Straftat eines Users zur Anzeige bringen?
Kann man zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, wenn ein User von einer Straftat berichtet, die von ihm begangen wurde? Wird das verfolgt?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 S. 1 StPO, die umgangssprachlich häufig auch nur Anzeige genannt wird, ist lediglich die Mitteilung des Verdachts einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden. Sie ist praktisch gesehen eine bloße Wissensmitteilung. Sie kann von jedermann erstattet werden. Die Anzeigenerstattung kann bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder beim Amtsgericht mündlich oder schriftlich erfolgen. In der Praxis begründet eine Strafanzeige in den weitaus meisten Fällen den für die Einleitung eines Strafverfahrens nach § 152 Abs. 2 StPO erforderlichen Anfangsverdacht. Das Fehlen einer Strafanzeige hat auf die Zulässigkeit des Verfahrens keinen Einfluss. Eine Strafanzeige kann man nicht zurücknehmen.
Einen Strafantrag hingegen schon. Der Strafantrag ist der geäußerte Wunsch der Strafverfolgung.
Im Gegensatz zu der Strafanzeige hat der Strafantrag rechtsgestaltende Wirkung und stellt eine Prozessvoraussetzung dar.
Zudem kann sie nur von Berechtigten gestellt werden. In § 77 StGB ist bestimmt, wer das Recht hat, einen Strafantrag zu stellen. Primär Berechtigter ist grundsätzlich der Geschädigte. Die Stellung eines Strafantrags stellt die Erklärung dar, dass der Berechtigte die Strafverfolgung wegen einer Tat wünsche.
https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/strafanzeige-und-strafantrag-die-unterschiede
Natürlich kannst du Anzeige erstatten. Am besten gleich den Chatverlauf oder einen Screenshot mitnehmen, wo hervor geht, wer es war und um was es geht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ytCJJG/1720612919393_nmmslarge__372_944_303_303_2048d1e8dd5ea1b62c26eb3842a0e43e.jpg?v=1720612919000)
Ja, das kann man.
LG der 🤡
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IdkmyName899/1718211082252_nmmslarge__0_0_2976_2975_b44365223496161328d8e0d8cd18ecdf.jpg?v=1718211082000)
Kommt glaube ich darauf an wie schwerwiegend die Tat ist und ob diese verjährt ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IdkmyName899/1718211082252_nmmslarge__0_0_2976_2975_b44365223496161328d8e0d8cd18ecdf.jpg?v=1718211082000)
Da würde es was bringen. Wenn es nicht verjährt ist.
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So dämlich kann man doch nicht sein, dass jemand sowas tut. Ich vermute, dass da eher ein bescheuertes Großmaul Unsinn geplappert hat. Aber dennoch halte ich den Gang zur Polizei für nützlich. LG
Das dachte ich auch und habe entsprechend Nachfragen gestellt, um abzuschätzen, ob es ein "Troll " ist. Auf mich wirkte es "echt " und die Person zudem erschreckend empathielos.
Es geht um eine schwere Körperverletzung. Wie lange es her ist, weiß ich nicht.