Hallo Zusammen,
wieder mal auf den Spuren des Schuldners :D
Folgender Sachverhalt
Schuldner zieht jedes halbe Jahr um, Ummelden klappt nicht immer. die Staatsanwaltschaft hat im laufe der Ermittlungen zwischenzeitlich mal den Wohnort ermittelt, wodurch dann eine Gerichtsverhandlung wegen Betrugs erfolgte. Der jetzige Versuch direkt im nächsten Schritt mit dem erwirkten Urteil wegen Betruges und dem bereits vorhandenen Vollstreckungstitel - und der laut im Melderegister aktuellen Adresse ) eine aktuelle eidesstattliche Versicherung zu fordern, - lief wegen erneuter nicht getätigter Ummeldung des Schuldners fehl.
Kann man das eingestellte Verfahren durch Wiederruf / oder durch einen erneuten Gerichtsvollzieherauftrag mit Aufenthaltsvermittlung " wiederbeleben " und was macht davon mehr Sinn ?
Gibt es andere in Betracht kommende Mittel - hinsichtlich der Strafbarkeit ?
danke