Hallo zusammen,
Ich bin Bundespolizist am Flughafen Frankfurt am Main.
Mein Aufgabenschwerpunkt liegt in der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. D.h. Ich kontrolliere Personen, die aus dem Schengenraum ein- oder ausreisen.
Worum sich die Frage dreht, sind Menschen, denen in irgendeiner Form Asyl oder Schutz gewährt wurde, die aber dennoch in ihren Verfolgerstaat reisen. Zu erkennen an den Boardkarten, die ich mir vorlegen lasse, wenn ich sehe, dass sie einen sogenannten humanitären Aufenthaltstitel haben oder an den Stempeln in ihrem Pass oder Reiseausweis.
Viele von euch dürften die aktuelle Debatte nach dem Anschlag in Solingen mitbekommen haben. BM'in Faeser und BM Buschmann haben angekündigt, dass Reisen in den Verfolgerstaat konsequent eine Rücknahme von Asyl zur Folge haben sollen.
Meine Meinung nach eine komische Aussage, denn wir als Bundespolizei verfolgen und dokumentieren dies seit Jahren, aber letztlich liegt dies in der Gewalt und Zuständigkeit der Ausländerbehörden und des BAMF.
Viele meiner Kollegen schreiben keine Erkenntnismitteilungen bei Reisen in den Verfolgerstaat, weil sie der Auffassung sind, dass es eh nichts bringt und dies verschwendete Zeit sei. Schließlich ersticken wir so schon in Arbeit. Unrecht haben sie nicht.
Ich persönliche schreibe dennoch konsequent und in jedem Fall, weil mich das persönlich stört. Menschen kommen, schildern ein offensichtlich erfundenes Verfolgungsschicksal, kriegen staatliche Unterstützung für sich und alle Familienmitglieder (inklv. Recht auf privilegierten Familiennachzug, d.h. der deutsche Staat zahlt alles, auch die notwendige größere Wohnung) und machen danach Urlaub in ihrem Verfolgerstaat. Für mich persönlich ist das einfach nur Betrug. Menschen, die Einwanderungsvoraussetzungen umgehen, in dem sie einfach ein Verfolgungsschicksal mündlich schildern, was nicht mal belegt ist.
Es gibt aber auch Fälle, wo ich mich im Nachhinein gefragt habe, ob das, was ich tue moralisch vertretbar ist.
Fall 1:
Ein Iraner, 40 Jahre, arbeitet als Busfahrer, Flüchtling gem. GFK (§ 25 (2) 1.Alt AufenthaltsG i.V.m. § 3 AsylG/höchste Form des Schutzes, verleiht die meisten Rechte)
Besitzt einen blauen Reiseausweis für Flüchtlinge mit dem Hinweis (PERSONALIEN BERUHEN AUF EIGENEN ANGABEN DES ANTRAGSTELLERS), ausgestellt von einer deutschen Behörde.
Legt mir eine Boardkarte mit dem Flugziel Teheran vor. Dazu einen iranischen Reisepass. Darin andere Personalien, als in seinem blauen Reiseausweis. Diesen Pass durfte er gar nicht besitzen, denn d.H. er hat sich freiwillig mit den Behörden des Staates in Verbindung gesetzt, die ihn eigentlich Verfolgen (Unterschutzstellung gem. § 73 Abs. 1 Nr. 1 AsylG). Noch dazu hat er bei seinem Asylantrag über seine Identität getäuscht.
Als ich ihm im strengen Ton erklärt habe, dass ich ihn der zuständigen Ausländerbehörde und dem BAMF melden werde und dass seine Reise in den Verfolgerstaat unzulässig ist, sagte er, dass sein Vater gestorben sei und er keine Wahl habe.
Ich habe ihn gemeldet.
Fall 2: Iranerin, ca. 50 Jahre. Subsidiär Schutzberechtigt siehe § 4 AsylG. Seit ca. 5 Jahren. Arbeitet in Deutschland als Ärztin(!). Auch sie flog in den Iran. Als ich ihr die Problematik schilderte, sagte sie, dass sie damals geflohen sei aufgrund von "politischen Problemen" im Iran, aber diese Probleme hätte sie heute nicht mehr. Ein Widerrufsgrund.
Auch sie habe ich gemeldet.
Nur zwei Fälle von sehr vielen.
Heute frage ich mich, ob langfristig moralisch vertretbar ist. Einerseits bin ich es den Menschen in diesem Land schuldig, dass ich geltendes Recht konsequent ohne persönliche Meinung und Wertung durchsetze. Anderseits frage ich mich, ob ich damit nicht den falschen Schade. Hat der Busfahrer, die Ärztin oder die auszubildende Arzthelferin es wirklich verdient, dass man ihr aufgrund einer Reise ins Heimatland das Leben in Deutschland schwer macht?