Hallo!

Ich habe eine Frage zur ARGE. Leider befinde ich mich momentan der Situation das ich ALGII beziehen muss... ;o( Aber nun zum eigentlichen Thema. ich wurde bei der ARGE anonym angezeigt, man hat mit unterstellt ich würde mit meinen Partner in einer eheähnliche Gemeinschaft leben (was aber nicht zutrifft da wir nicht gemeinsam wirtschaften...)

Daraufhin hat die ARGE, meine Wohnung besichtigt und der Verdacht konnte wiederlegt werden... Nun würde mich interessieren ob die ARGE mir auskunft geben darf , wer der anonyme Anrufer war? Da ich gegend diese Person wegen Verläumdung anzeige erheben möchte (irgendwann ist auch meine Geduld am Ende...) wie soll ich vorgehen?

LG