Attestpflicht zulässig?
Moin,
mich würde interessieren, ob eine Attestpflicht in NRW wirklich zulässig ist.
Soweit ich weiß ist es nur in begründeten Einzelfällen erlaubt, dass die Schule ein Attest verlangt und keineswegs als dauerhafte Lösung zulässig.
2 Antworten
Wenn du es mit Paragraphen haben möchtest versuch ich das mal:
Grundsätzlich darf ein Lehrer nicht bei einer eintägigen Fehlzeit ein Attest fordern. Die Schulen können selbst bestimmen, ab wann ein Attest Pflicht wird (meist ab 3 Tage).
Laut §43 (2) SchulG darf die Schule eine Attestpflicht (also langfristig, auch bei einzelnen Tagen) verhängen, wenn der Zweifel besteht, ob der Schüler wirklich krank ist.
Ab 3 Tagen krank, können auch Schulen ein Attest verlangen.
In der Berufschule ab dem ersten Tag u beim AG sowieso ab dem 3. Tag
Fällst du im Sport dauerhaft aus, musst du auch ein Attest vorlegen