genauere muss ich im Versicherungsvertrag noch nachschlagen. Nun aber meine Frage: Ist es gerechtfertigt, dass ich jedes mal eine ärztliche Bescheinigung brauche, auch wenn mich dies Geld kosten könnte? Kann die Schule dies fordern? Zu meinen Fehlzeiten, übermäßig häufig habe ich nicht gefehlt, ich war vom Arzt 6 Tage krank geschrieben, habe dadurch auch 2 Klassenarbeiten verpasst, war 3 Tage wegen Führerscheinprüfungen nicht in der Schule (aber auch nicht den ganzen Tag) und habe ~5 Tage/teilweise auch Stundenweise gefehlt, von meinen Eltern entschuldigt. Bei der Durchsichtung des Klassenbuchs fiehl mir auch, dass anderen, mit teilweise mehr Fehlzeiten keine ärztliche Attestpflicht bekommen haben. Ein Verdacht um Umgehung der Klassenarbeiten ist denke ich nicht gerechtfertigt, da ich außer bei der Fehlzeit welche vom Arzt entschuldigt wurde keine Arbeiten verpasst habe. Desweiten bekomme ich einen Eintrag im Zeugnis: "Fehlt häufig, stets enschuldigt" . So ein Eintrag wird angeblich ab 15 Fehlzeiten vergeben (Fehlzeiten können Tage aber auch Stunden sein, es wird einfach das fernbleiben von der Schule gezählt). Nicht jeder bekommt so einen Eintrag ab 15 Fehlzeiten, sondern nur diejenigen, bei denen es in der Klassenkonferenz beschlossen wurde.

Mich würde interessieren, ob die Schule das darf oder nicht, und wie ich mich gegebenenfalls dagegen wehren kann, gegen diese Attestpflicht und diesen Eintrag im Zeugnis.

Vielen Dank für ihre Hilfe!

krank, Schule, Attestpflicht
Schule ordnet Attestpflicht ab 1 Tag an. Was tun?

Meine Tochter (3 Klasse)hat in diesem Jahr im ersten Schulhalbjahr ziemlich viel gefehlt, weil sie eine chronische Magen Geschichte hatte. Sie war immer vom Arzt krank geschrieben. Hat also keinen Tag unentschuldigt gefehlt. Nach den Osterferien sind wir umgezogen und sie geht nun auf eine neue Schule. Die Magenprobleme sind inzwischen weg. Die Schule fragte ob sie die Akte aus der alten Schule anfordern dürfen wegen dem Leistungsstand. Dem haben ich zugestimmt. Heute kam sie nun nachhause mit einem Schreiben der Lehrerin, dass sie Schule wegen zu hoher Fehlzeiten nun eine Attestpflicht ab dem 1 Fehltag angeordnet hat. Die Lehrerin wollte dass ich das unterschreibe. Ich habe dazu geschrieben dass ich das nicht unterzeichnen werde, da sie nie unentschuldigt gefehlt hat und ich mir Meine ErziehungsKompetenz auch nicht so einfach absprechen lasse. Mein Mann sagt das bringt nichts da das Schreiben quasi nur noch zur Kenntnisnahme war und das so oder so angeordnet ist. Aber ich sehe das nicht ein. was soll denn das? Mein Mann meinte das wäre nicht weiter tragisch da sowas immer nur für 1 Schuljahr gilt und dieses ja bald vorbei ist. Stimmt das? Das kann ich mir nicht vorstellen. Meine Frage wäre nun:kann ich dagegen etwas tun? Was ist wenn ich dem nicht nachkomme und muss ich das so akzeptieren? Ich sehe nicht ein die kleine jetzt jedes mal zum Arzt schleppe Stunden im Wartezimmer verbringe wegen einer MagenDarm Grippe z.B wo 1-2 Tage im bett ausreichen würden.

Schule, Attestpflicht

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