Wie oft Bewerben und Einschreiben an der Uni?

4 Antworten

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Bewerben und einschreiben sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Bewerben heißt "würdet ihr mich nehmen, wenn ich bei euch studieren wollte?". Quasi das Sichern eines Platzes. Mehr nicht. Es heißt insbesondere nicht, dass man sich dann später auch wirklich für diesen Platz entscheiden muss. Und schließt nicht aus, dass man sich für unterschiedliche Studiengänge bewirbt und ggf. auch mehrere Plätze zugesagt bekommt. Beachte dabei: "Biologie" an Hochschule A und "Biologie" an Hochschule B sind zwei unterschiedliche Studiengänge!

Für einen Teil der Studiengänge lassen die Hochschulen das Auswahlverfahren über Hochschulstart abwickeln. Und damit das in der Zahl nicht allzusehr eskaliert, erlaubt Hochschulstart maximal 12 Bewerbungen pro Bewerber. Das hat aber keine Relevanz für die Studiengänge, deren Auswahlverfahren abseits von Hochschulstart abläuft oder die zulassungsfrei sind und für die es gar kein Auswahlverfahren gibt.

Und die bayerischen Hochschulen haben anscheinend ebenfalls keine Lust, "Gießkannenbewerbungen" zu bearbeiten, wo sich einzelne Personen auf x Studiengänge bewerben. Sondern die wollen halt pro Bewerber auch nur eine Bewerbung bearbeiten. Aber denen kann ansonsten auch wurscht sein, was du an anderen Hochschulen machst.

Wenn du dich nun erfolgreich beworben und einen oder mehrere Studienplätze bekommen hast, und/oder dir einige zulassungsfreie Studiengänge angeschaut hast (wo dir der Platz ja garantiert ist), entscheidest du dich wo du jetzt dann konkret studieren willst. Und dort schreibst du dich ein. Die Einschreibung (Immatrikulation) ist die Anmeldung zum Studium. An dieser Hochschule, für diesen Studiengang. Und das geht immer nur einmal zurzeit.

Der Semesterbeitrag ist keine "Einschreibegebühr", sondern der Beitrag zum Studentenwerk, zum Semesterticket usw. den jeder Student pro Semester entrichten muss. Der wird zur Einschreibung gefordert, weil das schlichtweg das einzige Druckmittel ist was die Hochschule hat um die Überweisung dieses Beitrages durchzusetzen. Nicht dass du dann deinen Studentenausweis bekommst und gratis den ÖPNV nutzt, günstig in der Mensa futterst usw. ohne deinen Beitrag dazu geleistet zu haben ;) Üblicherweise ist dann auch die Rückmeldung von Semester zu Semester ("ich setze mein Studium im nächsten Semester fort") an die Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester gekoppelt.


USer1834681 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 09:48

Danke👍

Ich versuchs Mal, aber grundsätzlich gilt: Frag bei den Unis direkt nach, nur die können sichere Auskünfte geben.

Es gibt erstmal einen Unterschied zwischen Bewerbungsverfahren über DOSV (Hochschulstart) und die Uni selbst. Über das DOSV kann man sich für zwölf Studiengänge parallel bewerben, auch mehrere an einer Uni, wenn die Uni das zulässt. (Ich vermute nicht, dass es eine bayernweit gültige Regelung ist, dass man sich nur für einen Studiengang an einer Uni bewerben darf. Das hab ich zumindest noch nie gehört.)

Was du außerhalb des DOSV noch so an Bewerbungen direkt über die Unis laufen hast, ist egal. Das wird nicht verrechnet, die zwölf gelten also nur fürs DOSV.

Da der Jura-Studiengang zulassungsfrei ist, wird er vermutlich nicht übers DOSV laufen, so dass deine Bewerbungen dort weiterlaufen, auch wenn du bereits Immatrikulationsunterlagen andernorts abgegeben hast. Der Witz ist: Die Immatrikulation gilt nur für das jeweilige Semester. Du bist also formal noch kein Student, auch wenn du alle Unterlagen eingereicht und die Gebühr bezahlt hast. Du könntest bis zum formalen Semesterbeginn am 1.10. daher noch von der Immatrikulation zurücktreten, so dass sie formal nie stattgefunden hat oder in Kraft getreten ist.

Ich würde aber zulassungsfreie Studiengänge noch nicht so festzurren, wenn du noch Bewerbungen laufen hast. Das ist einfach doch jede Menge Orga-Aufwand. Check also die Seiten der Jura- und Bio-Unis, wie lange man sich dort für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben kann. Das geht üblicherweise sogar noch bis nach Semesterstart, so dass du deine Bewerbungsverfahren erstmal abwarten kannst und dich dann immer noch für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben könntest.

Die Semesterbeitrag ist übrigens in der Regel die Gebühr für das kommende Semester, keine Gebühr für den Immatrikulationsvorgang.

Okay, ich hab jetzt bestimmt was vergessen oder dich noch mehr verwirrt, frag also gerne einfach über die Kommentarfunktion weiter nach.


USer1834681 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 00:04

Vielen vielen Dank ich glaub ich habs verstanden

Ruf bei den Unis an, Studienberatung. Dann kann dir niemand sagen du hättest es falsch verstanden. Musst du ohnehin noch häufig genug machen während dem Studium.


Semesterbeitrag ist jedenfalls fürs ganze Semester.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Juristin, Businesscoach, Bewerbungscoach, Karrierecoach

USer1834681 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 23:51

Ah ja ok danke