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Sind meine Eltern verpflichtet, mir einen bestimmten Betrag (Unterhalt) zu zahlen, wenn ich in eine eigene Wohnung ausziehe?
Nicht, wenn der Auszug lediglich auf deinem eigenen Wunsch beruht, obwohl es keine Notwendigkeit dafür gibt. Denn sie können dir auch Zuhause Kost und Logis anbieten.
Im übrigen wäre BAföG ohnehin vorrangig zu beantragen. Also wirst du erstmal den BAföG Antrag zusammen mit ihnen ausfüllen und nach dem Bescheid muss man dann sehen, ob damit plus Kindergeld, dein Bedarf gedeckt ist.
Ansonsten müsste nach BGB nochmal berechnet werden.
Ziehst du aus, weil dein Studienplatz zu weit vom Elternhaus entfernt ist und der BAföG Antrag wurde abgelehnt bzw. nur in Teilen bewilligt, dann würde man ebenfalls nach BGB rechnen müssen.
Wobei dir in der Theorie 930 EUR inkl. Kindergeld zustehen.
Und ein "kommt wahrscheinlich nicht in Frage" ist eben kein ablehnender Bescheid! Also BAföG beantragen und Bescheid abwarten. Wobei die Summe auf dem Bescheid was deine Eltern zahlen sollen, nicht mit der Summe zu verwechseln ist, die sie nach BGB zahlen müssen bzw. können.
Und wie gesagt: besteht kein tatsächlicher Grund für den Auszug und die Eltern bieten dir Zuhause Kost und Logis, sind sie in der Regel aus dem Barunterhalt raus!
Dann gibt es max. das Kindergeld in Höhe von 250 EUR.
Also setz dich mit ihnen hin und redet drüber!