Drittschuldner, Pfändungsbeschluss, Erklärung?

Hallo, hab vor einer Weile bei einem Unternehmen einen Mahnbescheid in Auftrag gegeben. Hab diese Mail bekommen, kann mir das jemand genauer erklären, ich verstehe das ausnahmsweise nicht ...

Nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss der darin näher bezeichnete Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers eine Drittschuldnererklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärung gründet auf dem Recht des Gläubigers auf Auskunft über den Wert und den Bestand der Forderung. Eine Drittschuldnererklärung beinhaltet nach § 840 ZPO Auskünfte darüber, ob und inwiefern die Forderung vom Drittschuldner als begründet anerkannt wird und ob die Bereitschaft zu einer Auszahlungen besteht. Des Weiteren muss die Erklärung darüber informieren, ob und inwieweit von anderen Gläubigern bereits Ansprüche geltend gemacht worden sind und ob weitere Pfändungen vorliegen.

Handelt es sich bei dem Drittschuldner um ein Kreditinstitut, muss die Drittschuldnererklärung auch Informationen zu potenziellen Vorpfändungen, Anordnungen im Hinblick auf die Unpfändbarkeit eines Guthabens oder dem Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos beinhalten.

Die in vorbezeichneter Angelegenheit übermittelte Drittschuldnererklärung entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben. Sobald wir demnach Auszahlungen durch den Drittschuldner verbuchen können, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren.

Politik, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, schuldner, Drittschuldner, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Schulden - Überblick verloren?

Hallo Freunde,

das ist für mich ein sehr ernstes Thema, ich bitte von Antworten wie "selber schuld" abzusehen, ich habe lange darüber gegrübelt und es kostet mich Mut darüber so zu sprechen.

Ich stecke leider seit knapp ungefähr 8 Monaten in Schulden. Es fing damit an, dass ich über Klarna (..ist bekannt dafür) mir immer Sachen auf Rechnung bestellt habe und teilweise dann

einfach die Zahlungsfrist aufgeschoben habe. Klarna hatte eine Kreditkarte, diese habe ich auch sehr ausgiebig genutzt, bis ich gemerkt habe das ich das alles gar nicht zahlen kann.

Bisdahin hatte ich aber schon sehr viele Sachen bestellt, und draußen bezahlt etc. pp.

Dann habe ich manchmal alles dafür ausgegeben, und dann hatte ich kein Geld mehr für z.B die Auto-Versicherung oder den Handyvertrag. Ich schätze derzeit meine Schulden auf ca. 10.000€

Ich habe einen Vollzeitjob, und könnte das Geld innerhalb von Raten zahlen, mein eigentliches Problem ist aber das ich den Überblick verloren habe, und auf sämtliche Mahnbescheide nicht mehr reagieren konnte.

Ich befinde mich in einem Teufelskreis und habe irgendwann angefangen das alles vorerst zu ignorieren, weil ich keinen anderen aAusweg gefunden habe, ich weiß, dass das falsch ist.

Sicherlich würden die Inkasso-Firmen Ratenzahlungen akzeptieren, ich brauche allerdings große Hilfe bei der Verwaltung und Organisation...

Privatinsolvenz etc. kommt im Moment nicht in Frage, ich bin guter Dinge das man das noch so klären kann, noch ist es nicht zu spät.

Habt ihr Tipps für mich? Ich bin wirklich verzweifelt. Vielen Dank.

Viele Grüße

Insolvenz, Finanzen, Steuern, Geld, Wirtschaft, Recht, Inkasso, schuldner, Wirtschaft und Finanzen
Lohnpfändung. Wie lange darf eine Gehaltssperre dauern?

Hallo,

ich habe leider in meiner Vergangenheit einiges an Schulden gemacht. Nun gehe ich dieses Problem allerdings auch mit Hilfe einer Schuldenberatung an.

Problem ist dabei, mir wurde vor einem Monat der Lohn gepfändet. Also hat meine Chefin eine Gehaltssperre oder wie sich das auch immer nennt erhalten und darf mir nichts überweisen. Ich bin aber bei ihr auch gar nicht fest angestellt, sondern lediglich auf Honorarbasis, demnach ist sie nicht mal meine richtige Arbeitgeberin. Laut ihrem Steuerberater hat sie also mit der ganzen Sache da nichts zu tun und hat das auch so angegeben. Nun möchte die Gegnerseite allerdings eine Drittschuldnererklärung von ihr haben, die sie aber wohl gar nicht geben kann, weil sie ja nur meine Auftrag- und nicht meine Arbeitgeberin ist. So lange diese nicht vorliegt darf sie auch kein Gehalt überweisen.

Sie und ich telefonieren nun seit einem Monat nahezu täglich mit der Gegenseite. Auskunft können die einen aber auch nicht wirklich geben. Meistens wird gesagt der Sachbearbeiter rufe einen dann und dann zurück und dann kommt nichts mehr.

Ich warte jetzt seit einem Monat auf mein Gehalt ne eigentlich käme jetzt dann auch schon das nächste. Da ich nur auf 450€ Basis arbeite, gibt es bei mir eh nichts zu pfänden. Ich lebe momentan am absoluten Existenzminimum mit 160€ Unterhalt, welchen ich von meinen Eltern bekomme. Gibt es eine Befristung wie lange mein Lohn am Ende gesperrt sein darf? Kann ja nicht sein das ich verhungern muss, zu mal ich ja auch keine Schulden begleichen kann, wenn ich kein Geld bekomme. Ich bin langsam wirklich am verzweifeln.

Schuldnerberatung, Finanzen, Schulden, Recht, Gläubiger, lohnpfändung, Pfändung, schuldner
(Leider) gerechtfertigte Inkasso-Forderung nach Umzug und Nicht-Erhalt von Mahnungen. Wie möglichst kostengünstig aus der Geschichte rauskommen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin hatte einen DSL- und Festnetz-Vertrag bei Vodafone. Diesen konnte Sie zwecks Umzugs frühzeitig kündigen, da am neuen Wohnotz Vodafone nicht verfügbar war (soweit sehr entgegenkommend von Vodafone).

Nun hat Sie die Rechnungen immer über Einzugsermächtigung bezahlt und das Konto, von dem das Geld abgebucht wurde, extra noch eine Weile behalten. Scheinbar (oder offensichtlich, jedenfalls laut Forderung) war das Konto in dem Moment aber nicht ausreichend gedeckt, sodass entsprechend weitere Kosten angefallen sind.

Diese wurden scheinbar auch angemahnt, aber da meine Freundin keinen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte (ja, ich weiß, ab jetzt weiß Sie es besser), haben Sie diese Mahnungen natürlich nie erreicht.

Jetzt, ca. 3 Monate später, erreicht Sie das angehängte Schreiben von infoscore Inkasso mit der Aufforderung, das Geld mit entsprechend hohen Inkasso-Gebühren zu überweisen.

Die Hauptforderung ist ja auch vollkommen gerechtfertigt und Sie ist mehr als gewillt, diesen geschuldeten Betrag zu begleichen. Mit den Inkasso-Gebühren verhält es sich natürlich anders.

Jetzt ist die Frage: Wie soll Sie sich am schlauesten verhalten? Ich bin leider kein Anwalt und kann das natürlich auch nur sehr laienhaft beantworten, daher leite ich die Frage, verbunden mit weiteren dazugehörigen, hiermit an Euch weiter.

  1. Kann man die Hauptforderung einfach an Vodafone überweisen und dann das Inkasso-Unternehmen mehr oder weniger aussitzen? Dieses Vorgehen wurde hier

    https://www.gutefrage.net/frage/ist-man-verpflichtet-mit-inkassounternehmen-zu-kommunizieren

    angeraten. Aber geht das überhaupt? Laut Vodafone-Forum ist in solchen Fällen rechtlich betrachtet wirklich das Inkasso-Unternehmen der Gläubiger. Aber wie ist das wirklich? Geht der Foderungs-Titel quasi von Vodafone auf das Inkasso über? Oder liegt die Forderung immernoch bei Vodafone, sodass Sie den offenen Betrag wirklich auf deren Konto überweisen könnte, wie in der Antwort vorgeschlagen?

  2. Kann ich die Forderung, ebenfalls wie in o.g. Frage bzw. der Antwort dazu angegeben, gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläübigervollmacht schriftlich zurückweisen? Hat das rechtlich betrachtet Hand und Fuß?

  3. Da es sich um genau die gleiche Inkasso-Firma handelt. Hat es Sinn ein Schreiben wie in der Experten-Antwort zu folgender Frage aufzusetzen?

    https://www.gutefrage.net/frage/infoscore-forderungsmanagement-abzocke

  4. Zusammenfassend: Wie soll Sie sich am dümmsten verhalten (in Zukunft Nachsendeauftrag einrichten und Kontodeckung beachten ist schon klar :P)?

Tausend Dank und viele Grüße

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Geld, Recht, Titel, Forderung, Gläubiger, infoscore, Inkasso, Mahnung, schuldner
Ich habe angeblich Schulden beim Jobcenter mit einer Ratenzahlung ist man nicht einverstanden was tun ?

Hallo

vor ca 10 Jahren hatte ich angeblich vom Jobcenter zu viel Geld bekommen was diese jetzt auf einmal zurück haben wollen. Ich kann das verständlicherweise nicht mehr nach vollziehen ich weiss nur das die meines Wissens nach immer alles direkt gegen gerechnet haben so das eigentlich nichts mehr offen sein dürfte.

Meinem Anwalt gegenüber haben sie auch nur eine aufstellung zugesendet und mitgeteilt das sie es von der Kreiskasse nicht zurückziehen können den Auftrag zur Einziehung und auch nicht mehr zugriff haben auf die entsprechenden Unterlagen also selbst auch nicht überprüfen können ob es ihnen bereits gezahlt wurde oder nicht und ich zahlen muss.

Laut Anwalt müsste ich entsprechende Unterlagen vorweisen aus dennen hervor geht das ich ich es gezahlt hätte. Die habe ich nicht somit kann er also nichts mehr machen. Ich bat eine Ratenzahlung über 5 Euro da mehr nicht geht ich habe wieder Harz4 , damit war man nicht einverstanden es müssten mindestens 30 Euro sein, das kann ich nicht. Bekomme 270 Euro davon bleiben nach Abzügen etwa 100 Euro für Lebensmittel,Bewerbungen,.... Folglich kam es zur Kontopfändung doch nun hat meine Stadt mir mitgeteilt das ich sofort 3000 Euro zahlen sollte ansonsten kommt jemand vorbei und durchsucht meine Wohnung und ich müsste die EV abgeben, nur das kann ich nicht , darf ich nicht dann bekomme ich keinen Job mehr und werde mein ganzes Leben lang Harz4 Empfänger sein. Denn in meinem Beruf darf ich die nicht abgegeben haben.

Was kann ich jetzt machen ? Was empfiehlt ihr mir ? Kann das jetztige Jobcenter hier eventuell helfen das ich das auf die dortigen Schulden mit aufschlagen lassen kann und dort die Ratenzahlung beginnt sobald die anderen Zahlungen dort abgeschlossen sind ?

Freue mich auf eure Antworten bin richtig am verzweifeln. Danke

Mfg

Trend4

Schuldnerberatung, Schulden, Recht, Anwalt, Sozialrecht, Eidesstattliche Versicherung, Hartz IV, Jobcenter, schuldner