Ich mache gerade mein Abitur in Berlin und dafür muss man als 5. Prüfungakomponente eine Präsentation und eine schriftliche Ausarbeitung, die den Arbeitsprozess dokumentiert abgeben. Die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung sollte an einem Donnerstag bis spätestens 12:00 Uhr in vierfacher Ausfertigung erfolgen. Wegen eines Problems habe ich dies erst um 12:30 geschafft. Jedoch habe ich um 11:55 die Ausarbeitung per Mail an die Schule geschickt. Die Schule möchte mir dennoch 0 Punkte geben. Gibt es juristisch gesehen einen Weg oder eine Chance dies zu verhindern? Ich bitte nur um Antworten von qualifizierten Personen. Vielen Dank im voraus!
Ich habe den Tipp bekommen das man das Fristwahrend nennt und beim Finanzamt sollte das funktionieren...