Sind meine Eltern verpflichtet, mir einen bestimmten Betrag (Unterhalt) zu zahlen, wenn ich in eine eigene Wohnung ausziehe?

Nicht, wenn der Auszug lediglich auf deinem eigenen Wunsch beruht, obwohl es keine Notwendigkeit dafür gibt. Denn sie können dir auch Zuhause Kost und Logis anbieten.

Im übrigen wäre BAföG ohnehin vorrangig zu beantragen. Also wirst du erstmal den BAföG Antrag zusammen mit ihnen ausfüllen und nach dem Bescheid muss man dann sehen, ob damit plus Kindergeld, dein Bedarf gedeckt ist.

Ansonsten müsste nach BGB nochmal berechnet werden.

Ziehst du aus, weil dein Studienplatz zu weit vom Elternhaus entfernt ist und der BAföG Antrag wurde abgelehnt bzw. nur in Teilen bewilligt, dann würde man ebenfalls nach BGB rechnen müssen.

Wobei dir in der Theorie 930 EUR inkl. Kindergeld zustehen.

Und ein "kommt wahrscheinlich nicht in Frage" ist eben kein ablehnender Bescheid! Also BAföG beantragen und Bescheid abwarten. Wobei die Summe auf dem Bescheid was deine Eltern zahlen sollen, nicht mit der Summe zu verwechseln ist, die sie nach BGB zahlen müssen bzw. können.

Und wie gesagt: besteht kein tatsächlicher Grund für den Auszug und die Eltern bieten dir Zuhause Kost und Logis, sind sie in der Regel aus dem Barunterhalt raus!

Dann gibt es max. das Kindergeld in Höhe von 250 EUR.

Also setz dich mit ihnen hin und redet drüber!

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Na, dein Stiefvater ist ja ein reizender Mensch :-(.

Du solltest dich postwendend an das Jugendamt wenden und denen die Zustände schildern.

Deine Mutter bekommt Unterhalt, der dafür da ist deinen Bedarf zu decken! Und das bedeutet natürlich nicht, dass du als Schüler dir dann dein Essen selbst kaufen musst. Offenbar ist denen das nicht ganz klar. Mag ja sein, dass dein Stiefvater irgendwelche Probleme mit dir hat, aber er hat schon mal gar nichts in dem Punkt zu sagen! Es ist auch völlig egal, ob er den Mietvertrag alleine unterschrieben hat. Wenn er meint dich vor die Tür setzen zu wollen, dann soll er das mit deiner Mutter klären. Dann gehst du zu deinem Vater und sie zahlt ihm Unterhalt.

Und ab 18 sind ohnehin beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Deine Mutter muss dir kein Bargeld geben. Aber sie muss dich entsprechend alles geben um deinen Bedarf zu decken. Sie kann dir natürlich auch Geld geben für Essen und du kaufst es dir dann selbst.

Solche Familienverhältnisse machen mich immer sprachlos! Was läuft bei deinem Stiefvater nicht richtig?

Sieh also zu zum Jugendamt zu gehen und versuche mit deren Hilfe eine Klärung herbei zu führen. Oder gehe bereits jetzt zum Vater. Kriegt deine Mutter dann weder Kindergeld noch Unterhalt für dich!

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Bedeutet, die Person an die du dich halten sollst gibt dir den besten Weg vor, bzw. die kannst du fragen und wirst gute Antworten erhalten.

Es wird damit eine Person hervorgehoben die besonders vertrauenswürdig, informiert oder auch soweit mit (Fach-)Wissen ausgestattet ist, dass man von ihr partizipieren sollte.

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Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/welcher-elternteil-bekommt-das-kindergeld-bei-getrennt-lebenden-eltern--124932

Da das Kind offensichtlich die meiste Zeit bei der Mutter lebt, muss ein Änderungsformular ausgefüllt werden, dass sich der Bezugsberechtigte geändert hat!

So ist auch der Vater auf der sicheren Seite. Denn wie sie der Kindergeldkasse meldet, dass er dort gar nicht mehr mit dem Kind lebt, kann es dazu führen, dass die Kindergeldkasse von ihm das Geld zurück fordert.

Also macht es gleich ordnungsgemäß!

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Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 S. 1 StPO, die umgangssprachlich häufig auch nur Anzeige genannt wird, ist lediglich die Mitteilung des Verdachts einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden. Sie ist praktisch gesehen eine bloße Wissensmitteilung. Sie kann von jedermann erstattet werden. Die Anzeigenerstattung kann bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder beim Amtsgericht mündlich oder schriftlich erfolgen. In der Praxis begründet eine Strafanzeige in den weitaus meisten Fällen den für die Einleitung eines Strafverfahrens nach § 152 Abs. 2 StPO erforderlichen Anfangsverdacht. Das Fehlen einer Strafanzeige hat auf die Zulässigkeit des Verfahrens keinen Einfluss. Eine Strafanzeige kann man nicht zurücknehmen. 
Einen Strafantrag hingegen schon. Der Strafantrag ist der geäußerte Wunsch der Strafverfolgung. 
Im Gegensatz zu der Strafanzeige hat der Strafantrag rechtsgestaltende Wirkung und stellt eine Prozessvoraussetzung dar.  
Zudem kann sie nur von Berechtigten gestellt werden. In § 77 StGB ist bestimmt, wer das Recht hat, einen Strafantrag zu stellen. Primär Berechtigter ist grundsätzlich der Geschädigte. Die Stellung eines Strafantrags stellt die Erklärung dar, dass der Berechtigte die Strafverfolgung wegen einer Tat wünsche.  

https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/strafanzeige-und-strafantrag-die-unterschiede

Natürlich kannst du Anzeige erstatten. Am besten gleich den Chatverlauf oder einen Screenshot mitnehmen, wo hervor geht, wer es war und um was es geht.

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Sie hat ihre Ausbildung fleißig und zielgerichtet zu absolvieren. Wenn es keine tatsächlichen Gründe gibt, die sie daran hindern, dürfte nun Schluss sein mit den Forderungen nach Unterhalt.

Berechtigte Gründe, die einen Unterhaltsanspruch nicht verwirken lassen, wären z.B. gesundheitliche Gründe wie z.B. Allergien die auftreten bei einer Ausbildung zur Friseurin.

Eine einmal abgebrochene Ausbildung kann noch einer gewissen Orientierungslosigkeit zugesprochen werden. Bei dem zweiten Abbruch stellt sich dann aber die ganz klare Frage nach dem "Warum"... Und interessant ist auch de Frage, wie lange sie die Ausbildung durchgehalten hat.

Für die Übergangszeit zwischen der abgebrochenen und neu zu beginnenden Ausbildung sehe ich jetzt keinen Unterhaltsanspruch. Und die Frage ist natürlich auch, um was für eine Ausbildung es sich nun handeln soll und ob es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt.

Kosmetikerin wäre ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Sache ist aber nun auch die, wo sie diese Ausbildung nun machen möchte. Womöglich auf einer Schule die Geld kostet? Dann muss sie eh erstmal mögliche BAföG Ansprüche prüfen. In einem Betrieb? Dann bekommt sie eine Ausbildungsvergütung, der ihren Anspruch ggf. auf 0 reduziert.

Soll sie zum Anwalt rennen! Da würde ich jetzt auch erstmal entspannt abwarten, ob da aus der Ecke was Schriftliches kommt und wie sie ihre Ansprüche begründet. Vielleicht wird ihr der Zahn aber auch schon da gezogen und sie sieht ihr Unterfangen selbst als gescheitert an.

Ein Gericht entscheidet immer über den Einzelfall und würde sich natürlich eingehend mit den Gesamtumständen beschäftigen. Also warum sie dauernd abbricht, ob zu erwarten ist, dass sie es dieses Mal durchzieht, die Länge der vorangegangen Ausbildungsanfänge, die Gründe für die Abbrüche, aber auch die Lebensumstände zu berücksichtigen.

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Es kommt darauf an...

Ab der Volljährigkeit sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Wohnst du noch Zuhause, dann können die Eltern dir Kost und Logis anbieten anstatt Bargeld. Wohnst du nur bei einem Elternteil, dann nur der Elternteil wo du lebst.

Als Schüler bist du nicht verpflichtet neben der Schule zu arbeiten. Machst du es dennoch, dann wird in der Regel der Minijob als überobligatorisch angesehen.

Und nun kommst das ABER: eine Anrechnung kann erfolgen, wenn es sich um mehr als einen Zuverdienst zum Taschengeld handelt. Von deinen 400 EUR wären dann um die 150 EUR anrechenbar. Das käme dann in Frage, wenn ein Elternteil den Unterhalt den er dir schuldet mal gerade mit Mühe und Not zusammen kratzen müsste.

Hier lässt sich durchaus der Beschluss vom OLG Hamm anwenden, auch wenn dieser einen Studenten betraf.

OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2012, Az: II-14 UF 165/12

Man sollte sich einmal kurz mit den Eltern auseinander setzen um zu klären, wie sie die Sachlage bewerten und sich gütlich einigen.

Besteht ein Unterhaltstitel, der über das 18te Lebensjahr hinaus geht, dann muss dieser natürlich erfüllt werden oder es muss eine Abänderung vorgenommen werden. Ob man sich nun über 150 EUR vor Gericht streiten möchte, bei der es um eine Tätigkeit geht, die der Schüler jederzeit beenden kann, sei mal dahin gestellt.

Für den Fall, dass ein schulpflichtiges Kind Einkünfte erzielt, stammen diese aus unzumutbarer Tätigkeit und sind nur nach Billigkeit entsprechend § 1577 Abs. 2 BGB anzurechnen (BGH, Urteil v. 25.01.1995, XII ZR 240/93). In der Regel nicht anzurechnen ist bei einem Schüler ein Verdienst aus einer Nebentätigkeit zur Aufbesserung des Taschengeldes oder zur Erfüllung von Sonderwünschen.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindesunterhalt-grundsaetze-und-rechtsfragen/eigene-einkuenfte-und-vermoegen-des-minderjaehrigen-kindes_220_485456.html

Es ist und bleibt eine Einzelfallbetrachtung. Pauschal kann man also nicht sagen, dass der Minijob gar nicht angerechnet werden könnte.

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Russland bietet neue Friedensverhandlungen?

Angeblich bietet Putin eine neue Grundlage für Friedensverhandlungen an. Sein Angebot soll lauten:

  • Russland bekommt die Oblaste Donezk und Luhansk
  • Russland zieht sich aus dem Atomkraftwerk Saporischschja und übergibt Stadt Enerhodar.
  • Über die Übergabe der Oblaste Cherson und Saporischschja an die Ukraine soll "verhandelt" werden.
  • Die Krim wird zu einem „entmilitarisierten Verwaltungsgebiet“ und von der Ukraine und Russland zusammen verwaltet.
  • Die Größe der ukrainischen Armee soll begrenzt werden.
  • Ein NATO Beitritt der Ukraine soll verboten werden.
  • Die westlichen Sanktionen gegen russisches Öl und Gas sowie den Bankensektor werden vom Westen aufgehoben.

Ich schrieb hier schon zu Putins erstem "Friedensangebot", da kommt noch mehr. Der Krieg kostet Russland zu viel, bald mehr als es opfern kann. Aber was haltet ihr davon?

Meine Meinung dazu: Weiter abwarten, da kommen noch bessere Angebote. Entgegen den Propagandadrohnen scheint es Russland überhaupt nicht gut zu gehen mit diesem Krieg, sonst würden sie keinen Frieden anbieten. Aber ohnehin, sollte man überhaupt mit einem Staat über Frieden verhandeln, bei dem man weiß ein wie auch immer gearteter Vertrag ist das Papier nicht wert auf dem er steht?

Und noch: Wenn die Sanktionen angeblich so vollkommen wirkungslos sind, warum sollen sie aufgehoben werden? Ist die Kriegskasse etwa schon so leer? Muss Gasprom gestützt werden? Das Haushaltsloch gestopft? Oder wird Geld für die ganzen Versehrten aus dem Krieg gebraucht?

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Hört sich nach

"Vertrau mir" sagte die Spinne zur Fliege an.

Zumal die Ukraine nicht über die Sanktionen zu entscheiden hat. Also an wen genau soll der Friedensplan gerichtet sein? Und der Verzicht auf einen NATO Beitritt, weil...?

Auch die Truppenstärke der Ukraine geht Putin einen feuchten Kehricht an! Oder wer glaubt an die Mär, dass er bereit wäre über 2 der besetzten Gebiete zu verhandeln? Sind die Bewohner dort doch nicht so glücklich wie es der Kreml weis machen will? Befürchtet er, er könne die Kontrolle verlieren bzw. die Gebiete eh nicht auf Dauer halten?

Wenn das tatsächlich vom Kreml angeboten würde, dann nur, weil er weiß, dass die Forderungen zum Teil völlig inakzeptabel sind und er plant, sich den Rest bei Gelegenheit einzuverleiben. Zudem kann er sich wieder damit in Szene setzen und behaupten, er wolle ja Frieden, aber...

Verändern wir seine (angeblichen) Vorschläge mal:

  • Russland bekommt die Oblaste Donezk und Luhansk, da die ohnehin von Menschen bereits "gesäubert" sind, die sich nicht für Putin aussprechen
  • Russland zieht sich aus dem Atomkraftwerk Saporischschja und übergibt Stadt Enerhodar.
  • Cherson und Saporischschja gehen unverzüglich wieder an die Ukraine. Menschen die lieber in Russland wohnen möchten dürfen gerne umziehen.
  • Die Größe der ukrainischen Armee wird nicht begrenzt
  • Ein NATO Beitritt der Ukraine steht nichts im Weg
  • Die westlichen Sanktionen gegen russisches Öl und Gas sowie den Bankensektor werden vom Westen aufgehoben, sobald Putin alle Kinder und andere Deportierte zurück gebracht hat und sobald er die Reparationsforderungen der Ukraine erfüllt.
  • Welches Land dann mit Russland handeln möchte, entscheiden die Länder selbstverständlich danach selbst!
  • Es wird vertraglich der Ukraine zugesichert, dass sobald das Land nochmal angegriffen wird, die NATO Länder unverzüglich zu Hilfe kommen.

Das Hauptproblem ist aber nach wie vor die Krim. Gemeinsame Verwaltung? Nach dem Angriffskrieg, dürfte sich das mit "gemeinsam" auf Jahre oder gar Jahrzehnte erledigt haben! Da wurden Menschen vertrieben, Menschen heute noch verfolgt, wahrscheinlich Ländereien einfach an Russen gegeben, weil man die rechtmäßigen Besitzer "entfernt" hat. Wie soll das bitte funktionieren? Mit einer gemeinsamen Verwaltung ist es da nicht getan!

Und was ist mit den ganzen Deportierten? Kein Wort zu den Kindern, die man zur Adoption einfach an irgendwelche Russen "verschachert" hat oder die man zu Russen umerziehen will? Erwartet der ernsthaft, dass der Haftbefehl aufgehoben wird?

Reparationszahlungen?

Ne, wenn da was dran ist, dann sieht das eher nach "ich bin verzweifelt und biete das Minimum" aus.

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Im Trennungsjahr hat sie Anspruch auf Unterhalt. Nach der Scheidung alledings nicht mehr in jedem Fall.

Es kommt halt darauf an... Aber in erster Linie wäre dann Jeder für seinen eigenen Unterhalt zuständig. Und wenn z.B. Krankheit oder Alter nicht dagegen sprechen, dann kann sie sich mitnichten auf dem Unterhalt vom Ex ausruhen.

Ansonsten wären die Nachteile natürlich, dass sie selbst nicht in die Rentenkasse einzahlt. Es sei denn er übernimmt das für sie durch freiwillige Beiträge.

Das sie bei ihm krankenversichert ist, sehe ich jetzt nicht unbedingt als Nachteil. Je länger sie aus dem Berufsleben raus ist, desto schwieriger wird es später wieder einzusteigen, wenn man es muss.

Die Anerkennung des Hausfrauendaseins könnte gering ausfallen, bzw. gar nicht vorhanden sein.

Ob das "nur Hausfrau" Dasein glücklich macht, sei mal dahin gestellt. Hat man Kinder sieht es womöglich anders aus. Aber wenn man sonst wenige soziale Kontakte hat und / oder keine Hobbys könne soziale Isolation die Folge sein.

Auch die finanzielle Abhängigkeit könnte zum Problem werden. Frauen die finanziell nicht unabhängig sind, tun sich genereller schwerer damit den Partner zu verlassen, wenn der sie schlecht behandelt.

Letztendlich hängt auch viel vom Partner ab, ob das Leben einer Hausfrau positiv zu werten ist oder nicht.

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Am Ende kommt es darauf an wie hoch dein Nettogehalt ist und ob du Voll- oder Teilzeit arbeitest.

Dann könnte im Zuge des Familienunterhaltes eine Absenkung des Selbstbehaltes erfolgen in unterschiedlicher Höhe.

Aus diesem Grunde ist hier die Sicherstellung des eigenen Unterhalts des Beklagten in seiner Ehe zu berücksichtigen: Zwar läßt sich der in einer intakten Ehe bestehende > Familienunterhaltsanspruch gemäß §§ 1360, 1360a BGB nicht ohne weiteres nach den zum Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung entwickelten Grundsätzen bemessen. Denn er ist nach seiner Ausgestaltung nicht auf die Gewährung einer – frei verfügbaren – laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern vielmehr als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet, daß jeder von ihnen seinen Beitrag zum Familienunterhalt entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet. Seinem Umfang nach umfaßt er gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haushaltsführung und die Deckung der persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen Kinder erforderlich ist. Sein Maß bestimmt sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so daß § 1578 BGB als Orientierungshilfeherangezogen werden kann (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 – XII ZR 2/00 – FamRZ 2003, 363, 366 f.). Es begegnet deshalb keinen Bedenken, den im vorliegenden Fall maßgeblichen Anspruch auf Familienunterhalt in einem Geldbetrag zu veranschlagen und diesen in gleicher Weise wie den Unterhaltsbedarf des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten zu ermitteln:”

https://www.familienrecht-ratgeber.com/unterhalt/kind/patchwork/selbstbehalt/#III.1

Im Klartext bedeutet das, das Gericht hat eine Rechnung aufgestellt wie beim Trennungsunterhalt, allerdings am Ende auf eine Reduzierung der Arbeitnehmerpauschale verzichtet, so dass man 50:50 gerechnet hat.

Letztendlich kommt es darauf an, ob dein Selbstbehalt gewahrt wird und wie hoch tatsächlich die Differenz zwischen eurem Einkommen ist und du also tatsächlich in der Lage bist zur Haushaltsersparnis auch noch monetär Familienunterhalt zu zahlen.

In meinem persönlichen Fall wurde nur eine Haushaltsersparnis angesetzt um die der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gesenkt wurde. In der Regel liegt die bei 10%.

Liegt der Selbstbehalt von ihm also bei 1450 EUR, so würde das am Ende nun einen Selbstbehalt von 1305 EUR machen.

Im oben genannten Fall ist man anders vorgegangen. Die genau Rechnung findest du unter dem Link. Die Rechnung ist etwas älter und beinhaltet nicht mehr den aktuellen Selbstbehalt.

Es wäre also dringend anzuraten sich in so einem komplexeren Fall einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Denn das Jugendamt rechnet sich leider mitunter die Welt auch etwas kunterbunt oder ist eben da auch nicht so versiert wie ein Anwalt.

Von einem Jobwechsel zu einer besser bezahlten Stelle sollte dich das Ganze allerdings nicht abhalten.

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Ich kann nicht mehr bei meinen Eltern wohnen. 

Und das bedeutet im Klartet? Denn davon hängt es nun auch ab, ob deine Eltern dir zum Barunterhalt verpflichtet wären.

Du gehst derzeit noch zur Schule? Deine Ausbildungsvergütung ab Oktober ist wie hoch (Netto)?

Wenn es dir absolut nicht möglich ist Zuhause wohnen zu bleiben, da du dich dort nachweislich psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt siehst, dann solltest du zum Jobcenter gehen. Denn vor der Anmietung einer eigenen Wohnung würdest du von dort eine Kostenübernahmebewilligung bekommen müssen.

Ab Ausbildungsbeginn, wenn die Vergütung nicht ausreicht, dann solltest du einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen, sobald du eine eigene Meldeadresse hast. Oder handelt es sich um eine schulische Ausbildung? Dann wäre BAföG zu beantragen.

Einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld kannst du nur dann stellen, wenn du auch eine eigene Meldeadresse hast. Zahlen deine Eltern allerdings Unterhalt in mind. der Höhe des Kindergeldes, dann kannst du dir das schenken.

In erster Linie sind natürlich deine Eltern für dich zuständig. Aber es kommt eben auf die Gesamtumstände an.

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Weswegen will sie dich denn rauswerfen? Und was ist mit deinem Vater?

In der Theorie wären deine Eltern dir zum Barunterhalt verpflichtet. Bringt nur nicht viel, wenn man Monate prozessieren müsste um an sein Geld zu kommen.

Wenn also die Gefahr eines Rauswurfes besteht, dann solltest du dich bereits jetzt mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. dort wird man zwar nicht gegen die Eltern klagen bzgl.. des Unterhaltes, aber immerhin können sie dir ggf. Adressen geben wo du unterkommen könntest im Fall der Fälle. Und sie würden dir helfen deine Ansprüche zu formulieren.

Sollte man beim Jugendamt nicht weiter kommen, dann kannst du dich ebenfalls an Jobcenter wenden die unter engen Voraussetzungen auch jungen Leuten unter 25 eine Kostenübernahme für eine Wohnung geben würden. Enge Voraussetzungen sind da z.B. nachgewiesene psychische oder physische Gewalt im Elternhaus.

aber auch da ist das Problem, dass Wohnungen nicht an den Bäumen wachsen. Also solltest du dir überlegen, wo du ggf. übergangsweise unterkommen könntest.

Und deine Mutter muss dir nicht in jedem Fall Unterhalt geben! Es kommt ja auch auf ihre Leistungsfähigkeit an und die deines Vaters.

Wobei du als Schüler natürlich noch eine gesteigerte Erwerbsobligenenheit der Eltern einfordern kannst.

Das Problem ist aber auch hier, die Zeit die es dauern könnte seine Ansprüche durchzusetzen.

Also nochmal die Frage nach dem "Warum". Könntest du was tun um den Rauswurf zu vermeiden? Ja, indem du nicht gehst z.B.... Dann müsste sie eine Räumungsklage erheben.

Vielleicht ist es auch deinem Verhalten geschuldet? Dann suche das klärende Gespräch mit ihr. Aber selbst wenn sie dein Verhalten nicht gut finden würde, entbindet sie das nicht von einer Unterhaltspflicht! Anders sieht es aus, wenn du ihr z.B. nach dem Leben trachten würdest, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.

Wenn das Jugendamt nichts bringt, da die Eltern bei der Auskunftserteilung nicht mitwirken, dann bleibt der Gang zum Anwalt. Beratungsschein vom Amtsgericht holen und damit zum Anwalt für Familienrecht. Aber auch der kann natürlich keine Wohnung herbei zaubern. Und ein Verfahren kann sich hin ziehen...

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Du kannst doch auch andere Parteien wählen, die derzeit nicht im Bundestag vertreten sind.

Ob sie dann rein kommen ist ja eine andere Geschichte. Wenn DIE LINKE an der 5 % Hürde scheitert, dann kommt sie auch nicht rein.

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Der Bundespolizei zufolge stellte sich der Sachverhalt "nach Prüfung der Dinge tatsächlich etwas anders dar". Man habe die fünfköpfige Familie im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen in der Nacht zu Freitag aufgegriffen, als diese versucht habe, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Die Familie habe polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder mitgeführt. 
Da die Familie auf der Dienststelle kein Asylgesuch formuliert habe, sei sie nach Polen zurückzuweisen gewesen. Nachdem eine Reaktion des polnischen Grenzschutzes für mehrere Stunden ausgeblieben sei, hätten sich die Beamten dazu entschieden, die Familie an die deutsch-polnische Grenze zu fahren, um sie nicht unverhältnismäßig lange auf der Dienststelle festhalten zu müssen.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundespolizei-entschuldigung-polnische-grenzbehoerden-100.html

Aber generell geht das natürlich auch nicht eine Familie irgendwo in der Pampa auszusetzen. Der Fall wird wohl ausdiskutiert und es bleibt zu hoffen, dass es ein einmaliger Vorfall war.

Ändert am Ende für die Familie allerdings nichts, die eben eh nach Polen zurück gebracht worden wäre.

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Ich denke, das fällt dir reichlich spät ein, denn der Termin und Austragungsort steht doch schon lange fest...

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Sie will die Wehrpflicht wieder einführen.

Und sollte es dazu kommen, dann wird man sehen wie lange es dann gehen wird und was es für dich bedeutet. Denn Niemand weiß ob du überhaupt tauglich bist, bzw. stattdessen lieber ersatzweise Zivildienst machen willst.

Aber die AfD wird bald regieren? Sehr unwahrscheinlich ;-).

Und die angedachten 6 Monate Wehrdienst sind auf rein freiwilliger Basis!

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Gut

Der Vorschlag von ihm ist ein Anfang.

Das Frauen einberufen werden ist derzeit nicht vorgesehen. Ohnehin handelt es sich ja um Wehrdienst und nicht um Wehrpflicht. Die ist ausgesetzt und bleibt es wohl auch erstmal.

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn eines Tages bei einem Wiederbeleben der Wehrpflicht auch Frauen eingezogen werden.

Nur derzeit gibt es eben überhaupt keine Kapazitäten um die Wehrpflicht wieder aufleben zu lassen. Deswegen setzt man auf Freiwilligkeit und jedes Mädel welches Interesse hat für ein halbes Jahr zum Bund zu gehen, kann dies dann tun nach erfolgreicher Musterung.

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Was meinst du mit "sicher"?

Da wird es auch irgendwelche Spinner geben oder Vermehrer. Was aber keineswegs bedeutet, dass alle Verkäufer da unseriös sind.

Klar kann man auch im städtischen Tierheim suchen, aber auch da kann es passieren, dass man ein Tier vermittelt bekommt, dessen Herkunft unbekannt ist. Allerdings sind die tierärztlichen Untersuchungen gemacht und die Chance damit höher ein gesundes Tier zu bekommen bzw. ein Tier, wo man ehrlich gesagt bekommt, welche Krankheiten es hat.

Sichere dich bei einem Kauf von Privat vertraglich ab.

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