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Ich versuchs Mal, aber grundsätzlich gilt: Frag bei den Unis direkt nach, nur die können sichere Auskünfte geben.
Es gibt erstmal einen Unterschied zwischen Bewerbungsverfahren über DOSV (Hochschulstart) und die Uni selbst. Über das DOSV kann man sich für zwölf Studiengänge parallel bewerben, auch mehrere an einer Uni, wenn die Uni das zulässt. (Ich vermute nicht, dass es eine bayernweit gültige Regelung ist, dass man sich nur für einen Studiengang an einer Uni bewerben darf. Das hab ich zumindest noch nie gehört.)
Was du außerhalb des DOSV noch so an Bewerbungen direkt über die Unis laufen hast, ist egal. Das wird nicht verrechnet, die zwölf gelten also nur fürs DOSV.
Da der Jura-Studiengang zulassungsfrei ist, wird er vermutlich nicht übers DOSV laufen, so dass deine Bewerbungen dort weiterlaufen, auch wenn du bereits Immatrikulationsunterlagen andernorts abgegeben hast. Der Witz ist: Die Immatrikulation gilt nur für das jeweilige Semester. Du bist also formal noch kein Student, auch wenn du alle Unterlagen eingereicht und die Gebühr bezahlt hast. Du könntest bis zum formalen Semesterbeginn am 1.10. daher noch von der Immatrikulation zurücktreten, so dass sie formal nie stattgefunden hat oder in Kraft getreten ist.
Ich würde aber zulassungsfreie Studiengänge noch nicht so festzurren, wenn du noch Bewerbungen laufen hast. Das ist einfach doch jede Menge Orga-Aufwand. Check also die Seiten der Jura- und Bio-Unis, wie lange man sich dort für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben kann. Das geht üblicherweise sogar noch bis nach Semesterstart, so dass du deine Bewerbungsverfahren erstmal abwarten kannst und dich dann immer noch für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben könntest.
Die Semesterbeitrag ist übrigens in der Regel die Gebühr für das kommende Semester, keine Gebühr für den Immatrikulationsvorgang.
Okay, ich hab jetzt bestimmt was vergessen oder dich noch mehr verwirrt, frag also gerne einfach über die Kommentarfunktion weiter nach.