Was passiert wenn ich die Attestpflicht in der Schule nicht einhalte?
Ich habe wie im Titel bereits angedeutet Attestpflicht in der Schule. Es ist wegen mehreren Fehlstunden,AUCH weil ich eine Zeit lang in der Reha wegen meiner Skoliose war.Dennoch waren alle Stunden immer entschuldigt,bzw.meine Mutter schrieb halt Entschuldigungen und gab sie mir dies bezüglich mit in die Schule,damit ich sie dem Lehrer aushändigen kann. Vor einiger Zeit sprach mein Lehrer mich darauf an,dass ich von nun an Atteste mitbringen solle,weil meine glaubwürdigkeit langsam..naja."Sinkt". Er meinte ich würde zufälligerweise nur an DEN TAGEN FEHLEN,an denen ich Französisch habe und ich meine....Das ist mir selbst garnicht aufgefallen!:D Ich kann mir ja nicht aussuchen,wann ich krank bin oder?!:D
Da ich aber eher schüchtern bin sagte ich nichts dazu und wehrte mich auch nicht dagegen,was ich jetzt eigentlich bereue. Meine Frage nun(die eigentlich unabhängig von meiner "Vorgeschichte" darsteht):
Ist es schlimm wenn ich 1x oder 2x mal die Attestpflicht nicht einhalte? Und ab wann wirds "gefährlich?
7 Antworten
Ich würde mir nur dann eine Entschuldigung von den Eltern schreiben lassen, wenn Du nicht beim Arzt warst. Immer dann, wenn ein Arzt Dich für schulunfähig hält, solltest Du Dir von ihm ein Attest ausschreiben lassen. Das ist wie eine Krankschreibung und wird von der Schule akzepiert. Sollte sie das Attest für unglaubwürdig halten, kann sie von Dir verlangen, dass Du Dich einem so genannten Amtsarzt vorstellt.
Gruß Matti
Die Sache ist ja relativ einfach. Noch herrscht Schulpflicht. Diese wird u.a. durch Krankheit unterbrochen.
Diese Krankheiten müssen der Schule angezeigt werden. Die Schulen haben das Recht, in besonderen Fällen z.B. ein ärztliches Attest zu verlangen.
Je nach Bundesland kann dies für dich Folgen haben. Will jetzt nicht alle hier aufführen, aber nur mal ein Beispiel:
"Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note >>ungenügend<< erteilt."
Und weiterhin kann dies auch für deine Eltern "unangenehme" Folgen haben. Wenn die Schule den Eindruck hat, die kommen ihrer Erziehungspflicht nicht nach (Stichwort Schulpflicht), dann können die entsprechend eine Meldung machen....
Das hat ja einen anderen Grund.
Wer z.B. einen Schulabschuss erwerben will, verpflichtet sich an den Schulveranstaltungen teilzunehmen (anders als an der Uni - wobei es dort auch Pflichtvorlesungen geben kann).
Ein "schulpflichtiges" Kind / Jugendlicher muss ja zur Schule. Schon deshalb müssen dort Lehrer sensibel auf Fehlzeiten reagieren.
Dies gilt zwar grundsätzlich nicht bei "nicht-schulpflichtigen" Personen. Aber wie oben schon erwähnt, wer einen Schulabschluss haben möchte, muss auch am Unterricht grundsätzlich teilnehmen. Weiterhin kann es ja nicht sein, dass solchen Personen durch "geschickte" Krankheiten einen Vorteil bei Klassenarbeiten haben.
Beispiele: Zusammenballung von Klassenarbeiten vor Ferien. "Geschickte" Krankheiten und man nimmt an ein paar Klausuren nicht teil und schreibt diese erst nach den Ferien. Oder, durch "geschickte" Krankheiten vermeidet man die letzten Klassenarbeiten, weil irgendwann die Noten fürs Jahr erstellt werden und kein weiterer Nachtermin für eine Klausur mehr möglich ist.
Aber es gibt jetzt keine gesetzlichen Konsequenzen wie ka...jetzt etwas übertrieben dargestellt:Polizeibesuch oder so?
Sowas schreibt nur jemand der Schule schwänzt und Angst vor den Konsequenzen hat.
Es könnte ein Bußgeld fällig werden.
Bei einer Attestpflicht kann er der Lehrer dir unentschuldigte Fehlstunden eintragen, auch wenn du eine Entschuldigung deiner Mutter hast.
Hast du es denn schriftlich bekommen, dass du absofort eine Attestpflicht hast?
Oh...Danke für die Antwort.
Aber es gibt jetzt keine gesetzlichen Konsequenzen wie ka...jetzt etwas übertrieben dargestellt:Polizeibesuch oder so?
&Nein,er redete mich direkt darauf nach der Stunde an.
Wir leiten da sofort ein Bußgeldverfahren ein. Wird halt teuer dann. Gilt als unentschuldigtes fehlen.
Ja, du vergisst aber den springenden Punkt, dass Attestpflicht oftmals auch bei Schülern erhoben wird, die nicht mehr schulpflichtig sind!