Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Luis und ich bin 17 Jahre und habe eine Frage, welche sich auf das Schulrecht bezieht. Ich besuche ein Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg. Nun zum Fall: Mir wurde heute eröffnet, dass ich ab sofort, also für die nächsten 2 Jahre bis zum Abitur unter Attestpflicht stehe, dass heißt, die Schule möchte jedes mal, wenn ich krank bin eine ärtzliche Bescheinigung von mir und die Entschuldigung meiner Erziehungsberechtigen reicht nicht mehr aus. Da ich Privatkrankenversichert bin, könnte es bedeuten dass ich eine gewissen Selbstbeteiligung habe, d. h. ich müsste noch dafür zahlen wenn ich zum Arzt gehe. Genauere muss ich im Versicherungsvertrag noch nachschlagen. Nun aber meine Frage: Ist es gerechtfertigt, dass ich jedes mal eine ärztliche Bescheinigung brauche, auch wenn mich dies Geld kosten könnte? Kann die Schule dies fordern? Zu meinen Fehlzeiten, übermäßig häufig habe ich nicht gefehlt, ich war vom Arzt 6 Tage krank geschrieben, habe dadurch auch 2 Klassenarbeiten verpasst, war 3 Tage wegen Führerscheinprüfungen nicht in der Schule (aber auch nicht den ganzen Tag) und habe ~5 Tage/teilweise auch Stundenweise gefehlt, von meinen Eltern entschuldigt. Bei der Durchsichtung des Klassenbuchs fiehl mir auch, dass anderen, mit teilweise mehr Fehlzeiten keine ärztliche Attestpflicht bekommen haben. Ein Verdacht um Umgehung der Klassenarbeiten ist denke ich nicht gerechtfertigt, da ich außer bei der Fehlzeit welche vom Arzt entschuldigt wurde keine Arbeiten verpasst habe. Desweiten bekomme ich einen Eintrag im Zeugnis: "Fehlt häufig, stets enschuldigt" . So ein Eintrag wird angeblich ab 15 Fehlzeiten vergeben (Fehlzeiten können Tage aber auch Stunden sein, es wird einfach das fernbleiben von der Schule gezählt). Nicht jeder bekommt so einen Eintrag ab 15 Fehlzeiten, sondern nur diejenigen, bei denen es in der Klassenkonferenz beschlossen wurde.

Mich würde interessieren, ob die Schule das darf oder nicht, und wie ich mich gegebenenfalls dagegen wehren kann, gegen diese Attestpflicht und diesen Eintrag im Zeugnis.

Vielen Dank für ihre Hilfe!