Ich kann nicht mehr bei meinen Eltern wohnen. Welche Möglichkeiten hab ich?

6 Antworten

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Ich kann nicht mehr bei meinen Eltern wohnen. 

Und das bedeutet im Klartet? Denn davon hängt es nun auch ab, ob deine Eltern dir zum Barunterhalt verpflichtet wären.

Du gehst derzeit noch zur Schule? Deine Ausbildungsvergütung ab Oktober ist wie hoch (Netto)?

Wenn es dir absolut nicht möglich ist Zuhause wohnen zu bleiben, da du dich dort nachweislich psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt siehst, dann solltest du zum Jobcenter gehen. Denn vor der Anmietung einer eigenen Wohnung würdest du von dort eine Kostenübernahmebewilligung bekommen müssen.

Ab Ausbildungsbeginn, wenn die Vergütung nicht ausreicht, dann solltest du einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen, sobald du eine eigene Meldeadresse hast. Oder handelt es sich um eine schulische Ausbildung? Dann wäre BAföG zu beantragen.

Einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld kannst du nur dann stellen, wenn du auch eine eigene Meldeadresse hast. Zahlen deine Eltern allerdings Unterhalt in mind. der Höhe des Kindergeldes, dann kannst du dir das schenken.

In erster Linie sind natürlich deine Eltern für dich zuständig. Aber es kommt eben auf die Gesamtumstände an.


Benedikttt637 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 14:27

1.340€ brutto

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Benedikttt637 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 14:29

Also ca 1.040€ netto

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Kessie1  24.06.2024, 15:05
@Benedikttt637

Bei der Ausbildungsvergütung sind die Eltern raus. Zusammen mit dem Kindergeld hättest du 1290 EUR. Davon kannst du dir dann ein WG Zimmer suchen oder eine kleine bezahlbare Wohnung.

Und Wohngeld gibt es nicht, da du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast (auch wenn du es nicht bewilligt bekommen würdest).

Also noch 4 Monate Zuhause ausharren und dann versuchen einen Vermieter zu finden, der Azubis nimmt oder besser 6 Monate, da du ja auch die Probezeit erstmal überstehen solltest.

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Welche Möglichkeiten hab ich?

Ausziehen.

Eigene Wohnung? Apartment?

Sofern du es dir leisten kannst. Sonst geht es auch kleiner mit einem WG Zimmer.

Wird das von Staat bezahlt?

In aller Regel nein. Bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung sind deine Eltern die Unterhaltspflichtigen und nicht der Staat und damit alle anderen Bürger.

Wird das von Staat bezahlt?

Nein!

Bis zum Abschluss Deiner beruflichen Ausbildung sind Deine Eltern für Deinen Unterhalt verantwortlich.

Diese müssen Dir eine Wohnung stellen... das kann aber eben auch die elterliche Wohnung sein. Wenn sie Dir das Wohnen dort nicht ermöglichen, dann müssen sie Dir eine andere Wohnung finanzieren.
Wenn Du allerdings die Möglichkeit hättest, bei Deinen Eltern zu wohnen, das aber nicht möchtest und auf eigenen Wunsch ausziehst, dann musst Du auch selbst für die Wohnung aufkommen.

Ansonsten: Einschränken. Dann läuft es eben nicht auf eine eigene Wohnung hinaus, sondern auf eine WG oder ein möbliertes Zimmer zur Untermiete.

Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnen kannst, dann muss das auch ein wichtiger anerkannter Grund sein, also z.B.wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig sein.

Denn sonst müssten dir deine Eltern bei Leistungsfähigkeit keinen Barunterhalt zahlen, wenn sie es denn überhaupt müssten.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, müsstest Du erst einmal vorrangig einen BAB - Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, da kann in der Erstausbildung theoretisch ein Anspruch bestehen.

Erst danach käme dann unter Umständen Unterhalt der Eltern.

Wenn Du in der Ausbildung aber 1340 Euro Brutto laut Azubivertrag bekommst, wirst Du keinen BAB - Anspruch haben.

Da wirst Du in etwa 1060 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.

Lebst Du nicht mehr im Haushalt der Eltern, stünden dir derzeit 930 Euro an Unterhalt zu, deine Nettovergütung wird im Regelfall bis auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro angerechnet.

Alleine da blieben schon mehr als die 930 Euro übrig, selbst wenn es ein paar Euro mehr wären, denn bekommst Du von den Eltern nach dem Auszug nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu.

Damit liegst Du dann auf jeden Fall über deinem Anspruch, es wird dann weder BAB - noch Unterhalt bei Leistungsfähigkeit der Eltern geben.

Aber mit dem Kindergeld von 250 Euro hast Du dann im Monat ja in etwa 1300 Euro zur Verfügung und damit sollte man im Regelfall über den Monat kommen, wenn man nicht gerade in München wohnt.

während der Ausbildung sind deine Eltern für die finanzielle Unterstützung verantwortlich.

du kannst maximal kindergeld beantragen das es dir direkt überwiesen wird.

wenn dies mit deinem gehalt reicht kannst du eine wohnung versuchen zu finanzieren.

Wenn es nicht möglich ist zuhause zu leben musst du dich an das Jugendamt wenden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD