Attestpflicht zulässig?

2 Antworten

Wenn du es mit Paragraphen haben möchtest versuch ich das mal:

Grundsätzlich darf ein Lehrer nicht bei einer eintägigen Fehlzeit ein Attest fordern. Die Schulen können selbst bestimmen, ab wann ein Attest Pflicht wird (meist ab 3 Tage).

Laut §43 (2) SchulG darf die Schule eine Attestpflicht (also langfristig, auch bei einzelnen Tagen) verhängen, wenn der Zweifel besteht, ob der Schüler wirklich krank ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Azubi: Fachinformatiker Systemintegration

Ab 3 Tagen krank, können auch Schulen ein Attest verlangen.

In der Berufschule ab dem ersten Tag u beim AG sowieso ab dem 3. Tag

Fällst du im Sport dauerhaft aus, musst du auch ein Attest vorlegen