Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Februar 2010 befristet. Aktuell weiss ich noch nicht, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Falls der Vertrag nicht verlängert wird, habe ich bekanntlich Anspruch auf ALG 1. Wie ist aber die Rechtslage, wenn man eine eventuelle Vertragsverlängerung ausschlägt? Gründe hierfür sind z.B. erhebliche Disharmonien mit dem Geschäftsführer, ein richtig schlechtes Betriebsklima, Mobbing (z.B. Bloßstellen in Meetings, cholerische Attacken des GF, Überhäufung mit Aufgaben zu unrealistischen Deadlines, dazu pedantische und absichtliche Fehlersuche (obwohl ungenaue Briefings) uvm.) - also Arbeitsbedingungen, die einem das Arbeiten nicht wirklich erleichtern. Was wäre, wenn man dem AG schon vor Vertragsende mitteilt, dass er den Vertrag nicht zu verlängern braucht. Ergo würde der Vertrag auslaufen. Was muss/kann der AG nun in die Arbeitsbescheinigung, die ans Arbeitsamt geht, reinschreiben? Kann es darin Hinweise geben, in Richtung "wir haben ihm eine Verlängerung angeboten, aber er wollte nicht"? Wie könnte die Arbeitsagentur dies auslegen? Entsteht dann eine Sperrfrist? Wird das ALG 1 dann gekürzt? Gibt es Sonderregelungen zu beachten? Dauert eine Sperrfrist generell 12 Wochen oder ist sie situationsbedingt gestaffelt? Und ... werden solche Arbeitsbedingungen vom Arbeitsamt berücksichtigt oder ist es denen egal? Danke für entsprechende Hinweise.